„Soll die Jobcenter bei der Aufklärungsarbeit“ entlasten

Grundsicherung: Union fordert Anti-Sozialbetrugs-Einheit in der Arbeitsagentur

Zwei Männer sind auf dem Weg zur Agentur für Arbeit.

Die Unionsbundestagsfraktion betont, dass sie eine Erhöhung der Regelsätze an die Inflation befürwortet.

Berlin. Die Unionsbundestagsfraktion fordert in einem Positionspapier zur Grundsicherung die Einrichtung einer Anti-Sozialbetrugs-Einheit in der Bundesagentur für Arbeit. „Wir wollen eine bundesweit arbeitende Anti-Sozialbetrugs-Einheit einrichten, die bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt ist“, heißt es in dem Papier, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. „Sie soll die Jobcenter bei der Aufklärungsarbeit von Sozialbetrug entlasten. Gleichzeitig sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über etablierte Meldewege aufgeklärt werden und die bereits jetzt bestehende Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und den Staatsanwaltschaften verbessert werden.“

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Fraktion macht Vorschlag für Sparanreize bei Gasverbrauch

Das elfseitige Positionspapier mit dem Titel „Mehr Chancen für Arbeitslose in der Grundsicherung“ soll am 8. November in der Fraktion beschlossen werden. Darin fordern CDU/CSU eine Karenzzeit von einem Jahr, bei der die Wohnungskosten von Menschen in der Grundsicherung nicht überprüft werden. „Für Beschäftigte, Selbstständige oder Arbeitslose mit ergänzendem Grundsicherungsbezug wollen wir ein Jahr Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft schaffen, während derer die Angemessenheit der Kosten nicht überprüft wird“, heißt es.

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Menschen in der Grundsicherung bekommen die Heizkosten bezahlt. Um in Zeiten von Energieknappheit einen Sparanreiz zu geben, mahnt die Union daher „finanzielle Anreize“ an. „Im Falle eines geringen Energieverbrauchs soll ein Teil der Ersparnis den Leistungsempfängern ausgezahlt werden“, so die Fraktion. „Bei auffällig hohen Verbräuchen sind die Jobcenter angehalten, die Angemessenheit der Energiekosten intensiv zu prüfen.“

Auch zum Thema Schonvermögen, das kürzlich aufgrund der Bürgergeld-Reform in die Schlagzeilen geriet, macht die Fraktion einen Vorschlag. „Wir wollen das Schonvermögen von der Anzahl der Arbeitsjahre abhängig machen. Als Grundlage zur Berechnung wollen wir den Sparerpauschbetrag anlegen. Er soll pro Arbeitsjahr doppelt gewichtet werden. Multipliziert mit der Anzahl der Arbeitsjahre ergibt die Gesamtsumme dann das Schonvermögen.“

Wer für das Alter vorgesorgt habe, dürfe nicht schlechter gestellt werden. „Eine Altersvorsorge wird nicht angetastet. Eine selbstgenutzte Immobile oder Eigentumswohnung wollen wir im angemessenen Rahmen als Altersvorsorge schützen“, heißt es weiter. Bei der Regelsatzerhöhung bekräftigte die Union eine Anpassung an die Inflation. „Wir befürworten eine schnellere Anpassung an die Inflation. Weitere darüber hinaus gehende Erhöhungen halten wir nicht für sachgerecht“.

Neuregelung der Sanktionen

Die Sanktionen will die Fraktion entlang der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu regeln. „Wir wollen weiterhin zwischen Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen unterscheiden. Bei einem Meldeversäumnis werden die Leistungen des Regelsatzes für einen Zeitraum von drei Monaten um 10 Prozent gemindert“, so die Union. „Wiederholte Versäumnisse können sich bis zu 30 Prozent addieren.“

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Bei einer Pflichtverletzung werde eine Sanktion verhängt, die nicht wieder zurückerlangt werden könne, fordern CDU/CSU. „Bei einer Pflichtverletzung werden die Leistungen des Regelsatzes um 30 Prozent gemindert für einen Zeitraum von drei Monaten. Weitere Sanktionen wegen derselben Pflichtverletzung werden mit einer längeren Sanktionsdauer belegt. Damit wird die wiederholte Verletzung derselben Pflicht strenger geahndet“, heißt es weiter. Die Fraktion wolle schärfere Sanktionen für diejenigen Personen, „die sich ihren Mitwirkungspflichten beharrlich verweigern“.

Nächste Woche soll das Bürgergeld der Ampelkoalition im Bundestag beschlossen werden. Die Union gilt als Gegner der Reform, weil sie das Prinzip „Fördern und Fordern“ nicht mehr erfüllt sieht und die Schonvermögen von bis zu 60.000 Euro pro Person und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied für zu hoch halten. Zudem sehen sie die Reduzierung der Sanktionen in den ersten sechs Monaten kritisch. CDU-Generalsekretär Mario Czaja drohte mit einer Blockade des zustimmungspflichtiges Gesetzes im Bundesrat durch die Unionsländer. Bei Einsetzung eines Vermittlungsausschuss wäre eine Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar fraglich.

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