Hass im Netz: Künast erringt weitere juristische Erfolge
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Renate Künast, grüne Bundestagsabgeordnete.
© Quelle: imago images/Christian Spicker/epd/Montage RND
Berlin. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat die jüngsten Gerichtsentscheidungen zu Hassposts gegen sie begrüßt. „Damit ist klar ausgedrückt, dass Zitate erfinden nicht zulässig ist“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Das ist wichtig als klare Botschaft an die rechtsextremistischen Strukturen, in denen sich auch Sven Liebich in Halle aufhält.“
So werde der Methode des Erfindens von Zitaten, um Hass und Hetze zu schüren, eine unmissverständliche rechtliche Grenze gesetzt. Künast fügte hinzu: „Diese Gerichtsverfahren sind für mich Teil einer umfassenden Gegenwehr gegen die Kommunikationsstrukturen des breiten rechtsextremen Netzwerkes. Sie sollen auch anderen Betroffenen helfen.“
Die Grünen-Politikerin hat weitere Zivil- und Strafverfahren angestrengt. Soweit die Beschuldigten dabei ebenfalls zu Geldstrafen verurteilt werden, spendet sie das Geld auch dann an die gemeinnützige Organisation Hate Aid.
11.800 Euro plus Anwaltskosten
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte der „Berliner Morgenpost“ zufolge zuvor den Büroleiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Er hatte einen Tweet gepostet, bei dem er den Eindruck erweckte, die Grünen-Politikerin befürworte Sex von Erwachsenen mit Kindern, solange keine Gewalt im Spiel sei.
Der einschlägig bekannte Rechtsextremist Sven Liebich aus Halle (Sachsen-Anhalt) wurde zu 10.000 Euro Schadensersatz verurteilt und muss auch die Prozesskosten von 1800 Euro sowie Künasts Anwaltskosten tragen. Er hatte 2016 in seinem Blog „Halle Leaks“ ein Bild Künasts und einen Beitrag über sie veröffentlicht und damit 85.000 Interaktionen ausgelöst. Die Überschrift lautete: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz okay. Ist mal gut jetzt.“
Auf Facebook hatten 22 Nutzer dies zum Teil mit unflätigen Worten kommentiert. Als Künast von Facebook die Herausgabe der Nutzerdaten verlangte, lehnten die Richter das ab mit dem Argument, die Beiträge seien „keine Diffamierungen der Person“ und „damit keine Beleidigungen“. Alle Kommentare wiesen einen Sachbezug auf, so das Landgericht. Nach einer Beschwerde Künasts korrigierte das Gericht diese Entscheidung später teilweise.
Attacken gegen Diaby und Seehofer
Ausgangspunkt war eine Pädophiliedebatte im Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1986, dem Künast seinerzeit angehörte. Dort redete eine grüne Fraktionskollegin zum Thema häusliche Gewalt. Ein CDU-Abgeordneter stellte die Zwischenfrage, wie sie zum Beschluss der nordrhein-westfälischen Grünen stehe, Geschlechtsverkehr mit Kindern zu entkriminalisieren. Laut Bericht rief Künast dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“ Liebich hat diese Aussage in seinem Post um „... ist Sex mit Kindern doch ganz okay“ ergänzt.
Liebich ist kein unbeschriebenes Blatt. Er hatte neben Künast unter anderem den SPD-Bundestagsabgeordneten Karamba Diaby attackiert und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) als „senile alte Ratte aus München, die heute Innenminister spielt“ beleidigt. Das Ministerium prüfte daraufhin rechtliche Schritte.