Impfneid ist nicht angebracht – mehr Rechte für Geimpfte sind alternativlos
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Eine Pflegekraft in Berlin wird geimpft.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Die FDP hat am Dienstag getan, was Sache der FDP ist: Sie hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht gegen das Infektionsschutzgesetz.
In der Hauptsache richten sich die Liberalen gegen die nächtliche Ausgangssperre. Ihr Nutzen sei nicht erwiesen, sagen sie – ihr praktischer und prinzipieller Schaden aber schon. Parallel zur Beschwerde zieht sich die Entscheidung darüber, ob und wie Geimpften oder von Covid-19 Genesenen ihre im Grundgesetz verbrieften Rechte zurückgegeben werden, in die Länge.
Was die Verfassungsbeschwerde der FDP anbelangt, so ist die Sache leider kompliziert. Denn das reformierte Infektionsschutzgesetz steht ja am Schluss einer langen Fehlerkette.
Schließlich brachten die Ministerpräsidentenkonferenzen monatelang keine überzeugende Corona-Politik aus einem Guss zustande. Im Gegenteil: Kanzlerin Angela Merkel pochte wieder und wieder auf entschlossenes Handeln – ohne Erfolg.
Ihr blieb in der Folge gar nichts anderes übrig, als die Reform des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. Bei der parlamentarischen Beratung, die übrigens nicht zuletzt von der FDP gefordert worden war, geschah dann, was in parlamentarischen Beratungen immer mal wieder geschieht: Das Gesetz wurde ungut verwässert.
Chaotisierung der Verhältnisse
Hätte die Verfassungsbeschwerde Erfolg, würde sie zu einer erneuten Chaotisierung der Verhältnisse führen, die über die durch das Gesetz entstehenden Kollateralschäden noch hinausginge. Ohnehin zeigt das ganze Hin und Her der letzten Monate: Es gibt keine wirklich gute – sprich: eine ebenso wirksame wie minimalinvasive und noch dazu gerechte – Corona-Politik, sondern nur eine am wenigsten schlechte.
Das neue Infektionsschutzgesetz ist sachlich gesehen das am wenigsten schlechte. Machtpolitisch war es unausweichlich.
Trotzdem hat die FDP recht: Ausgangssperren sind ein gravierender Grundrechtseingriff. Und wenn es darum geht, in schwierigen Situationen auf Freiheiten zu bestehen, dann ist es zuallererst ihre Aufgabe, das zu tun.
Angesichts dieser Gemengelage sollte das Bundesverfassungsgericht vielleicht mal ähnlich schlitzohrig handeln wie die Liberalen. Es sollte der Beschwerde stattgeben – aber nicht jetzt, sondern in ein paar Wochen, wenn man das Gesetz und die mit ihm verbundene Ausgangssperre nicht mehr braucht. Ende Juni läuft es ja ohnehin aus.
Raum für Freude
Unterdessen ist die Kritik der FDP und anderer Gruppen am Nichtergebnis des Impfgipfels durchweg angebracht. So alternativlos eine Ausgangssperre in der jetzigen Phase der Pandemie nämlich sein mag, so alternativlos ist es auch, allen Geimpften und von Covid-19 Genesenen, von denen keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, jene Rechte zuzuweisen, die ihnen laut Verfassung zustehen – und zwar nicht erst in einem Monat, sondern hier und heute.
Dies gilt umso mehr, als das Ende der gesellschaftlichen Spaltung in Geimpfte und Nichtgeimpfte sowieso absehbar ist. Es kann jedenfalls nicht Aufgabe des Staates sein, auf einen etwaigen Impfneid vorbeugend Rücksicht zu nehmen. Dann wäre auch die Verfassung nichts mehr wert.
In dieser Phase der Corona-Pandemie – die zumindest in Deutschland wie eine Schlussphase anmutet – sollte Neid so oder so keinen Platz haben. Stattdessen sollte Freude darüber Raum greifen, dass wir zumindest in größeren Teilen bald zu unserem alten Leben werden zurückkehren können.
Ja, wir können wieder mit einem gewissen Optimismus an die Zukunft denken. Wir können wieder Pläne machen und ins Offene gehen. Das ist doch toll!