Impfpflicht-Debatte im Bundestag: Orientierungssuche im Corona-Nebel
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Karl Lauterbach, SPD-Bundestagsabgeordneter und Bundesminister für Gesundheit, spricht vor Katrin Göring-Eckardt, Bundestagsvizepräsidentin, bei der Orientierungsdebatte zu einer Corona-Impfpflicht im Bundestag.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Berlin. Von Sternstunden des Parlaments können Politik und Bevölkerung lange zehren. Es sind die Debatten, die nachhallen, die Sicherheit und Entscheidungshilfe in einer höchstsensiblen Angelegenheit geben. Die sogenannte Fraktionsdisziplin wird aufgehoben, die Abgeordneten argumentieren ohne Rücksicht auf ihre Parteizugehörigkeit, ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet. So war es einst bei der Debatte über die Präimplantationsdiagnostik mit Gentests an Embryonen. So dürfte es wieder bei der nächsten Debatte über Sterbehilfe sein.
Die „Orientierungsdebatte“ am Mittwoch im Parlament über die Einführung einer Impfpflicht wird voraussichtlich nicht dazu gehören. Über drei Stunden werden alle bereits bekannten Vor- und Nachteile, Bedenken, Bitten, Warnungen, Vorschläge vorgebracht. Es gibt nicht den Moment des Innehaltens, des Aufhorchens und keine Stille, die das Fallen einer Stecknadel hörbar macht. Dafür gibt es doch recht viel Parteitaktik, die oppositionelle Union etwa macht der Regierung mehr Vorwürfe, als eigene Vorschläge vorzulegen. Das will sie erst im Februar machen. Zielrichtung: möglichst „minimalinvasiver“ Eingriff in die Grundrechte.
Die Debatte wird weitgehend sachlich geführt, nicht alle bekommen alles mit. Als der Linke-Abgeordnete Matthias Birkwald von dem Tod seines Vaters unmittelbar nach einer Corona-Impfung spricht, ohne den Impfstoff dafür verantwortlich zu machen, besprechen sich Kanzler Olaf Scholz und Vizekanzler Robert Habeck auf der Regierungsbank gerade. Es sieht nicht danach aus, dass sie Birkwald gehört haben.
Vor einem Jahr schloss die Bundesregierung eine Impfpflicht gegen das Coronavirus aus, die neue Ampel-Regierung will das revidieren, weil Deutschland mit seiner niedrigen Impfquote die Pandemie nicht in den Griff bekommt. Aber sie legt keinen eigenen – und geeinten – Gesetzentwurf vor. Der Bundestag ist sich so bei der Orientierung selbst überlassen, Bundeskanzler und Fachminister äußern sich als Abgeordnete, nicht als Regierende.
Den emotionalsten Auftritt erlebt das Parlament wohl von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Er wirbt als einer der letzten Redner leidenschaftlich für die Impfpflicht – eben als Abgeordneter. „Die Freiheit gewinnen wir durch die Impfung zurück. Es ist das Virus, das uns belagert“, ruft er. Ohne Impfpflicht sei eine Rückkehr zu dem, was geschätzt und geliebt werde, nicht möglich. Das Corona-Problem würde aufs Neue im Herbst „in voller Stärke“ zurückkommen.
Auch Justizminister Marco Buschmann (FDP) tritt ans Rednerpult – ebenso als Abgeordneter, aber ohne klare Positionierung. Vor einer Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht müssten alle milderen Alternativen geprüft werden, fordert er. „Ich traue mir da heute keine abschließende Meinung zu.“ Im März will der Bundestag eine Entscheidung fällen. In spätestens acht Wochen muss sich der Nebel also gelichtet und auch jedes Kabinettsmitglied eine eigene Meinung haben. Die Ausgangslage:
Das wollen die Befürworter mit einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren:
Die Gruppe um SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese und den Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen begründet ihr Vorgehen mit dem Schutz des Gesundheitswesens vor Überlastung und der Vermeidung neuer Kontaktbeschränkungen im nächsten Herbst/Winter. Die Pflicht soll auf ein bis zwei Jahre befristet sein, für nicht mehr als drei Impfungen gelten und über Bußgelder durchgesetzt werden.
Den Aufbau eines – aus Datenschutzgründen umstrittenen – Impfregisters plant die Gruppe aus Zeitgründen nicht. Es wird aber überlegt, die Bürger über die Krankenkassen oder die Kommunen anzuschreiben. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt argumentiert in der „Orientierungsdebatte“: „Die Impfpflicht ist ein milderes Mittel als die Gefährdung der Gesundheit durch Durchseuchung.“ Die Linke warnt eindringlich vor Bußgeldern bei Verstößen. Das könnten sich die Reichen dann leisten, nicht aber die normalen Arbeitnehmer.
Welche Regelungen planen die Befürworter einer Impfpflicht ab 50 Jahren?
Die Gruppe um den FDP-Politiker Andrew Ullmann und die Grünen-Abgeordnete Kordula Schulz-Asche betrachtet ihren Antrag als einen „Mittelweg“ zwischen Gegnern und Anhängern einer Ü18-Impflicht. Ullmann erläutert im Bundestag zwei Maßnahmen: ein verpflichtendes, professionelles und persönliches Beratungsgespräch für alle volljährigen Ungeimpften und – wenn sich in einer vorgegebenen Zeit die erforderliche Impfquote nicht einstellt – eine Pflicht zum Nachweis einer Impfung ab 50 Jahren.
So soll mit einem milderen staatlichen Eingriff eine maximale Wirkung erzielt werden. Die Altersgrenze von 50 Jahren sei verfassungsrechtlich einfacher zu rechtfertigen, weil schwere Verläufe typischerweise bei älteren Menschen auftreten.
So argumentieren die Gegner einer Impfpflicht in ihrem Antrag
Die Gruppe von gegenwärtig fast 40 FDP-Abgeordneten um Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki sieht durch eine Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Anders als bei der 2019 beschlossenen Masern- oder der früher bestandenen Pocken-Impfpflicht lässt sich nach Ansicht der Gruppe dieser Eingriff auch nicht mit dem Gemeinwohl, also mit dem Schutz anderer Menschen, rechtfertigen.
Die Begründung: Bei Masern und Pocken erzeugen die Impfstoffe eine sogenannte sterile Immunität, die dauerhaft eine erneute Erkrankung und damit die Weitergabe des Virus unterbindet. Eine Corona-Impfung schützt in der Regel zwar einen selbst vor schweren Erkrankungen, verhindert aber nicht zuverlässig, dass Geimpfte erneut andere anstecken können.
Kubicki sagt im Bundestag, einen Grundrechtseingriff mit einer möglichen Corona-Variante im Herbst zu begründen, sei rechtlich nicht haltbar. Es sei problematisch, wenn der Staat festlege, was für die Bürger vernünftig sei. Ansonsten sei nur zu hoffen, nie in die Verlegenheit zu kommen, Teil einer Minderheit zu sein. Kubicki bekommt dafür viel Applaus von der AfD. Deren Fraktionsvorsitzende Alice Weidel spricht von einem „Sündenfall“, „Verfassungsbruch“ und „Skandal“, wenn es zu einer Impfpflicht komme.
Welcher Antrag wird am Ende durchkommen?
Die Entscheidung dürfte zwischen dem Ü18- und dem Ü50-Antrag fallen. Das Ergebnis könnte aber davon abhängen, mit welchem Verfahren abgestimmt wird. Möglich ist, dass die Anträge hintereinander aufgerufen werden, wobei mit dem weitreichsten Antrag begonnen wird. Das wäre nach jetzigem Stand der Ü18-Antrag. Dann würde der Ü50-Antrag folgen, danach der der Impfpflichtgegner.
Dabei könnte der Ü50-Antrag leichter das Rennen machen: Unentschlossene Abgeordnete, die grundsätzlich einer Impfpflicht zuneigen, könnten sich bei der ersten Abstimmung zurückhalten, weil sie im Zweifel in der zweiten Runde noch die Chance haben, der Ü50-Impfpflicht zum Durchbruch zu verhelfen. Unterliegt dann in der ersten Runde der Ü18-Antrag, müssen umgekehrt dessen Anhänger in der zweiten Runde auch dem Ü50-Antrag zustimmen, damit am Ende nicht die Impfpflichtgegner zum Zuge kommen.
Die andere Möglichkeit wäre, alle Anträge gleichzeitig zur Abstimmung zu stellen. Dabei kommt der Antrag mit den meisten Ja-Stimmen durch. In der Konstellation stehen die Chancen für den Ü18-Antrag besser. Impfpflichtbefürworter können sich in diesem Fall eine Zersplitterung auf zwei Anträge eigentlich nicht leisten.