IS-Terroristin zu Gefängnisstrafe verurteilt

Die Angeklagte im Gerichtssaal (Archivbild).

Die Angeklagte im Gerichtssaal (Archivbild).

Düsseldorf. Eine 47-jähriger Kölnerin ist als IS-Terroristin und Kriegsverbrecherin zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach die Syrien-Rückkehrerin am Mittwoch schuldig und folgte dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Das Urteil kann noch mit der Revision beim Bundesgerichtshof angefochten werden.

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Die Frau musste sich seit August vor Gericht verantworten. Sie hatte nach islamischem Recht einen IS-Kämpfer aus Herford per Videochat geheiratet und war 2015 mit ihrem damals neunjährigen Sohn aus erster Ehe nach Syrien ausgereist. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland war sie 2018 festgenommen worden.

Verbundenheit zum IS über soziale Medien bekundet

Die Verteidiger argumentierten, Mine K. habe schon wenige Tage nach ihrer Ankunft in Syrien zurückkehren wollen. Dass sie im Haushalt eines IS-Kämpfers gekocht und geputzt habe, reiche nicht, um sie als IS-Terroristin zu verurteilen.

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Das Gericht befand dagegen, es gebe keine Zweifel daran, dass Mine K. aus Deutschland ausgereist sei, um sich der Terrormiliz „Islamischer Staat“ anzuschließen. Mehrfach habe sie über soziale Medien ihre Verbundenheit mit dem IS bekundet. Die Bundesanwaltschaft hatte angeführt, dass die Kölnerin im Internet ihre Sympathie für die islamistischen Attentäter gezeigt hatte, die die Redaktion des französischen Satire-Magazins Charlie Hebdo heimgesucht hatten.

Die 47-Jährige ist inzwischen an Krebs erkrankt. Die Krebsbehandlung soll während der Haft sichergestellt werden, kündigte das Gericht an.

RND/dpa

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