Forderungen nach Schadenersatz

Oberstes Gericht: Japans Regierung nicht für Atomunfall von Fukushima verantwortlich

Das Atomkraftwerk Fukushima im März 2022

Das Atomkraftwerk Fukushima im März 2022

Tokio. Die japanische Regierung ist nach dem Urteil des Obersten Gerichts des Landes nicht für die Atomkatastrophe von Fukushima nach dem verheerenden Erdbeben und Tsunami 2011 mitverantwortlich. Die höchsten Richter entschieden damit am Freitag gegen die Forderung von Tausenden Anwohnern, dass nicht nur der Kraftwerksbetreiber, sondern auch der Staat Schadenersatz leisten müsse. Die Entscheidung könnte sich auch auf 30 ähnliche Verfahren auswirken.

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Im Atomkraftwerk Fukushima kam es nach dem Beben der Stärke 9,0 und dem davon ausgelösten Tsunami zur Kernschmelze in drei Reaktoren. Radioaktivität trat in hohem Maß aus und mehr als 160 000 Menschen mussten zeitweise ihre Wohnungen verlassen. 3700 Einwohner klagten auf Schadenersatz, viele von ihnen sind bis heute nicht nach Fukushima zurückgekehrt.

Die vier Richter unter Vorsitz von Hiroyuki Kanno entschieden, dass die Regierung nicht für eine Katastrophe dieses Ausmaßes verantwortlich gemacht werden könne. Sie hätte nach ihrer Auffassung auch dann nicht verhindert werden können, wenn das Industrieministerium Tepco angewiesen hätte, eine Schutzmauer in Höhe der damals zu erwartenden Höhe eines Tsunamis zu errichten.

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Von den Vorinstanzen hatten alle Gerichte bis auf eines eine Mitverantwortung des Staates bejaht. Bislang ist die Betreiberfirma Tepco verpflichtet, Kompensationen im Umfang von 1,4 Milliarden Yen (9,5 Millionen Euro) zu zahlen.

RND/AP

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