Jeder für sich: So öffnen die einzelnen Bundesländer

Hamburg: Zahlreiche Menschen genießen die Sonne am Cafe "Strandperle" am Elbufer in Övelgönne.

Hamburg: Zahlreiche Menschen genießen die Sonne am Cafe "Strandperle" am Elbufer in Övelgönne.

Berlin. Die sinkenden Corona-Infektionszahlen lassen den Ruf nach weiteren Öffnungsschritten lauter werden – und nach einem koordinierten Vorgehen. Doch danach sieht es im Moment nicht aus. Inzwischen lockern die Länder zwar wieder, allerdings auf eigene Faust.

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Eine Übersicht:

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein lockert weitere Corona-Bestimmungen. Vom nächsten Montag an dürfen sich in privatem Kreis wieder bis zu 25 Menschen treffen, wie Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Montag in Kiel bekanntgab. Derzeit sind nur zehn Teilnehmer erlaubt. Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt.

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Bei Veranstaltungen wie Feiern und Empfängen wird die Begrenzung der Teilnehmerzahl ganz aufgehoben. Es gelten aber weiter Auflagen wie eine maximale Auslastung von 50 Prozent. Auch für Versammlungen wie Demonstrationen und Gottesdienste entfallen die Teilnehmerbegrenzungen. Die neue Corona-Verordnung, die am Donnerstag beschlossen werden soll, wird bis zum 22. August gelten.

Wer Restaurants in Innenräumen besucht, muss künftig keinen negativen Test mehr vorlegen. Auch für Veranstaltungen mit Gruppenaktivität entfällt die Testpflicht. Wer allerdings im Hotel übernachten will, muss weiterhin einen negativen Test nachweisen, der höchstens 48 Stunden alt ist. Dann wird aber kein Folgetest mehr benötigt. Auf Schiffen muss man draußen keine Maske mehr tragen.

Angesichts der niedrigen Infektionszahlen und geringen Belastung der Krankenhäuser mit Covid-19-Patienten seien die Erleichterungen absolut verantwortbar, sagte Günther. „Die Situation ist absolut im Griff.“

Der Corona Newsletter "Die Pandemie und wir" vom RND.

Die Pandemie und wir

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Im Einzelhandel sowie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen entfällt die Quadratmeter-Begrenzung. An der Testpflicht beispielsweise beim Besuch eines Restaurants im Innenbereich, beim Krankenhausbesuch oder bei Veranstaltungen im Innenbereich hält die Regierung trotz niedrigen Infektionsgeschehens aber vorerst fest.

Auch Diskotheken dürfen unabhängig von einem Modellprojekt ab Montag wieder öffnen - allerdings nur unter strengen Vorgaben. Neben einem Hygienekonzept, der Erhebung und der Kontaktdaten ist auch ein negativer Test und die Beschränkung auf 125 Personen nötig.

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Niedersachsen

Das Land Niedersachsen lockert angesichts der entspannteren Infektionslage weitere Corona-Beschränkungen. Nachdem es bereits am Samstag Lockerungen bei privaten Treffen gegeben hatte, folgen am Montag, 21. Juni, eine Reihe zusätzlicher Erleichterungen - auch hier vor allem zu Kontaktregeln.

Grundsätzlich wären damit Geburtstags-, Hochzeits-, Grill-, Sport- oder Einschulungsfeiern möglich. So dürfen nach Angaben der Staatskanzlei bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz bis einschließlich 10 wieder mehr Menschen zusammenkommen: Bis zu 25 in Innenräumen und bis zu 50 draußen.

Nicht mit eingerechnet werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene. Haben alle Erwachsenen außerdem einen negativen Testnachweis, sind geimpft oder genesen, können sich noch mehr Menschen treffen. Eine Masken- und Abstandspflicht bei privaten Treffen gibt es nicht.

Anders bei Veranstaltungen: Kommen dort mehr als 25 Menschen drinnen beziehungsweise mehr als 50 draußen zusammen, gilt die Abstandspflicht - und drinnen auch die Maskenpflicht, solange man nicht an seinem Platz sitzt. Beides entfällt nur, wenn alle nicht vollständig Geimpften oder Getesteten einen negativen Testnachweis vorlegen.

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In Restaurants, Lokalen und Cafés entfallen die Begrenzungen bei privaten Feiern, wenn die Inzidenz fünf Werktage lang nicht mehr als 10 beträgt. Ab 25 Personen drinnen und 50 draußen müssen aber alle nicht vollständig Geimpften oder Genesenen in der Gastronomie ebenfalls ein Negativ-Testergebnis vorweisen.

Ähnliches gilt für Besucher von Clubs und Diskotheken: Sie brauchen beim Tanzen keine Maske mehr zu tragen, sollen jedoch einen negativen Test oder Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung vorlegen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch auf Wochenmärkten nicht mehr nötig.

Bereits seit Samstag sind in Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz fünf Werktage nicht mehr als 35 beträgt, wieder Treffen von bis zu zehn Personen „aus beliebig vielen Haushalten erlaubt“. Dazu kommen können noch vollständig Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren. Zuletzt hatte eine Begrenzung auf maximal drei Haushalte gegolten.

In Freizeiteinrichtungen dürfte der Kontrollbedarf hoch bleiben. So musste das Freibad in Peine am Freitag geräumt werden, weil manche Besucher einen Einlassstopp ignorierten und den Zaun überstiegen.

In Hotels oder Pensionen reicht es für die Gäste künftig aus, einen Negativtest nur noch einmal bei der Anreise vorzuzeigen. Und das „Übernachten zu touristischen Zwecken“ in Wohnmobilen oder Autos ist ab der neuen Woche auch wieder auf öffentlichen Flächen erlaubt - dabei soll die konkrete örtliche Inzidenz keine Rolle mehr spielen. Führungen durch Städte oder die Natur sind nun breiter möglich, für Bus- oder Schiffsfahrten wurden weitere Regeln angepasst.

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Die Änderungen der Corona-Regeln gelten zunächst bis zum 16. Juli. Auch in den Schulen gibt es Lockerungen, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) schon am Freitag erklärt hatte. Schülerinnen und Schüler müssen in Außenbereichen wie dem Pausenhof keine Masken mehr tragen - anders als auf Fluren, in Treppenhäusern oder auf Toiletten.

Bayern

Das bayerische Kabinett fährt die Corona-Schutzmaßnahmen angesichts stabil niedriger Infektionszahlen weiter herunter, will aber vorsichtig bleiben. Angesichts der Ausbreitung der gefährlicheren und ansteckenderen Delta-Variante des Virus dürfe es keinen Leichtsinn und auch keine komplette Öffnung geben, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag, 29. Juni, nach einer Kabinettssitzung in München.

So dürften zwar Gaststätten künftig wieder bis 1.00 Uhr morgens öffnen, es werde in Bayern in diesem Sommer aber etwa keine Volksfeste geben, auch keine kleineren. Nach dem Wegfall der Bundesnotbremse ab 1. Juli hat Bayern die Corona-Regeln für Regionen mit einer Inzidenz über 100 binnen sieben Tagen neu geregelt. Es werde keine Übernahme der bisherigen Bundesregel in Landesrecht geben, aber es bleibe weiter bei Vorsichtsmaßnahmen, sagte Söder.

Der Ministerrat beschloss demnach, dass in Bayern bei Inzidenzen oberhalb von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen künftig die gleichen Regeln gelten, die bisher bereits für Regionen mit einer Inzidenz oberhalb von 50 vorgeschrieben waren.

Dazu zählen unter anderem Kontaktbeschränkung auf den eigenen und maximal zwei weitere Hausstände, Veranstaltungen dürfen innen nur noch mit maximal 25 Personen und außen 50 Personen durchgeführt werden, für Gastronomie, Beherbergungswesen, Sport und Kultur gelten wieder Testnachweispflichten.

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Sollte eine Inzidenz von mehr als 100 verzeichnet werden, „sind die Kommunen verpflichtet, weitergehende, intensive Maßnahmen zu machen nach der jeweiligen Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium“, betonte Söder.

Nach den bayerischen Grundschülern müssen auch Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen ab Donnerstag am Sitzplatz im Klassenzimmer keine Maske mehr tragen. Es gibt dafür lediglich eine Bedingung: Die regionale Sieben-Tage-Inzidenz muss unter 25 liegen - was nahezu flächendeckend der Fall ist. Es wird empfohlen, dreimal statt zweimal pro Woche einen Corona-Test zu machen.

Vergangene Woche hatte das Kabinett bereits die Maskenpflicht im Unterricht an Grundschulen ausgesetzt. Die Freien Wähler hatten schon länger eine Aufhebung der Maskenpflicht an allen Schulen gefordert. Offen ist dem Vernehmen nach noch, inwiefern ab Herbst Lockerungen bei der Maskenpflicht im Klassenzimmer an dann vorhandene Lüfter im Raum gekoppelt werden.

Auch die Regeln für Kultur- und Sportveranstaltungen werden weiter gelockert. Unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte sind im Freien statt bisher 500 künftig bis zu 1500 Zuschauer erlaubt, davon bis zu 200 auf Stehplätzen mit Mindestabstand.

In Hallen und Theatern sind weiterhin so viele Zuschauer erlaubt, wie bei Einhaltung von jeweils mindestens 1,5 Metern Abstand in die Gebäude passen, höchstens aber 1000. Die Regelungen gelten auch für Tagungen und Kongresse.

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Hessen

Hessen lockert nach Angaben des Regierungschefs vor allem die Corona-Testpflicht in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen und lässt wieder mehr Menschen ohne extra Anmeldung zu größeren Festen sowie Veranstaltungen zu. Sollte die Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt aber den Wert von 35 übersteigen, entfallen die neuen Lockerungen und es gelten die bisherigen Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz ist der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen.

Alle hessischen Landkreise lägen derzeit deutlich unter diesem Wert, teilte Bouffier mit. Landesweit betrage die Inzidenz 13,6 bei einer gleichzeitig geringen coronabedingten Krankenhausbelegung. Sollten lokal die Infektionen aber wieder zunehmen, könnten dort erneute Einschränkungen auf Basis des hessischen Präventions- und Eskalationskonzeptes folgen. Grundsätzlich gelte, weiterhin besonnen und achtsam zu bleiben, um das Erreichte nicht zu verspielen.

Bouffier rief die Menschen in Hessen dazu auf, sich impfen und vor allem nach dem Urlaub testen zu lassen. Nur so könnten Infektionen früh erkannt und damit Infektionsketten durchbrochen werden. Die Zahlen bei den Corona-Erst- und Zweitimpfungen gingen im Land zwar nach oben, seien aber immer noch zu gering.

„Die Pandemie macht keine Ferien“, betonte auch Vize-Regierungschef Tarek Al-Wazir (Grüne). Deswegen sollten sich die Menschen weiter besonnen verhalten. Trotz der Lockerungen würden die Hygiene- und Abstandsregeln zum Schutz vor einer Ansteckung weiter gelten. Das Impfen sei der einzige dauerhafte Weg aus der Corona-Pandemie. „Alle ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen dieser Pandemie werden erst dann wirklich zu Ende sein, wenn wir das Virus medizinisch besiegt haben.“

Er sei nicht für eine Impfpflicht, erklärte Bouffier. Er könne sich jedoch für bestimmte berufliche Aufgaben zum Schutz der betroffenen Menschen vorstellen, dass dafür ein Impfnachweis gelten sollte. Die nächste Bund-Länder-Zusammenkunft mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu den drängendsten Fragen in der Corona-Pandemie wird nach seinen Angaben Ende August stattfinden.

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Brandenburg

In Brandenburg dürfen sich wieder mehr Personen als bisher miteinander verabreden: Angehörige des eigenen Haushalts sollen sich mit Personen aus zwei weiteren Haushalten treffen können. Insgesamt dürfen bis zu zehn Personen zusammen sein.

Bei privaten Feiern sind 70 Gäste im Freien und 30 Menschen in Innenräumen erlaubt. Für andere private Treffen in der Öffentlichkeit gilt dagegen eine Obergrenze von zehn Menschen. Wenn es sich nur um Angehörige von zwei Haushalten handelt, gibt es keine Begrenzung der Personenzahl. Zudem sind Restaurantbesuche in Innenräumen und in der Außengastronomie wieder teilweise ohne Testpflicht erlaubt.

Bei Versammlungen unter freiem Himmel wird die Zahl der erlaubten Teilnehmenden von bisher 500 auf 1000 erhöht. Gleichzeitig wird dabei das verpflichtende Tragen von explizit medizinischen Masken aufgehoben, das Abstandsgebot gilt aber weiterhin.

Lockerungen gibt es auch für die Kultur in Brandenburg: Bei Veranstaltungen in Innenräumen - zum Beispiel in Theatern, Konzert- und Opernhäusern oder Kinos - sind mit entsprechenden Hygiene-Maßnahmen bis zu 200 Zuschauer erlaubt. Unter freiem Himmel sogar bis zu 500 Menschen.

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Dieselben Obergrenzen gelten ab dem 11. Juni auch für Messen, Ausstellungen, Volksfeste, Spielhallen und ähnliches. Am selben Tag dürfen auch Schwimmbäder, Thermen und Wellnesszentren wieder öffnen, Dampfsaunen und Dampfbäder müssen geschlossen bleiben.

Mit den Lockerungen können die Brandenburger auch wieder spontan im Einzelhandel einkaufen, denn die Termin-Regelung wird aufgehoben. Ein negativer Corona-Test bleibt aber weiterhin eine Voraussetzung für das Shoppen.

Die Hotels und Pensionen sollen in Brandenburg ab 11. Juni wieder öffnen dürfen, und zwar voraussichtlich ohne Auslastungsbeschränkung.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Inzidenz inzwischen bei 8,7. Das Bundesland streicht daher zahlreiche Beschränkungen. Private Treffen sind künftig wieder mit 30 Personen erlaubt, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte. Bisher durften sich maximal zehn Personen treffen. Familienfeiern in der Gaststätte sind mit bis zu 100 Gästen möglich, wobei auch wieder getanzt werden darf. Kinder, Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.

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Auch die Schüler können aufatmen: Sie müssen im Unterricht von Donnerstag an keine Maske mehr tragen. Die Maskenpflicht gelte damit nur noch in den Gängen, sagte Bildungsministerin Bettina Martin (SPD). Auf dem Schulhof war sie schon zuvor gestrichen worden.

Sportwettkämpfe können von Freitag an wieder mit Publikum stattfinden, Kinos öffnen. Messen dürfen stattfinden, Zirkusse, Spaß- und Hallenbäder besucht werden - allerdings mit negativem Corona-Test, wie Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) sagte. Auch Flohmärkte sind wieder gestattet.

Veranstaltungen im Außenbereich dürfen mit bis zu 600 Personen stattfinden, im Innenbereich mit 200. Mit Sondergenehmigung seien Veranstaltungen drinnen mit bis zu 1250 Besuchern und draußen mit bis zu 2500 Besuchern möglich, sagte Martin. Die Corona-Abstände müssten aber eingehalten werden.

Bei Demonstrationen sind künftig 400 Personen zugelassen. Wer eine größere Demo plant, müsse dafür eine Genehmigung beantragen, sagte Glawe.

Die Prostitution wird auch mit Auflagen wieder gestattet. Dabei habe man sich mit anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein abgesprochen, hieß es.

Noch nicht gestattet sind nach Glawes Worten Volksfeste und reine Disko-Veranstaltungen. Alle Erleichterungen sollen gelten, solange die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 bleibt.

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Berlin

Angesichts der zuletzt deutlich zurückgegangenen Infektionszahlen können sich die Berlinerinnen und Berliner auf eine Reihe von Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen einstellen. So ist die Maskenpflicht aufgehoben, die bisher für 35 belebte Plätze und Einkaufsstraßen wie den Kurfürstendamm oder den Alexanderplatz galt - bis auf Stellen, an denen es nicht möglich ist, den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten wie in Warteschlangen. Auch im Zoo und Tierpark muss im Freien keine Maske mehr getragen werden. Das beschloss der Senat am Dienstag, wie der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) nach der Sitzung mitteilte.

Die Infektionsschutzverordnung soll entsprechend geändert werden; die neuen Regeln gelten den Angaben zufolge ab Freitag (18.6.). Müller sagte, zum Glück gebe es endlich bundesweit fallende Inzidenzwerte - auch in Berlin. In den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen sei ebenfalls eine deutliche Entlastung spürbar. Bei den Lockerungen müsse aber klar zwischen draußen und drinnen unterschieden werden. Das wurde auch beim Thema Maskenpflicht berücksichtigt.

In Bussen und Bahnen des Berliner ÖPNV müssen aber weiterhin FFP2-Masken getragen werden. Der ÖPNV werde wieder zunehmend voller, sagte Müller. FFP2-Masken zu tragen, sei ein „echter Gesundheitsschutz“ - gerade da, wo der Mindestabstand nicht einzuhalten sei.

Veranstaltungen im Freien dürfen bald wieder deutlich größer werden. Ab dem 3. Juli sind dabei bis zu 2000 zeitgleich anwesende Menschen erlaubt. Die Grenze für drinnen liegt bei bis zu 500 Personen. Bisher waren es maximal 1000 draußen und 250 drinnen. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel ist ab 500 Personen der Nachweis eines negativen Corona-Tests Pflicht.

Jahrmärkte und Volksfeste sind grundsätzlich wieder erlaubt. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für andere Veranstaltungen.

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Tanzveranstaltungen im Freien mit bis zu 250 zeitgleich Anwesenden sind ebenfalls wieder möglich. Voraussetzung für die Teilnahme ist aber ein negativer Corona-Test.

Bei privaten Treffen im Freien sind künftig wieder bis zu 100 Personen erlaubt. Die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen, nach denen sich höchstens zehn Personen aus maximal fünf Haushalten plus Kinder bis 14 Jahre treffen durften, werden für den Aufenthalt draußen aufgehoben.

In den Berliner Kitas endet am 21. Juni der eingeschränkte Regelbetrieb. Alle Kinder mit entsprechendem Anspruch sollen wieder betreut werden können.

Die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen sollen nach den Sommerferien wieder komplett in den Schulen unterrichtet werden. Es gilt anders als bisher Präsenzpflicht. Voraussetzung sind aber entsprechend niedrige Infektionszahlen. Zur Kontrolle des Infektionsgeschehens an den Schulen sollen sich die Lehrkräfte schon während der Präsenztage vor Schuljahresbeginn auf Corona testen. Schnelltests für Schülerinnen und Schüler sind in der ersten Schulwoche dreimal, danach zweimal pro Woche vorgesehen. Außerdem gilt in den ersten zwei Schulwochen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen. Danach soll die Maskenpflicht wegfallen, wenn die Infektionszahlen dem nicht entgegenstehen.

Bei Friseurbesuchen gilt künftig, dass für das Haareschneiden kein negativer Corona-Test mehr nachgewiesen werden muss. In dem Fall ist aber das Maskentragen Pflicht, wie Müller erläuterte. Kann die Maskenpflicht nicht eingehalten werden, etwa beim Bartstutzen, ist ein Schnelltest vorgeschrieben.

Nach den Freibädern dürfen auch die Hallenbäder wieder öffnen. Das gilt ebenfalls für Saunen und Thermen. In der Sauna sind jedoch Aufgüsse tabu und Dampfbäder bleiben zu. Pflicht ist ein negativer Corona-Test.

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Der Besuch von Freizeitparks, anderen Betrieben für Freizeitaktivitäten, aber auch von Spielhallen und Spielbanken ist wieder erlaubt. Wer sich dabei nicht an seinem Platz aufhält, muss eine FFP2-Maske aufsetzen.

Das Verbot, alkoholische Getränke in der Zeit von 0 Uhr bis 5 Uhr auszuschenken, zu verkaufen oder abzugeben, wird aufgehoben.

Saarland

Im Saarland ist die Außengastronomie für negativ Getestete geöffnet - auch Kinos, Theater und Fitnessstudios dürfen testbasiert aufmachen. Die Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte und für Genesene. Am 31. Mai folgte auch die Innengastronomie und das Hotelgewerbe.

Am 4. Juni entfiel die Pflicht, sich für den Einzelhandel auf das Coronavirus testen zu lassen. Ab dann soll auch Kontaktsport im Innenbereich mit einem Test möglich sein. Auch kulturelle Betätigungen einschließlich Gesang und Nutzung von Blasinstrumenten sowie kontaktfreie kulturelle Angebote in Innenräumen sind dann erlaubt.

Außerdem dürfen den Angaben nach saarländische Musikschulen den Unterricht wieder in der vollen Gruppengröße aufnehmen. Für alle Aktivitäten in Innenräumen ist allerdings die Vorlage eines negativen Corona-Testnachweises notwendig, die geltenden Hygiene- und Infektionsschutzregelungen sind einzuhalten.

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Bei standesamtlichen Trauungen soll in Absprache mit den Behörden der Kreis der Teilnehmenden erweitert werden können. Zudem könnten sich insgesamt wieder fünf Menschen im Privaten unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen.

Ab 11. Juni soll dann die Testpflicht für die Außengastronomie sowie bei privaten Treffen im Außenbereich wegfallen.

Bereits seit dem 24. Mai sind Strandbäder geöffnet und Freizeitaktivitäten mit bis zu zehn Personen wieder möglich. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test und der Nachweis einer vollständigen Impfung.

Im kleinen Grenzverkehr zwischen dem französischen Gebiet Moselle und dem Saarland gibt es keine besondere Corona-Testpflicht mehr für Grenzgänger. Stattdessen gelte wieder die sogenannte 24-Stunden-Regelung, nach der Personen bei Aufenthalten von weniger als 24 Stunden von der Testpflicht befreit sind, teilte das saarländische Ministerium für Finanzen und Europa in Saarbrücken mit.

Ab dem 25. Juni müssen die Saarländerinnen und Saarländer keine Masken mehr in ihren Autos, an Bushaltestellen oder im Außenbereich der Gastronomie tragen. In Innenräumen gilt die Maskenpflicht weiter, aber etwa bei Gottesdiensten könne die Maske am festen Sitzplatz abgelegt werden.

Die Landesregierung hat zudem die Zahl der zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Veranstaltungen erhöht. Demnach können im Außenbereich bis zu 500, im Inneren bis zu 250 Menschen zusammenkommen. Veranstaltungen ab einer Zahl von 20 Personen müssten weiterhin der Ortspolizei gemeldet werden. Abstands- und Hygieneregeln seien zu beachten und die Testpflicht ab elf Teilnehmenden bleibe bestehen, hieß es.

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Ab Freitag könnten auch wieder Bordelle und Prostitutionsstätten öffnen, sexuelle Dienstleistungen seien möglich. Die Kundinnen und Kunden müssen einen negativen Testnachweis mit sich führen, außerdem gilt eine Maskenpflicht.

Sachsen

Sachsen lockert mit seiner Corona-Schutzverordnung die Testpflicht. Bei einer stabilen Inzidenz von unter 35 sei in fast allen Bereichen kein Test mehr nötig, sagte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in Dresden. Ausnahmen stellen etwa Großveranstaltungen oder Messen dar. Erleichterungen gibt es zudem für Privat- und Vereinsfeiern. Zudem hebt Sachsen bei niedrigen Infektionszahlen die Maskenpflicht im Freien auf. Die Regelung gilt ab 1. Juli und bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter zehn.

Schüler und Lehrer müssen sich künftig bei niedrigen Infektionszahlen nur noch einmal pro Woche testen - ebenfalls ab dem 1. Juli und auch nur bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter zehn. Oberhalb dieser Marke sind wie bisher zwei Tests pro Woche an Schulen sowie für das Kita-Personal vorgesehen.

Zudem sollen künftig Schulen und Kitas nicht mehr so schnell schließen - auch wenn die Zahl der Corona-Infektionen wieder nach oben gehen sollte. Steigt die Wocheninzidenz auf über 100, gehen Grund- und Förderschulen sowie Kitas in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen und Klassen. An weiterführenden Schulen wird dann im Wechselmodell unterrichtet. Mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse Ende Juni dürfen die Einrichtungen dann unabhängig von den Infektionszahlen öffnen.

In Sachsen können sich derzeit noch in Regionen mit einer Inzidenz unter 50 zehn Personen ohne Einschränkungen zusammenkommen, also auch unabhängig von der Anzahl der Hausstände. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden jeweils nicht mitgerechnet.

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In Regionen unterhalb einer 100er-Inzidenz Gruppen dürfen bis zu 20 Minderjährigen draußen Sport treiben. Mit Kontakterfassung ist der Sport unter freiem Himmel für alle erlaubt, solange er kontaktlos bleibt und es bei maximal 30 Teilnehmern bleibt. Wenn die 50er-Marke unterschritten wird, ist Kontaktsport mit tagesaktuellem Test und Kontakterfassung auch drinnen wieder zulässig (mit bis zu 30 Personen). Außerdem sind wieder Besucher für Sportveranstaltungen zugelassen – mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und Testpflicht.

Auch für den Handel in Sachsen sind die 100er- und die 50er-Marke entscheidend: Sinkt die Inzidenz unter 100, dürfen alle Geschäfte wieder regulär öffnen – ohne Terminvereinbarung, aber mit einem tagesaktuellen Corona-Test der Kunden. Vom 14. Juni an sollen auch wieder mehr Kunden pro Quadratmeter in einem Geschäft erlaubt sein.

Im Gastrobereich sind die ersten Lockerungen bereits erfolgt: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100, kann es Öffnungen im Außenbereich geben – mit Terminbuchung und Kontakterfassung. Wenn mehr als ein Haushalt an einem Tisch sitzt, besteht für alle eine Testpflicht. Bleibt die Inzidenz unter 50, kann auch der Innenbereich geöffnet werden. Ebenfalls neu ist: Liegt der Inzidenzwert 14 Tage lang unter 35, entfällt die Testpflicht in der Gastronomie – wie auch im Einzelhandel, in Zoos und anderen Freizeiteinrichtungen sowie bei Kultur - und Sportangeboten.

Touristen dürfen erst dann wieder in Hotels und Pensionen übernachten, wenn die Inzidenz stabil unter 50 sinkt. Voraussetzungen sind Terminbuchungen, Kontakterfassung und ein aktueller Corona-Test zu Beginn des Aufenthaltes. Von diesem Beherbergungsverbot sind Campingplätze sowie Ferienwohnungen ausgenommen.

Museen, Bibliotheken, Kinos, Theater und andere Kultureinrichtungen dürfen bei einer Inzidenz von unter 100 wieder Publikum empfangen, vorausgesetzt der Einlass erfolgt mit Terminbuchung, Kontakterfassung und aktuellem Test. Unter einer 35er-Inzidenz soll die Testpflicht gestrichen werden.

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Sachsen-Anhalt

Die neuen Corona-Regeln für Sachsen-Anhalt mit zahlreichen Lockerungen treten bereits am Donnerstag, 17. Juni, in Kraft. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hätten die neue Corona-Landesverordnung am Mittwoch unterzeichnet, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums der Deutschen Presse-Agentur.

Damit wird unter anderem die bisher gültige Kontaktbeschränkung in eine Empfehlung umgewandelt. Im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen reicht dann eine medizinische Maske, die FFP2-Maske ist nicht mehr vorgeschrieben. Die Testpflicht wird in mehreren Bereichen gelockert. Sollte in einem Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz über 35 steigen, müssen die Lockerungen zurückgenommen werden. Davon sind derzeit aber alle Landkreise weit entfernt.

Die Landesregierung hatte die neuen Regeln am Dienstag grundsätzlich beschlossen und angekündigt, dass sie noch vor dem Wochenende wirksam werden sollten. Die Landesregierung hatte jedoch nicht absehen können, wie lange die Ausformulierung der neuen Verordnung dauern würde und den genauen Termin des Inkrafttretens daher zunächst offen gelassen.

Thüringen

Mit der neuen Corona-Verordnung müssen die Thüringer beispielsweise für Biergartenbesuche oder Restaurantterrassen keine Termine mehr vereinbaren, Innengastronomie ist von einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 mit Tests wieder möglich.

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Auch unkomplizierteres Einkaufen, Übernachtungen in Hotels, Museums- und Freizeitparkbesuche und viele andere Aktivitäten sind bei Einhaltung der Regeln wieder drin. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Diskotheken blieben wegen der Infektionsgefahr beim Feiern und Tanzen vorerst in vielen Regionen noch geschlossen, so die Ministerin.

Die Lockerungen gelten bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 und gestaffelt bei Werten von 50 und 35 mit immer weniger Restriktionen. Vor allem Aktivitäten im Freien werden deutlich erleichtert. Bis Ende Juni wirke allerdings das Infektionsschutzgesetz des Bundes mit der Notbremse weiter, die Schließungen ab Inzidenz 100 vorsehe, sagte Werner.

Veranstaltungen sind unter freiem Himmel bei einer Inzidenz unter 100 mit Test erlaubt, wenn die kommunalen Behörden ihr Einverständnis geben. Die Testpflicht entfällt bei Inzidenz 50. In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen bei Inzidenz unter 50 mit Tests und Kontaktnachverfolgung möglich.

Campingplätze und Ferienwohnungen können gebucht werden, Hotels unter bestimmten Voraussetzung Gäste empfangen. Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen Hotels und Pensionen nur zu 60 Prozent belegt sein. Gäste müssen bei Anreise und alle 72 Stunden einen negativen Corona-Test vorlegen. Die Testpflicht wird schrittweise bei niedriger Inzidenz gelockert und entfällt bei einem Wert von 35 in der jeweiligen Region. Auch Reisebusse können wieder genutzt werden.

In allen Geschäften ist jetzt bei einer Inzidenz unter 100 keine Kontaktpersonennachverfolgung mehr notwendig, die Testpflicht entfällt ab einer Inzidenz unter 50.

Freibäder können wieder öffnen, Fitnessstudios ab einer Inzidenz unter 50 mit Testpflicht. Unter 35 entfällt sie. Clubs und Diskotheken können ab einer Inzidenz unter 35 wieder unter Genehmigungsauflagen die Türen aufschließen. Besuche in Museen sind generell wieder möglich - ab einer Inzidenz von 50 auch ohne Testpflicht.

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Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen sich in geschlossenen Räumen wie bisher nur ein Haushalt mit zwei weiteren Personen treffen, im Freien sollen insgesamt vier Menschen hinzukommen dürfen. Bei einer Inzidenz unter 50 sollen sich drinnen ein Haushalt und fünf weitere Personen treffen können, draußen sind es bis zu zehn weitere Menschen. Bei einer Inzidenz unter 35 schließlich können sich dann auch drinnen ein Haushalt mit bis zu zehn Menschen treffen. Draußen entfallen die Kontaktbeschränkungen dann ganz.

Nordrhein-Westfalen

Im bevölkerungsreichsten Bundesland enthält die aktuelle Corona-Schutzverordnung drei Stufen von Inzidenzwerten, die unterschiedliche Öffnungsschritte für die Kommunen vorsehen: Stufe 1 bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35, Stufe 2 mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 bis 50 und Stufe 3 für die Inzidenz 50 bis 100.

Für einige Angebote mit überregionalem Einzugsbereich - etwa Freizeitparks - kommt es auch auf die landesweite Inzidenz an. Für besonders infektionsgefährdete Veranstaltungen ist zudem ein frühestmögliches Öffnungsdatum vorgeschrieben: Ab 1. September dürfen Clubs und Diskotheken wieder mit einem genehmigten Konzept öffnen, wenn die Inzidenz landesweit unter 35 liegt.

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Kindertagesstätten kehren seit 7. Juni in den Regelbetrieb mit voller Betreuungsstundenzahl zurück. Die Gruppentrennung wird aufgehoben. Außerdem sollen in den Kitas Lolli-Schnelltests angeboten werden. Zuvor kehrten alle Schüler wieder vollständig in den Präsenzunterricht zurück, sofern eine stabile Inzidenz von unter 100 im jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt erreicht ist.

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In Kommunen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wird Einkaufen im gesamten Einzelhandel ohne vorherigen negativen Corona-Test wieder möglich. Voraussetzung ist, dass der Wert in den jeweiligen Gebieten fünf Werktage unter 100 liegt. Ab dem übernächsten Tag kann dann die Öffnung greifen. Umgekehrt gilt: Wenn ein Kreis oder eine Stadt drei Tage über einem Grenzwert liegt, gilt ab dem übernächsten Tag wieder die höhere Stufe.

Bei Stufe 3 bleibt es bei Außengastronomie mit Tests. In Stufe 2 gilt: außen ohne Test, drinnen mit. Bereits bei einer Inzidenz von stabil unter 100 gilt laut Gesundheitsministerium ab Freitag außen 1,50 Meter Abstand zwischen den Tischen; bei einer Inzidenz unter 50 auch innen 1,50 Meter Abstand. Zuvor waren es drinnen zwei Meter Mindestabstand gewesen und damit 50 Zentimeter mehr als in einigen anderen Bundesländern.

Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Kommune stabil unter 50, darf wieder in Fitnessstudios trainiert werden. Auch alle Bäder, Saunen und Indoorspielplätze dürfen dann mit Test und Personenbegrenzung wieder öffnen. Wenn die landesweite Inzidenz unter 50 sinkt, dürfen auch Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung wieder öffnen. Bei einer Inzidenz unter 35 in einem Kreis oder einer Stadt dürfen Freibäder ohne Test und Bordelle mit Test besucht werden. Diskotheken im Freien sind dann mit maximal 100 Personen erlaubt.

Private Veranstaltungen - ohne Partys - sind bei einer Inzidenz unter 50 im Kreis oder der Stadt draußen mit bis zu 100 getesteten Gästen und drinnen mit bis zu 50 zulässig. Sinkt der Wert unter 35, sind im privaten Bereich draußen bis zu 250 Gäste ohne Test und drinnen bis zu 100 Gäste mit Test erlaubt.

Im Kulturbereich sind Veranstaltungen draußen bei einer Inzidenz in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten zwischen 100 und 50 mit bis zu 500 Personen erlaubt. Zu Konzerten, Theater, Oper und auch in Kinos können bis zu 250 Personen mit negativem Testergebnis zugelassen werden. Sinkt die Inzidenz unter 50, dann sind bis zu 500 Personen erlaubt.

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Kontaktfreier Außen-Sport ist nur noch in Stufe 3 auf 25 Personen begrenzt - in allen anderen Stufen unbegrenzt. Sport innen ist in den Stufen 1 und 2 mit unterschiedlichen Auflagen zur Personenzahl, Tests und zur Rückverfolgbarkeit möglich.

Außerdem lockert Nordrhein-Westfalen die Corona-Regeln für Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche. Abgesichert durch Corona-Schnelltests soll im ganzen Land bei Sommerferienaktionen der Jugendverbände und Jugendhilfeträger „weitgehende Normalität“ möglich gemacht werden, wie Familien- und Gesundheitsministerium am Dienstag gemeinsam mitteilten.

So dürfen nun bei Kinder- und Jugendreisen auch Gruppen mit mehr als 25 Menschen gemeinsam betreut werden und unterwegs sein. Eine Aufteilung in kleinere feste Gruppen sei nicht mehr erforderlich. Neben einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 sind dafür zwei Coronatests pro Woche sowie ein gemeinsamer Test am Ende der Reise vorgesehen, um eine Weiterverbreitung möglicher Infektionen nach der Rückkehr zu vermeiden. Möglich seien gemeinsam durchgeführte Tests oder die kostenfreien Bürgertests.

Auch bei Ferienangeboten ohne Übernachtung gibt es Lockerungen: Im Freien dürfen ab sofort 50 und in Innenräumen 30 junge Menschen gemeinsam betreut werden. Hier sei zu Beginn und am Anfang jeder neuen Woche ein Test erforderlich. Bei größeren oder täglich wechselnden Gruppen müsse alle drei Tage getestet werden.

Die Maskenpflicht für Ferienprogramme fällt zudem in vielen Bereichen: Nur noch größere Gruppen von mehr als 20 jungen Menschen und fünf Betreuern müssen in Innenräumen Masken tragen - allerdings nicht beim Essen. Auch die Mindestabstände dürfen unterschritten werden.

Kinder und Jugendliche sollten „möglichst unbeschwerte Ferien genießen können“ - auch jene, die nicht verreisen, teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) mit. Dank der aktuell niedrigen Inzidenzzahlen und leicht verfügbaren Tests seien die Lockerungen sehr gut zu verantworten. „Kinder und Jugendliche brauchen soziale Kontakte“, betonte auch Familienminister Joachim Stamp (FDP). „Wir möchten ihnen mehr Normalität ermöglichen und gemeinsames Erleben wieder zum Alltag machen“, sagte Stamp

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Baden-Württemberg

Trotz der Warnungen vor der Delta-Variante kehrt Baden-Württemberg angesichts weiter sinkender Corona-Zahlen zu einem mehr oder weniger normalen Alltag zurück. Auf breiter Front lockert die Landesregierung mit der nächsten Corona-Verordnung ab diesem Montag, 28. Juni, die Corona-Maßnahmen.

So dürfen sich in Regionen mit einer stabilen Inzidenz von unter zehn Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen 25 Menschen aus beliebig vielen Haushalten treffen. In den beiden höheren Stufen bis zu einer Inzidenz von 35 und 50 dürfen vier Haushalte mit höchstens 15 Personen zusammenkommen. Geimpfte und Genesene zählen laut Verordnung nicht dazu.

Was erlaubt ist, richtet sich in der neuen Corona-Verordnung an einem Vier-Stufen-Modell aus: Stufe vier gilt bei einer Inzidenz von über 50, Stufe drei von 50 bis 35, Stufe zwei von 35 bis zehn und Stufe eins für alle Städte und Kreise mit einer Inzidenz unter zehn.

Neue Freiheiten gibt es bald zum Beispiel auch in der Gastronomie, im Einzelhandel, in Hotels sowie in Schwimmbädern und in Freizeitparks, für Hochseilgärten und Bäder. Dort fallen von Montag an alle Einschränkungen weg, wenn die Zahl der Ansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche unter 35 liegt.

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Galerien, Museen und Bibliotheken können bei einer Inzidenz unter 35 ebenfalls wie in früheren Zeiten besucht werden. Auch der Amateur- und Freizeitsport, also auch das Tanzen, wird erleichtert: In den Inzidenzstufen eins und zwei gibt es keine Beschränkungen mehr.

Die Maskenpflicht dagegen bleibt. Der Schutz muss auch weiterhin in geschlossenen Räumen wie in Supermärkten, Museen, Theatern, Kinos, Arztpraxen oder öffentlichen Gebäuden ebenso wie in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Straßenbahnen getragen werden.

Hamburg

Angesichts einer stabilen Infektionslage lockert der Hamburger Senat die Corona-Kontaktbeschränkungen weiter. Ab Dienstag können sich wieder zehn Personen aus verschiedenen Haushalten auch in Innenräumen treffen, wie der Senat am Montag mitteilte. Auch die Regeln für Veranstaltungen und die Gastronomie werden gelockert.

Seit dem 11. Juni können unter anderem Hotels, Hostels und Campingplätze wieder zu 100 Prozent belegt werden - bisher waren nur 60 Prozent erlaubt. Und im Freien dürfen sich bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sprach von einem „ganz anderen Lebensgefühl“ in der Stadt. „Das betrifft alle Generationen.“

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Die zulässige Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen soll auf 100 Menschen in Räumen und bis zu 500 unter freiem Himmel erhöht werden. Außerdem soll Prostitution unter strengen Hygieneauflagen wieder erlaubt werden. Auch dürfen Saunen, Dampfbäder und Wellnesseinrichtungen mit Einschränkungen wieder öffnen.

Auch Veranstalter von Stadt- und Hafenrundfahrten dürfen ab Freitag ihre Kapazitäten wieder vollständig nutzen. In offenen Doppeldeckerbussen oder Barkassen entfällt zudem der Nachweis eines negativen Corona-Tests.

Weitere Lockerungen gibt es im Sport: Im Freien dürfen jetzt bis zu 30 Erwachsene Sport treiben, kontaktlos im Inneren bis zu zehn Menschen. Chor- und Blasmusikproben dürfen mit zweieinhalb Meter Mindestabstand und Testpflicht auch in Innenräumen stattfinden.

Der Senat beschloss nun, Sportveranstaltungen mit Zuschauerplatzierung im Schachbrettmuster zuzulassen, das heißt mit der Hälfte der Kapazität. Indoor-Sport darf mit einer Person je zehn Quadratmeter Fläche stattfinden. Die Gültigkeit von Antigenschnelltests wird von 24 auf 48 Stunden verlängert. Auch für Kreuzfahrten reicht nun ein Schnelltest.

In Kultureinrichtungen darf das Publikum im sogenannten Schachbrettverfahren platziert werden. „Das bedeutet, dass jeder zweite Platz genutzt werden kann“, sagte Tschentscher.

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Dass der Sommerdom stattfinden kann, war bereits bekanntgeworden. „Wir bereiten uns auf einen Sommerdom vor, natürlich mit sehr besonderen Konzepten“, sagte er. „Aber immerhin ein Volksfest auf dem Heiligengeistfeld.“ Über eine Öffnung des traditionsreichen Fischmarkts werde im nächsten Schritt entschieden, sagte Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD).

Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie darf in Hamburg unter strengen Auflagen wieder getanzt werden. Der Senat beschloss, das Tanzen ab Freitag unter freiem Himmel zu erlauben. Bedingung sei, dass alle Besucher negativ getestet, vollständig geimpft oder genesen seien, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag. Wo getanzt werde, legte der Senat nicht fest - es müsse ein abgegrenztes Gelände sein, auf dem maximal 250 Menschen ohne Maske feiern dürften.

An den vergangenen Wochenenden hatten Jugendliche in den Hamburger Grünanlagen immer wieder illegale Partys organisiert. Wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung und den Lärmschutz sowie wegen Straftaten räumte die Polizei mehrfach den Stadtpark, wo Tausende junge Menschen feierten. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte sich daraufhin für eine Lockerung des Tanzverbots stark gemacht.

Auf die Ausschreitungen reagiert der Senat jetzt mit einem Alkoholverbot. Ab 21.00 Uhr an Freitagen und Samstagen dürfe im Stadtpark kein Alkohol mitgeführt oder getrunken werden, erklärte Tschentscher. Es gebe in dem Park eine besondere Situation: Mit Einbruch der Dunkelheit sei die Stimmung an den vergangenen Wochenenden gekippt. Polizisten seien bepöbelt und mit Flaschen beworfen worden. Die aggressiven Parkbesucher hätten auch Pyrotechnik gezündet.

Hamburg hatte die sogenannten Tanzlustbarkeiten Mitte März vergangenen Jahres verboten. Das Verbot blieb auch im vergangenen Sommer bestehen, als die Inzidenz zeitweise unter den Wert von 1 gefallen war. Derzeit liegt die Zahl der Neuinfektion binnen sieben Tagen bei 9,8, wie die Gesundheitsbehörde am Dienstag mitteilte.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hat die Corona-Beschränkungen für Sport, Kultur, Freizeit, Gastronomie- und Hotellerie gelockert. Voraussetzung ist die stabile Sieben-Tage-Inzidenz unter 100, unter 50 ist noch mehr möglich. Bisher durften sich bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen, jetzt sind es fünf aus fünf. Nicht mitgezählt werden vollständig Geimpfte sowie Kinder bis 14 Jahren, und auch Genesene.

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Die Schule beginnt bereits am 14. Juni wieder für alle im Präsenzunterricht. Das ist eine Woche früher als zunächst geplant. Für Volkshochschulen und andere Anbieter der außerschulischen Bildung gilt eine Person pro zehn Quadratmeter (vorher waren es 20 Quadratmeter) - und dies auch für Kunst- und Musikunterricht. Musik- und Kunstunterricht für Kinder ist in Gruppen bis zu 25 wieder drin.

Ab dem 2. Juli sind wieder private Treffen von bis zu 25 Menschen aus verschiedenen Haushalten erlaubt, gaben Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsminister Clemens Hoch (beide SPD) am Dienstag in Mainz bekannt. Private Feiern mit maximal 100 Gästen werden wieder erlaubt. Auch Großveranstaltungen wie Weinfeste oder Musikfestivals sollen unter Auflagen wieder möglich sein, in der Regel aber auf maximal 5.000 gleichzeitig Anwesende beschränkt werden.

Bei größeren Veranstaltungen in Innenräumen bleibt eine Testpflicht erhalten, in der Gastronomie soll sie allerdings entfallen. Auch Kinder bis zum Alter von 14 Jahren müssen zur Teilnahme an Veranstaltungen grundsätzlich keinen Negativ-Test mehr vorlegen. An den zweimaligen wöchentlichen Selbsttests in Schulen sollen will das Land aber bis zum Ende des Schuljahres festhalten.

In der Außengastronomie sowie bei anderen Außenaktivitäten entfällt die Testpflicht, „bei möglichst digitaler Kontakterfassung“ etwa über die Luca-App. Getränke und Speisen dürfen wieder an den Theken abgeholt werden, also etwa in den Biergärten und Pfälzer Waldhütten.

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Für Kunden in der rheinland-pfälzischen Gastronomie entfallen nun auch im Innenbereich Test- und Reservierungspflicht, wie die Landesregierung am Dienstag mitteilte. Für Servicemitarbeiter und -mitarbeiterinnen in Gastronomie und Hotellerie gilt keine Maskenpflicht mehr, wenn ein tagesaktueller und negativer Corona-Test vorliegt. In Hotels müssen Gäste nur noch bei der Anreise ein negatives Testergebnis vorlegen können. Für den Besuch von Zoos, Museen und Galerien ist keine Vorausbuchung mehr vorgeschrieben.

Bei körpernahen Dienstleistungen entfällt für die Beschäftigten mit tagesaktuellem negativem Testergebnis die Maskenpflicht. Das Prostitutionsgewerbe soll „in engen Grenzen“ wieder zulässig werden.

Training, inklusive Kontaktsport, im Freien in Zehnergruppen plus Trainer, plus Geimpfte und Genesene ist wieder möglich. Für Kinder bis 14 Jahren sind Gruppen draußen bis zu 25 Personen erlaubt. Sinkt die Inzidenz stabil unter 50 dürfen die Gruppen statt aus zehn Jugendlichen und Erwachsenen aus 20 bestehen. Innen sind dann zehn erlaubt, bei Kindern 25.

Theater und Kinos dürfen innen und außen bis zu 100 Zuschauer einlassen. Bei einer Inzidenz unter 50 sind draußen 250 Zuschauer und Zuschauerinnen möglich. Proben geht im Freien mit bis zu zehn Menschen plus Anleiter - wobei Geimpfte und Genesene nicht mitzählen. Bei Kindern sind Gruppen bis 25 draußen möglich.

Nach vielen Monaten der Zwangsschließung wegen der Corona-Pandemie dürfen in Rheinland-Pfalz Clubs und Diskotheken ab diesem Freitag unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen. Das teilte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung mit. Der Beschluss sieht die Öffnung von Clubs und Diskotheken „mit guten Lüftungsanlagen“ vor. Zutritt gibt es nur für Geimpfte, Genesene und Getestete. Dreyer wollte diesen Schritt vor allem als Signal für junge Leute verstanden wissen.

RND/tdi/ffo/ar/jw/dpa

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