Justizministerin Lambrecht: „Für Transparenz brauchen wir Gesetze“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD)

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD)

Berlin. Das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit der Politik ist eine Grundbedingung für das Funktionieren unserer Demokratie. Dieses Vertrauen ist gegenwärtig stark gefährdet. Für mehr Transparenz und Integrität reichen Selbstverpflichtungen nicht aus. Hier sind klare Gesetze erforderlich. Neben schärferen Regeln für Abgeordnete können drei weitere, wichtige Gesetze Skandale in Politik und Wirtschaft verhindern, Korruption vorbeugen und Verquickungen aufdecken. Es ist höchste Zeit, dass wir sie beschließen.

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Eines ist klar: Die übergroße Mehrheit der Politikerinnen und Politiker wie auch der Unternehmen in unserem Land ist integer und verhält sich gesetzestreu. Aber in der Politik reichen nur einige schwarze Schafe aus, um das Vertrauen in den demokratischen Prozess aufs Spiel zu setzen. Und auch in der Wirtschaft können einzelne Unternehmen mit krummen Machenschaften einen enormen finanziellen und gesellschaftlichen Schaden anrichten.

In der Politik reichen nur einige schwarze Schafe aus, um das Vertrauen in den demokratischen Prozess aufs Spiel zu setzen.

Aus diesem Grund müssen wir jedem Eindruck entgegenwirken, der Staat würde Betrügereien oder Korruptionsskandale hinnehmen. Wir müssen – im Gegenteil – dafür sorgen, dass kriminelles Handeln Konsequenzen hat.

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In vielen Bereichen sind wir dafür auf Hinweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angewiesen. Wenn sie mutig Verantwortung übernehmen und auf Missstände hinweisen, sind wir in der Pflicht, sie vor Abmahnungen und Kündigungen zu schützen. Ich habe ein umfassendes Whistleblower-Schutzgesetz vorgeschlagen. Die zugrunde liegende europäische Richtlinie gilt wegen der begrenzten EU-Kompetenz nur bei Verstößen gegen europäisches Recht. Wollen wir sie jedoch sinnvoll umsetzen, müssen wir den Schutz unbedingt auf Verstöße gegen deutsches Recht ausdehnen. Auch hier verweigert sich die Union – mit geradezu absurden Folgen.

Schutz für Whistleblower

Ein Beispiel: Bei einer Minimalumsetzung wäre eine Pflegekraft in einem Altersheim zwar vor Kündigung geschützt, wenn sie aufdeckt, dass Bewohnerdaten unberechtigt an Dritte herausgegeben würden. Denn dies wäre ein Verstoß gegen die europäischen Datenschutzvorschriften. Nicht aber geschützt wäre sie, wenn sie auf die Misshandlung von pflegebedürftigen alten Menschen hinweist. Denn hier gilt nicht europäisches Recht, sondern das deutsche Strafrecht.

Genauso wenig geschützt wären Menschen, die bei Korruption, Steuerhinterziehung oder sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz Alarm schlagen und Behörden oder in bestimmten Fällen auch die Öffentlichkeit informieren. Wie eine solche Absurdität bei den Bürgerinnen und Bürgern Verständnis finden soll, ist mir rätselhaft.

Um wirksam gegen Kriminalität in der Wirtschaft vorzugehen, benötigen wir auch ein Unternehmenssanktionen-Gesetz, wie wir es im Koalitionsvertrag fest vereinbart haben. International ist es längst Standard, dass – zum Beispiel bei einem Korruptionsverdacht – nicht nur gegen die verantwortlichen Personen, sondern auch gegen Unternehmen selbst ermittelt wird. Wenn aus einem Unternehmen Abgeordneten Geld für bestimmte Entscheidungen geboten wird, geschieht dies zugunsten des Unternehmens.

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Für Unternehmen muss selbstverständlich gelten: Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein. Viele Unternehmen haben längst wirksame Vorkehrungen getroffen, um kriminellen Handlungen in ihrem Betrieb vorzubeugen. Diese müssen wir stärken. Ich erwarte, dass sich die Union an ihre Zusage im Koalitionsvertrag hält und ihre Blockade gegen dieses Gesetz endlich aufgibt.

Effektives Lobbyregister

Es ist wichtig, umfassend für Transparenz und Integrität zu sorgen. Dies gilt natürlich auch für die Gesetzgebung. Denn zu oft bleibt unklar, wer politische Entscheidungen beeinflusst hat. Bürgerinnen und Bürger, Medien und Wissenschaft haben ein Anrecht darauf, dies zu wissen. Deshalb ist es das Mindeste, dass wir uns endlich – und nach langem Widerstand aus der Union – grundsätzlich auf ein Lobbyregister geeinigt haben. In dieses Lobbyregister müssen sich alle eintragen, die bei Abgeordneten, Fraktionen und Bundesregierung vorstellig werden, um ihre Interessen zu vertreten. Doch das reicht nicht.

Die Union hat Regelungen verhindert, die transparent machen würden, wer welche Gesetze beeinflusst. Wir brauchen aber auch diesen exekutiven Fußabdruck. Dann muss in jedem Gesetzesentwurf offengelegt werden, wessen und welche Informationen, Ideen und Vorschläge eingeflossen sind. Es darf keinen Zweifel geben: Es ist das Wohl aller Menschen in unserem Land, das unsere politischen Entscheidungen lenkt, nicht Einzelinteressen und Lobbyisten.

Man kann nicht windige Geschäfte verurteilen, sich aber gleichzeitig gegen wichtige Gesetze sperren.”

Bei allen drei Vorhaben kommen wir seit längerer Zeit kaum voran, weil die Union bremst und blockiert. Man kann nicht windige Geschäfte verurteilen, sich aber gleichzeitig gegen diese wichtigen Gesetze sperren. Auch diese Gesetze werden zur Nagelprobe dafür, wie ernst es die Union mit ihren aktuellen Bekenntnissen zu mehr Transparenz und Integrität meint.

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Wenn wir sie nicht verabschieden, laufen wir Gefahr, dass sich der fatale Eindruck verfestigt, „die Politik“ stelle sich schützend vor kriminelle Machenschaften. Dies darf auf keinen Fall geschehen. Denn das ist Gift für die Demokratie und Wasser auf die Mühlen aller Populisten.

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