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Zentrale Sozialreform der Ampel

Gesetz nimmt erste Hürde: Kabinett beschließt Bürgergeld und Steuerreform

Das Kabinett hat das Bürgergeld beschlossen. Zuvor gab es viel Kritik von Arbeitgebern und Sozialverbänden (Symbolbild).

Das Kabinett hat das Bürgergeld beschlossen. Zuvor gab es viel Kritik von Arbeitgebern und Sozialverbänden (Symbolbild).

Berlin. Das Bundeskabinett hat grünes Licht für die Einführung des Bürgergelds in Deutschland gegeben. Es soll zum 1. Januar das heutige Hartz-IV-System ablösen. Die Regelsätze der Grundsicherung sollen dabei deutlich steigen. So sollen Alleinstehende 502 Euro im Monat erhalten und Jugendliche 420 Euro. Heute erhalten Alleinstehende 449 Euro. Zudem sollen Arbeitssuchende in den Jobcentern künftig weniger Druck ausgesetzt sein. Abgeschafft werden soll das Prinzip, nach dem die Vermittlung in einen Job Vorrang hat. Stattdessen soll Weiterbildung gestärkt werden.

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Umstrittene Hartz-IV-Ablösung

Die Kosten für die Wohnung sollen in den ersten beiden Jahren künftig auf jeden Fall voll übernommen werden. Auch Ersparnisse bis zu 60.000 Euro soll man in dieser Zeit behalten dürfen. Im ersten halben Jahr sollen zudem keine Sanktionen verhängt werden können, wenn etwa ein Jobangebot abgelehnt wird.

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Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg für die parlamentarischen Beratungen der Sozialreform frei.

Das Bürgergeld ist umstritten. Linken-Fraktionsvize Susanne Ferschl nannte das Bürgergeld trotz einiger Verbesserungen „Armut per Gesetz“. Die geplante Erhöhung gleiche nur inflationsbedingte Mehrkosten aus, sagte sie der „Augsburger Allgemeinen“. Der Regelsatz müsse mindestens um 200 Euro zuzüglich Stromkosten steigen, forderte Ferschl.

Steuerreform beschlossen

Die Auswirkungen der hohen Inflation auf die Einkommensteuer sollen zudem im kommenden Jahr durch eine Steuerreform abgefedert werden. Das Kabinett beschloss Pläne von Finanzminister Christian Lindner (FDP) zum Ausgleich der sogenannten kalten Progression. Dafür soll unter anderem der Grundfreibetrag angehoben werden, also das Einkommen, bis zu dem man keine Steuer zahlt.

Bundesregierung gibt Grünes Licht für Bürgergeld
14.09.2022, Berlin: Hubertus Heil (r, SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, wird von Lutz Neumann, Geschäftsführer des Jobcenters Berlin Lichtenberg, begrüßt. Heil besucht anlässlich der Kabinettbefassung zum Bürgergeld-Gesetz das Jobcenter Berlin-Lichtenberg und informiert sich über den besonderen Betreuungs- und Vermittlungsansatz. Foto: Annette Riedl/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Mitten in der Energiekrise bringt die derzeitige Bundesregierung ihre wohl größte Sozialreform auf den Weg.

Die Bundesregierung will diese Grenze von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im kommenden Jahr und 10.932 Euro 2024 anheben. Auch weitere Eckwerte des Steuertarifs werden verschoben, um den Effekt der kalten Progression auszugleichen. So bezeichnet man eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn man weiter hohe Steuern zahlt, obwohl die Kaufkraft wegen der Inflation sinkt. Die relative Steuerbelastung steigt damit.

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Neuer Spitzensteuersatz

Auch der Spitzensteuersatz soll künftig erst bei höheren zu versteuernden Einkommen greifen. Konkret bei 61.971 Euro im kommenden Jahr und bei 63.514 Euro im Jahr 2024. Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz will die Bundesregierung dagegen nicht antasten. Zuletzt gab es Kritik, dass Topverdiener von den Plänen in absoluten Zahlen stärker profitieren als Geringverdiener. Mit dem gleichen Gesetz will die Bundesregierung auch das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag anheben. Im kommenden Jahr soll das Kindergeld für die ersten drei Kinder einheitlich je 237 Euro pro Monat betragen.

Wer von zuhause arbeitet, soll künftig zudem eine höhere steuerliche Pauschale bekommen können. Damit können künftig statt 600 bis zu 1000 Euro Homeoffice-Pauschale angesetzt werden – unabhängig davon, ob man im heimischen Arbeitszimmer oder vom Sofa aus arbeitet. Die Pauschale soll zudem nicht mehr befristet, sondern dauerhaft gelten und Bürgerinnen und Bürger jährlich um 1,4 Milliarden Euro entlasten.

Bundesarbeitsministerium plant Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht

Das Bundesarbeitsministerium plant eine grundsätzliche Rückkehr zur Homeoffice-Angebots-Pflicht.

Mit der Homeoffice-Pauschale bekommt man einen steuerlichen Ausgleich für die Extra-Kosten durch die Arbeit zu Hause, auch wenn man kein eigenes Arbeitszimmer absetzen kann. Pro Tag im Homeoffice kann man fünf Euro ansetzen – bisher maximal für 120 Tage, künftig für bis zu 200 Tage.

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Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.

RND/dpa

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