Karlsruhe bestätigt Kopftuchverbot für junge Juristinnen im Gericht

Eine junge Frau mit Kopftuch geht an einem Behördenschild mit dem Bundesadler vorbei.

Eine junge Frau mit Kopftuch geht an einem Behördenschild mit dem Bundesadler vorbei.

Karlsruhe. Das in Hessen geltende Kopftuchverbot für angehende Juristen bei der Arbeit im Gerichtssaal ist verfassungsgemäß. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag (Az. 2 BvR 1333/17).

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Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei zu respektieren.

Ein Kopftuch-Verbot ist demnach aber nicht zwingend.

Deutsch-Marokkanerin hatte geklagt

Im konkreten Fall ging es um die Vorschriften für Rechtsreferendarinnen. Geklagt hat eine in Frankfurt geborene Deutsch-Marokkanerin. Sie hatte im Januar 2017 in Hessen ihren juristischen Vorbereitungsdienst angetreten.

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In Hessen können Referendarinnen ihre Ausbildung zwar grundsätzlich mit Kopftuch machen. Sie dürfen damit aber keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie als Repräsentantinnen der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden können. Sie dürfen somit keine Sitzungen leiten oder Beweise aufnehmen.

Das Verbot greife zwar in die Glaubensfreiheit der Klägerin ein, entschieden die Richter nun. Dies sei aber durch andere Verfassungsgüter gerechtfertigt - etwa die Verpflichtung des Staates zu religiöser Neutralität und die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege.

Anders als in der Schule

Anders als etwa in der Schule trete der Staat dem Bürger in der Justiz klassisch-hoheitlich gegenüber. Das Verbot ist für die Richter aber nicht zwingend. Keine der konkurrierenden Rechtspositionen sei von überragendem Gewicht.

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Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin haben ähnliche Vorschriften. In anderen Ländern ist die Frage gar nicht geregelt, weil sich das Problem entweder noch nie stellte oder sich im Einzelfall eine einvernehmliche Lösung fand.

Die Frau hatte schon 2017 einen Eilantrag eingereicht. Diesen wiesen die Verfassungsrichter ab. Damals ging es jedoch lediglich darum, ob die Referendarin bis zur eigentlichen Entscheidung Kopftuch tragen darf oder nicht.

RND/cle/dpa

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