Karlsruhe erlaubt G-20-Camp in Hamburg

Karlsruhe/Hamburg. Die Richter verpflichten die Hansestadt aber nicht zur uneingeschränkten Duldung. Sie kann ausdrücklich den Umfang des Camps beschränken, Auflagen verhängen und die Veranstaltung sogar an einen anderen Ort verlegen. (Az. 1 BvR 1387/17)

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Das „Antikapitalistische Camp“ soll vom 30. Juni bis 9. Juli stattfinden. Der Protest richtet sich gegen das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der führenden Industrie- und Schwellenländer (G-20) am 7. und 8. Juli in Hamburg.

Von RND/dpa

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