Karlsruhe weist Linken-Klage wegen Ceta als unzulässig ab

Ein durchgestrichenes Ceta-Symbol steht am 2. September 2016 auf einem Anhänger von Greenpeace-Aktivisten vor dem Landtag. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Linksfraktion gegen den Bundestag abgewiesen.

Ein durchgestrichenes Ceta-Symbol steht am 2. September 2016 auf einem Anhänger von Greenpeace-Aktivisten vor dem Landtag. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Linksfraktion gegen den Bundestag abgewiesen.

Karlsruhe. Die Linksfraktion ist mit einer Klage gegen den Bundestag wegen dessen Rolle beim vorläufigen Start des europäisch-kanadischen Handelsabkommens Ceta gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies ihren Antrag am Dienstag als unzulässig ab.

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Die Fraktion habe weder eine mögliche Verletzung ihrer eigenen Rechte noch von Rechten des Deutschen Bundestags substanziiert dargelegt, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.

Die Linke-Abgeordneten hatten beanstandet, dass der Bundestag im September 2016 auf Antrag von CDU/CSU und SPD zu Ceta nur eine Stellungnahme und kein Gesetz beschlossen hatte. In dem Verfahren ging es noch nicht um das Abkommen an sich. Dazu sind verschiedene Verfassungsbeschwerden und eine zweite Linken-Klage anhängig.

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RND/dpa

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