Keine Kinderrechte ins Grundgesetz: Fraktionen schieben sich gegenseitig die Schuld zu

Die Verhandlungen sind gescheitert: Vorerst wird es keine Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz geben.

Die Verhandlungen sind gescheitert: Vorerst wird es keine Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz geben.

Berlin. Das Ziel hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag fest vereinbart, erreicht haben sie es nun aber nicht. Die Verhandlungen zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz sind gescheitert. Das gab Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) am Montagabend bekannt.

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Für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes wären eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat nötig gewesen. Die Regierungsparteien waren deshalb auch auf Zustimmung aus der Opposition angewiesen. Als Ministerin „und auch persönlich bin ich zutiefst enttäuscht darüber“, kommentierte sie den Ausgang.

Kinderrechte im Grundgesetz als „wichtiges Zeichen“

Auch ihre Parteikollegin Serpil Midyatli bedauert die gescheiterte Verhandlung. „Wir hatten eine historische Chance“, sagte die stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, wo Kinder durch die Einschränkungen besonders belastet seien, wäre die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz „ein wichtiges Zeichen“ gewesen.

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Die geplante Grundgesetzänderung hatte bei den Fraktionen für Diskussionen gesorgt. So hatten sich etwa die Grünen eine stärkere Formulierung in Bezug auf das Kindeswohl gewünscht, CDU/CSU befürchteten, zu sehr in Elternrechte einzugreifen. Lambrecht hatte betont, dass es für die erforderliche Mehrheit eine Bereitschaft für Zugeständnisse brauche.

Midyatli: Keine faulen Kompromisse

„Leider ist die Union nicht bereit, einen wirksamen Schutz von Kindern in unsere Verfassung aufzunehmen“, sucht Midyatli beim Koalitionspartner die Schuld für das Scheitern. „Da ist es besser, keinen faulen Kompromiss einzugehen, sondern darauf zu setzen, dass wir nach der Bundestagswahl neue Mehrheiten für den Schutz der Rechte von Kindern haben.“

Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei schießt zurück: „Vor allem die Grünen, aber auch die SPD haben erkennen lassen, dass sie in Wirklichkeit ein anderes Verhältnis von Eltern, Staat und Kindern anstreben“, teilte er dem RND mit. „Damit haben sie am Ende den Bogen überspannt.“

Speziell der zuletzt vorgebrachte Vorschlag der Justizministerin sei ein für die Union nicht hinnehmbarer „Anker für Eingriffe in Elternrechte gewesen“. Bereits Ende März habe ein guter Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern bestanden, der jedoch bei der Opposition nicht konsensfähig gewesen sei.

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Fraktionen konnten sich nicht einigen

Die beiden Regierungsparteien hatten die folgende Passage einbringen wollen: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“ Letztendlich hatten sich die Fraktionen jedoch nicht einigen können.

Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, betonte die Kompromissbereitschaft ihrer Partei. Allerdings habe sich die Fraktion eine stärkere Formulierung mit Bezug auf das Kindeswohl gewünscht. „Nichts von alledem war mit der Union möglich“, sagte sie. Auch die kinder- und familienpolitische Sprecherin Ekin Deligöz bedauerte das Scheitern. Es sei „einfach nur zynisch“, dass eine Stärkung der Kinderrechte gerade in Corona-Zeiten an einer „Blockade der CDU/CSU-Fraktion“ scheitere.

FDP über das Ergebnis enttäuscht, AfD begrüßt Scheitern

Katja Suding, stellvertretende Vorsitzende und Zuständige für Kinder- und Familienpolitik der FDP-Bundestagsfraktion, zeigte sich auf RND-Nachfrage ebenfalls enttäuscht. „Gerade in Zeiten der Pandemie hat sich gezeigt, wie sehr die Rechte unserer Kinder unter die Räder kommen können.“ Die FDP habe konstruktiv verhandelt. „Am Ende hat es nicht gereicht, die Blockaden insbesondere von CDU und Grünen waren zu groß.“

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Die AfD indes begrüßte das Scheitern. Der Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi sagte dem RND: „Neue Verhandlungen darüber in der nächsten Legislaturperiode wünschen wir uns nicht; der Ansatz sollte nicht weiter verfolgt werden.“

Bartsch: Schmach für Koalition und Kanzlerin

Der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch, sagte dem RND: „Das ist eine Schmach für Koalition und Kanzlerin. Im Koalitionsvertrag steht, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollen. Nach 15 Monaten Pandemie, in der vor allem die Kinder die Verlierer der Krise sind, ist das Scheitern besonders skandalös.“ Bartsch zeigte sich „tief enttäuscht von der Kanzlerin, dass sie so abtritt. Für die Ehe für alle hat sie sich zu Recht eingesetzt, für Kinderrechte viel zu wenig.“

Kinderschutzbund hatte sowieso Vorbehalte gegen Vorschlag

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, sieht hingegen im Scheitern einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz aktuell keinen Schaden. „Echte Kinderrechte umfassen den Schutz der Kinder, ihre Förderung, ihre Beteiligung und den Vorrang des Kindeswohls; in keinem der Entwürfe, die zur Diskussion standen, war das alles enthalten“, sagte er dem RND. „Insofern begrüße ich, dass es zu den vorgeschlagenen Regelungen nicht kommt. Sie wären keine Verbesserung gewesen.“

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Hilgers fügte allerdings hinzu, die Forderungen nach Kinderrechten im Grundgesetz und Einführung einer Kindergrundsicherung gegen Kinderarmut blieben auf der Tagesordnung. Der Deutsche Kinderschutzbund werde im Bundestagswahlkampf alle Parteien an diesen Forderungen messen.

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