Schnelle Korrektur erwartet

„Das war kein Glanzstück“: Kommunalverbände glauben nicht an Hotspotregel

Die Mitarbeiterin einer Corona-Teststation nimmt einen Abstrich von einem Mann. (Archivbild)

Die Mitarbeiterin einer Corona-Teststation nimmt einen Abstrich von einem Mann. (Archivbild)

Berlin. Der Deutsche Landkreistag hat dafür plädiert, die Steuerung der Hotspotregel im Infektionsschutzgesetz den Landkreisen statt den Ländern zu überlassen. „Bei der Hotspotregelung ist das Verfahren über einen Landtagsbeschluss viel zu träge“, sagte Präsident Reinhard Sager dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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„Wir erwarten, dass die Länder jedenfalls die Steuerung in erster Linie den Landkreisen zu überlassen“, so Sager. Kriterien würden die örtlichen Kapazitäten in den Krankenhäusern sein, aber auch die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur.

Im Streit um die Fortsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erneut dringend an die Länder appelliert, nach dem Auslaufen der Übergangsregeln am kommenden Samstag die Hotspot-Regelung zu nutzen.

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„Jetzt muss gehandelt werden. Die Länder haben die Pflicht, ihre Bürger zu schützen“, sagte Lauterbach am Montagnachmittag nach einer Konferenz mit seinen Ressortkollegen aus den Ländern. Er betonte, zur Begründung für dieses Vorgehen müsse eine regionale Überlastung des Gesundheitswesens nur drohen, aber noch nicht aktuell bestehen.

Lauterbach warnt: Corona wird sich nicht von allein erledigen

Als Kriterien nannte Lauterbach Personalengpässe durch Krankschreibungen, wegen Corona verschobene Eingriffe, die Verlegung von Patienten in andere Krankenhäuser oder die Gefährdung der Notfallversorgung.

Lauterbach warnte die Länder davor, auf eine schnelle Entspannung der Pandemie-Lage zu setzen und daher keine weiteren Schutzmaßnahmen mehr vorzusehen. Man dürfe nicht darauf spekulieren, dass sich das Problem von allein erledige, sagte er. „Das wird es nicht tun, das kostet zu viele Opfer“, so der SPD-Politiker. Um die Hotspot-Regelung zu nutzen, die Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten oder Zugangsregeln vorsieht, sind noch in dieser Woche Beschlüsse der Landesparlamente nötig.

Bundesweite Maskenpflicht nicht mehr möglich

Der Antrag von fünf, überwiegend unionsgeführten Bundesländern, die Übergangsregelung des Infektionsschutzgesetzes über den 2. April hinaus um vier Wochen zu verlängern, wurde in der Gesundheitsministerkonferenz abgelehnt.

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Lauterbach sagte, für nationale Regelungen gebe es keine rechtliche Grundlage mehr, weil auf nationaler Ebene keine Überlastung des Gesundheitswesens drohe. Deshalb sei auch keine bundesweite Maskenpflicht mehr möglich, ergänzte der Minister.

Kritik an der Hotspotregel kam auch vom Deutschen Städtetag. Laut Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy beschneidet das Infektionsschutzgesetz den Instrumentenkasten für Länder und Städte. „Wir erwarten, dass das Gesetz bald wieder korrigiert werden muss“, sagte Dedy dem RND. „Das war kein Glanzstück der Ampel.“

Corona-Hotspots: Karl Lauterbach will Ländern vier Kriterien vorschlagen
 Bundespressekonferenz Aktuelle Corona-Lage Aktuell,25.03.2022,Berlin,Bundesminister für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach im Portrait mit 4 Fingern mit besonderer Geste bei der Bundespressekonferenz zum Thema Aktuelle Corona-Lage Berlin Berlin Deutschland *** Federal Press Conference Current Corona Situation Current,25 03 2022,Berlin,Federal Minister of Health Prof Dr Karl Lauterbach in portrait with 4 fingers with special gesture at the Federal Press Conference on Current Corona Situation Berlin Berlin Germany

Am Montag beraten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern über die Hotspot-Regel für schärfere Corona-Maßnahmen.

Grünen-Politiker fordert Aufnahme von Flüchtlingen in Krankenkasse

Bund und Länder hatten am Montag auch über die gesundheitliche Versorgung der Ukraine-Geflüchteten beraten. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sieht dringenden Verbesserungsbedarf und pochte im RND-Gespräch auf eine schnelle Aufnahme der Menschen in die gesetzliche Krankenversicherung.

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„Geflüchtete aus der Ukraine müssen so schnell wie möglich in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden“, sagte der Bundestagsabgeordnete. „Die gesundheitlichen Leistungen, die sie aktuell über das Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind verwaltungsaufwendig und reichen medizinisch nicht für eine adäquate Gesundheitsversorgung aus.“

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Dort seien oft nur Basisleistungen enthalten. „Für komplexe Langzeittherapien in Folge von chronischen oder besonders schweren Erkrankungen gibt es große Hürden. Das gilt übrigens für alle Flüchtlinge und nicht nur für Menschen aus der Ukraine“, unterstrich Dahmen. „Auch die Sprachmittlung im Gesundheitswesen sollte, so wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben, schnellstmöglich erstattungsfähig sein. Noch werden Dolmetscher oder technische Sprachmittlungssysteme nicht regulär als Gesundheitsleistung zur Erstattung übernommen.“

Dahmen: Ukrainische Gesundheitskräfte müssen schnell arbeiten dürfen

Weiter drängte Dahmen auf eine Sonderarbeitserlaubnis für ukrainische Gesundheitskräfte in Deutschland. „Für alle ukrainischen Ärzte und Pflegekräfte, die nach Deutschland geflohen sind, sollte umgehend eine begrenzte Berufsausübungserlaubnis erlassen werden“, forderte der Gesundheitspolitiker, der selbst Mediziner ist.

„Es ist dringend nötig, dass medizinisches Fachpersonal hier wenigstens in eingeschränkter Form in der Versorgung anderer Geflüchteter arbeiten kann“, so Dahmen. Man habe das bereits 2015 für syrische Geflüchtete schnell auf den Weg gebracht, das müsse auch jetzt passieren.

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Aus der Ukraine seien mitunter ganze Pflegeeinrichtungen gemeinsam geflohen. „Wenn beispielsweise Pflegende und Gepflegte zusammen geflohen sind, sollte dieses Pflegeverhältnis in einer deutschen Einrichtung möglichst nahtlos weitergehen“, betonte Dahmen.

Unterdessen forderte Kassenärzte-Chef Andreas Gassen die Aufweichung der Isolationsregeln nach Vorbild Spaniens. „Die Isolations- und Quarantäneregeln sollten bald geändert werden“, sagte er dem RND. Insbesondere bei vollständig Geimpften seien die Verläufe überwiegend eher leicht, oft nahezu asymptomatisch. „Daraus folgt, dass zumindest die asymptomatisch positiv Getesteten nicht mehr automatisch in Isolation geschickt werden“, betonte er. „Andere Länder wie Spanien haben diesen Schritt bereits vollzogen.“

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