Kriegsverbrechen: Weltstrafgericht stellt Vorermittlungen zu Kolumbien ein
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Karim Khan (l.), Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, spricht auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Eduardo Cifuentes (r.), Vorsitzendem des kolumbianischen Sondergerichts JEP.
© Quelle: Sergio Acero/colprensa/dpa
Bogotá/Den Haag. Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag hat Vorermittlungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Kolumbien nach 17 Jahren eingestellt.
Dies teilte das Weltstrafgericht während eines Besuches des Chefanklägers Karim Khan in dem südamerikanischen Land am Donnerstag (Ortszeit) mit. Die Justiz des Landes habe Fortschritte erzielt, und die Behörden Kolumbiens seien „weder untätig noch unwillig oder unfähig“, mögliche Verbrechen selbst zu verfolgen.
Das Gericht mit Sitz in Den Haag hatte 2004 auf einem Höhepunkt des bewaffneten Konflikts in Kolumbien Vorermittlungen eingeleitet zu Verbrechen wie Mord, Vertreibung, Folter und sexueller Gewalt. Das Gericht ist ein sogenanntes Komplementär-Gericht, es verfolgt Straftaten nur dann, wenn die Justiz in einem betroffenen Land dazu selbst nicht in der Lage ist oder es ablehnt.
In Kolumbien herrschte mehr als 50 Jahre ein Bürgerkrieg zwischen Streitkräften, linken Guerillagruppen und rechten Paramilitärs. Mehr als 220.000 Menschen kamen ums Leben, Millionen wurden innerhalb Kolumbiens vertrieben. Die größte Rebellen-Bewegung Farc schloss 2016 einen Friedensvertrag mit der Regierung. Darin wurde auch eine Sonder-Strafverfolung für Frieden (JEP) vereinbart.
RND/dpa