Bundesrat über Bundesregierung: Gesetzgebung im Eilverfahren verletzt Verfassung
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Ein Blick in eine Sitzung des Bundesrates.
© Quelle: Wolfgang Kumm/dpa
Berlin. Die Bundesländer haben der Ampelkoalition vorgeworfen, bei der Verabschiedung von Gesetzen die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates zu gefährden. Die Koalitionsfraktionen bäten die Länderkammer in immer mehr Fällen um eine Fristverkürzung bei der Beratung, obwohl die besondere Eilbedürftigkeit nur in absoluten Ausnahmen vorgesehen sei, heißt es in einem Schreiben des Ältestenrates des Bundesrates an die Parlamentarischen Geschäftsführer von SPD, Grünen und FDP. Es liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor.
Betroffen seien zum Beispiel sämtliche Gesetze, die der Bundestag in seiner Sitzungswoche Ende November beschlossen habe. Zwar sei es dem Bundesrat bewusst, dass in Zeiten besonderer Herausforderungen das Gesetzgebungsverfahren im Einzelfall beschleunigt ablaufen müsse. Das Verhältnis von Regel und Ausnahme dürfe aber nicht ins Gegenteil verkehrt werden. „Auch in schwierigen Zeiten sind die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates zu wahren und die Vorgaben unserer Verfassung einzuhalten“, heißt es in dem Schreiben, das von der hessischen Staatsministerin Lucia Puttrich (CDU) als Vorsitzende des Gremiums unterzeichnet ist.
„Geordnetes Gesetzgebungsverfahren notwendig“
Der Ältestenrat beklagt indirekt, die Koalition versuche mit ihrem Vorgehen, selbst verursachte Verzögerungen zulasten der Länderkammer zu kompensieren. „Durch eine fristverkürzte Beratung im Bundesrat sollen und können Verzögerungen im Bundestag oder innerhalb der Bundesregierung nicht ausgeglichen werden“, wird in dem Schreiben gemahnt.
„Die Beratungsfristen, die unsere Verfassung vorsieht, haben ihren Grund“, so die Verfasser. „Unser gemeinsamer Anspruch sollte es sein, auch in herausfordernden Zeiten geordnete Gesetzgebungsverfahren zu wahren.“
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Der Bundesrat forderte die Ampelkoalition auf, die Zahl der Fristverkürzungsanfragen auf „absolut notwendige Fälle“ zu beschränken. In den Ausnahmefällen müsse zudem ausreichend begründet werden, warum eine schnellere Bearbeitung notwendig sei. „Dass ein Gesetz schnellstmöglich in Kraft treten soll, ist keine Begründung dafür, warum das Verfahren nicht so frühzeitig gestartet wurde, dass die vom Grundgesetz vorgesehenen Beratungszeiten dem Bundesrat vollumfänglich zur Verfügung stehen“, wird in dem Schreiben des Ältestenrates argumentiert.
Das Gremium heißt offiziell Ständiger Beirat des Bundesrates. Mitglieder sind die 16 Bevollmächtigten der Länder beim Bund. Wie der Ältestenrat in anderen Parlamenten berät das Gremium den Präsidenten und das Präsidium.