Landtagswahl Baden-Württemberg: So funktioniert die Stimmabgabe per Post
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Die amtlichen Briefwahlunterlagen zu den Landtagswahlen in Baden-Württemberg am 14. März 2021.
© Quelle: imago images/HOFER
Die ersten Landtagswahlen des sogenannten Superwahljahres 2021 stehen an: Neben Rheinland-Pfalz wird auch in Baden-Württemberg ein neues Landesparlament gewählt. Doch auch wenn die Wahllokale am 14. März geöffnet haben, dürften sich viele Menschen in diesem zweiten Pandemie-Jahr für die Briefwahl entscheiden.
Wer zur Landtagswahl in Baden-Württemberg per Briefwahl wählen möchte, muss dafür einen Antrag stellen. Doch wie geht das, und bis wann muss man den Brief bei der Post abgeben, damit die Stimme rechtzeitig ankommt? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Briefwahl im Überblick.
Landtagswahl in Baden-Württemberg 2021: Wie stelle ich den Antrag?
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern erhalten bis spätestens drei Wochen vor der Wahl eine Benachrichtigung per Post. Darin ist neben Informationen zur Wahl auch ein Antrag auf Briefwahl enthalten. Dieser Antrag muss vollständig ausgefüllt an das zuständige Wahlamt geschickt werden. Dieses schickt dann die Wahlunterlagen samt Stimmzettel per Post zu. Dabei gilt:
- Die Briefwahlunterlagen können sowohl postalisch als auch per E-Mail oder Fax an das Wahlamt geschickt werden.
- In einzelnen Gemeinden ist eine Online-Beantragung per Onlineformular möglich. Telefonisch lassen sich Briefwahlunterlagen dagegen nicht beantragen.
- Der Antrag auf Briefwahl wird ohne Nennung von Gründen beantragt.
- Der Briefwahlantrag kann stellvertretend für eine andere, i.d.R. verhinderte, Person gestellt werden.
- Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt zu beantragen. In den meisten Fällen können Wahlberechtigte ihre Stimme dann auch direkt an Ort und Stelle abgeben.
Welche Fristen gelten bei der Briefwahl?
Prinzipiell können Briefwahlunterlagen bis zum Freitag vor der Wahl beantragt werden. In Ausnahmefällen, wie einer plötzlichen Erkrankung, kann der Antrag auch noch am Wahltag selbst, bis 15 Uhr gestellt werden.
Wann findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg statt?
– am Sonntag, 14. März 2021
Bis wann kann man die Briefwahlunterlagen beantragen?
– bis Freitag, 12. März 2021 (in Ausnahmen bis Sonntag, 14. März, 15 Uhr)
Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen beim zuständigen Wahlamt spätestens eingegangen sein?
– bis Sonntag, 14. März 2021, 18 Uhr (Schließung der Wahllokale)
Welche Dokumente sind in den Briefwahlunterlagen enthalten?
Ist die Briefwahl beantragt, erhalten Antragsteller die Wahlunterlagen. Dazu gehören:
- Wahlschein
- amtlicher Stimmzettel
- amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
- amtlicher Wahlbriefumschlag (rot)
- Merkblatt für die Briefwahl („Wegweiser“)
Landtagswahl Baden-Württemberg: Wie funktioniert die Briefwahl?
Die Briefwahl selbst unterscheidet sich kaum von der Stimmabgabe im Wahllokal. Wichtig ist lediglich, die Unterlagen korrekt auszufüllen und in die vorgesehenen Umschläge zu legen.
- Der ausgefüllte Stimmzettel für die baden-württembergische Landtagswahl kommt in den blauen Umschlag.
- Der blaue Umschlag kommt zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Umschlag.
- Der rote Briefwahlumschlag muss per Post an das zuständige Wahlamt geschickt werden. Die Adresse ist bereits auf dem Umschlag vorgedruckt. Alternativ kann der Briefwahlumschlag auch direkt in den Briefkasten des Wahlamtes geworfen werden.
Was kostet die Briefwahl?
Der Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist kostenlos. Auch das Versenden des Briefwahlumschlags kostet in Deutschland nichts. Eine Ausnahme besteht, wenn der Antrag auf Briefwahl aus dem Ausland gestellt oder der Wahlbrief per Eilzustellung versendet wird. In diesen Fällen trägt der Antragsteller die erhöhten Portokosten selbst.
Werden die Stimmen der Briefwähler separat ausgezählt?
Zur Auszählung des Briefwahlergebnisses werden eigene Vorstände in den einzelnen Wahlkreisen eingesetzt. Im vorläufigen Endergebnis sind die Stimmen der Briefwähler enthalten.
RND/tr/pf