Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: Wer darf wählen und wie sieht der Stimmzettel aus?

Bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz haben die Bürgerinnen und Bürger zwei Stimmen zu vergeben.

Bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz haben die Bürgerinnen und Bürger zwei Stimmen zu vergeben.

In Rheinland-Pfalz wird am 14. März 2021 ein neues Landesparlament gewählt. Für den 18. rheinland-pfälzischen Landtag bewerben sich zwölf Parteien und Wählervereinigungen. Mindestens 101 Abgeordnete können ins Parlament in Mainz einziehen.

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Damit am Wahltag nichts schiefgeht, hier eine Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer darf bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz wählen?

Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist, seinen Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

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Stimmzettel zur Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2021: Wie viele Kreuze darf ich setzen?

Auf dem Stimmzettel sind maximal zwei Kreuze erlaubt. Mit der Wahlkreisstimme (Erststimme) wählen Sie je einen Wahlkreisabgeordneten oder eine Wahlkreisabgeordnete in den 52 Wahlkreisen, mit der Landesstimme (Zweitstimme) wählen Sie eine Landes- oder Bezirksliste.

Folglich sind auf dem Stimmzettel eine linke Spalte für die Wahl des Wahlkreisabgeordneten und eine rechte Spalte für die Wahl einer Landes- oder Bezirksliste zu finden. Über die sogenannte Zweit- oder Landesstimme rücken Abgeordnete der ausgewählten Partei in den Landtag nach.

Die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel richtet sich nach ihrem Stimmenanteil bei der letzten Wahl. Welche Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien oder Wählervereinigungen zur Wahl stehen, wird in Mitgliederversammlungen bestimmt.

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Alle Stimmzettel sind im oberen, rechten Rand gelocht. Die Lochung soll sehbehinderten Menschen das Einlegen des Stimmzettels in die Schablone erleichtern.

Wie setze ich meine Kreuze auf dem Stimmzettel?

Auf dem Stimmzettel müssen deutlich erkennbar ein Kandidat oder eine Kandidatin (Erst- oder Wahlkreisstimme, linke Spalte) sowie eine Partei (Zweit- oder Landesstimme, rechte Spalte) in den dafür vorgesehenen Feldern markiert werden. Dabei ist es zwar prinzipiell egal, ob das Feld angekreuzt, ausgemalt oder mit einem Häkchen versehen wird. Allerdings ist künstlerische Kreativität nicht erwünscht. Was den Stimmzettel ungültig macht, listen wir weiter unten auf.

Was, wenn ich ein Kreuz falsch gesetzt habe?

Ein versehentlich falsch markiertes Feld macht den Stimmzettel nicht automatisch ungültig. Durch das deutliche Ausschraffieren des jeweiligen Kreises darf der Wähler oder die Wählerin ein neues Kreuz eintragen. Solange die klare Absicht erkennbar ist, behält der Stimmzettel seine Gültigkeit.

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Sicherer ist jedoch, sich einen neuen Stimmzettel aushändigen zu lassen.

Wann ist ein Stimmzettel ungültig?

Trotzdem gibt es eine Reihe an Dingen, die den Stimmzettel ungültig machen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Es wurden mehr als zwei Kreuze gesetzt.
  • Es wurden mehrdeutige Zeichen (z. B. Smileys) eingetragen.
  • Auf dem Stimmzettel wurden Kommentare oder andere Nachrichten hinterlassen.
  • Der Zettel wurde zerknüllt oder öfter als erlaubt gefaltet.

Generell gilt: Ein Stimmzettel ist dann ungültig, wenn er den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, nicht amtlich hergestellt wurde oder keine Kennzeichnung erhält.

Wann und wo kann ich bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz abstimmen?

Die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz findet am Sonntag, den 14. März 2021, statt. An diesem Tag dürfen alle Wahlberechtigten in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr in dem für sie vorgesehenen Wahllokal des jeweiligen Wahlkreises ihre Stimme abgeben. Der Ort des Wahllokals wird auf der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt, die Wahlberechtigte in der Regel bis zu drei Wochen vor der Wahl per Post erhalten haben.

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RND/pf

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