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Laschet nach Ministerpräsidentenkonferenz: Bund muss neue Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen schaffen

Armin Laschet (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen

Armin Laschet (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen

Bonn. An diesem Freitag haben sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer zu ihrer nächsten Ministerpräsidentenkonferenz getroffen. Zentrales Thema war wie bereits gewohnt die Corona-Lage. Die Zahlen ziehen an, die kalte Jahreszeit kommt und der Bund will im November die epidemische Lage nationaler Tragweite beenden. Die Verantwortung liegt dann also wieder bei den Ländern.

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Nach der Konferenz sagte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet: „Wir haben im Kampf gegen die Pandemie schon viel erreicht.“ Man brauche aber weiterhin Vorsicht und Mechanismen, um diese Pandemie weiter zu bekämpfen. Aktuell gebe es wieder einen „markanten Anstieg“. Die Länder seien sich einig, dass es auch nach Aufhebung der epidemischen Lage weiter bundeseinheitliche Regelungen brauche. Deswegen erwarte die Ministerpräsidentenkonferenz, dass das Bundesparlament eine Rechtsgrundlage bis zum 25. November schaffe.

Der scheidende Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), ging bereits vor dem Treffen davon aus, dass eine Mehrheit der Bundesländer für ein Fortbestehen bundeseinheitlicher Corona-Regelungen votieren wird. „Ich gehe davon aus, dass es, vielleicht nicht ganz einstimmig, aber doch eine große Mehrheit gibt, der Länderkollegen, die sagen: ‚Ja genau, wir brauchen mindestens eine Übergangsregelung‘“, sagte Müller am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz in Königswinter im Phoenix-Interview.

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Epidemische Lage nationaler Tragweite soll am 25. November enden

Bundesgesundheitsminister Spahn hatte sich Anfang der Woche in einem Treffen mit den Ländergesundheitsministern für die Beendigung der epidemischen Lage nationaler Tragweite zum 25. November ausgesprochen. Als Grund habe er auf das geringe Infektionsgeschehen, die Impfquote und die geringe Auslastung der Krankenhäuser verwiesen.

Die Feststellung der epidemischen Lage erlaubt es dem Bund, Corona-Verordnungen zu erlassen, auf deren Grundlage die Länder Corona-Beschränkungen anordnen können.

RND/ots/fw

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