Minister übernimmt Verantwortung

„Hier habe ich einen Fehler gemacht“: Lauterbach zum Hin und Her bei Pflichtisolation – Kritik aus den eigenen Reihen

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, äußert sich bei einer Pressekonferenz im Bundesgesundheitsministerium. (Archivbild)

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, äußert sich bei einer Pressekonferenz im Bundesgesundheitsministerium. (Archivbild)

Berlin. Angesichts der Wirren um zukünftige Isolations- und Quarantäneregeln im Falle einer Corona-Infektion hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) seine Entscheidung, die Isolationspflicht doch beizubehalten, verteidigt.

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„Die Isolationspflicht zu beenden und die Anordnung durch die Gesundheitsämter aufzuheben, wäre ein Fehler gewesen, wenn wir das beschlossen hätten“, sagte Lauterbach am Mittwochmittag in Berlin. Damit wäre der „völlig falsche Eindruck entstanden“, die Pandemie wäre beendet oder das Virus harmlos, so der Gesundheitsminister. Da die Gesundheitsämter derzeit überlastet seien, sollten sie mit der Aufhebung der Pflicht wieder entlastet werden.

„Die Reaktionen haben gezeigt, dass damit ein falsches Signal einhergehen würde“, erklärte der SPD-Politiker. Man hätte dann das Problem, dass „der ein oder andere Bürger“ das falsch aufgenommen hätte und möglicherweise trotz Infektion zur Arbeit gegangen wäre. Corona sei aber keine einfache Erkältung oder Grippe, so Lauterbach. Erst gestern habe es wieder knapp 350 Corona-Tote gegeben, die Infektionszahlen seien zu hoch und auch Long Covid sei noch immer ein Problem.

Lauterbach: Habe die Entscheidung selbst getroffen

Durch die Aufhebung der Quarantänepflicht für Kontaktpersonen sollen die Gesundheitsämter dennoch entlastet werden, führte Lauterbach aus. Statt einer Pflicht soll es laut Aussage des Ministers nur noch eine „dringliche Empfehlung“ geben. So könnten die Behörden ihre Ressourcen wieder nutzen, um Infektionen zu verhindern. Die Pflichtisolation für nachweislich Corona-Infizierte aber werde aufrechterhalten.

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Das Hin und Her bei der Entscheidung sei ein Fehler gewesen, für den er persönlich verantwortlich sei. Er habe die Entscheidung zur Rücknahme auch selbst gefällt. Bundeskanzler Scholz habe ihm nicht dazu geraten, zerstreute Lauterbach entsprechende Gerüchte. Sein Vorschlag sei auch im Corona-Expertenrat der Bundesregierung beraten worden. Da habe sich ebenfalls gezeigt, dass dieser umstritten sei.

Mit Blick auf eine geplante Corona-Impfpflicht sagte der Gesundheitsminister, er gehe davon aus, dass diese morgen im Bundestag beschlossen werde. Der Kompromissvorschlag einiger Abgeordneter sei gut.

„Der Fehler lag bei mir“

Dass es die von Lauterbach zum 1. Mai geplante freiwillige Isolation von Corona-Infizierten nun doch nicht geben wird, kündigte der Bundesgesundheitsminister bereits am Dienstagabend an. „Die Beendigung der Anordnung der Isolation nach Corona-Infektion durch die Gesundheitsämter zugunsten von Freiwilligkeit wäre falsch und wird nicht kommen. Hier habe ich einen Fehler gemacht“, schrieb der SPD-Politiker dann am Mittwoch auf Twitter. Die geplante Änderung entlaste zwar die Gesundheitsämter. Aber das Signal sei „falsch und schädlich“.

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Weiter schrieb Lauterbach: „Corona ist keine Erkältung. Daher muss es weiter eine Isolation nach Infektion geben. Angeordnet und kontrolliert durch die Gesundheitsämter.“ Mehr dazu wolle er am Mittwoch offiziell machen. Lauterbach betonte: „Der Fehler lag bei mir und hat nichts mit der FDP oder Lockerung zu tun.“ In der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ am späten Dienstagabend hatte Lauterbach bereits angekündigt, dass es die zum 1. Mai geplante freiwillige Isolation von Corona-Infizierten nicht geben werde. Bleiben solle aber eine verkürzte Isolation von fünf Tagen.

Bovenschulte greif Parteikollegen Lauterbach an

Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) hat seinen Parteikollegen Lauterbach deutlich kritisiert. „Die Wankelmütigkeit des Bundesgesundheitsministers ist irritierend. So etwas darf nicht passieren“, sagte Bovenschulte am Mittwoch in Bremen.

Eine gemeinsame Entscheidung von Bund und Ländern in der Gesundheitsminister-Konferenz kurz darauf in einer Talkshow zu korrigieren, sei eine „kommunikative Fehlleistung“, die das Vertrauen der Bevölkerung beschädige. „Wenn Herr Lauterbach gemeinsame Entscheidungen neu diskutieren will, sollte er das auf einer Gesundheitsministerkonferenz tun“, betonte Bovenschulte.

Auch ein Gesetz zur geplanten allgemeinen Corona-Impfpflicht wird aller Voraussicht nach nicht den Bundestag passieren. Stattdessen hatten sich verschiedene Abgeordnetengruppen zuletzt auf einen Kompromiss geeinigt. Zunächst soll es nur eine Pflicht zur Corona-Impfung für Menschen über 60 Jahre geben. Diese könnte laut eines Gesetzesentwurfs aber bereits im Juni wieder fallen, sollten bis dahin die Impfraten ausreichend gestiegen sein. Zudem solle der Bundestag vor dem Hintergrund der Impfquoten und der Pandemieentwicklung im Herbst über eine mögliche Impfpflicht für 18- bis 59-Jährige entscheiden. Lauterbach gilt als Verfechter einer allgemeinen Impfpflicht, hatte selbst aber keinen Entwurf für ein Gesetz vorgelegt.

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RND/sic/dpa

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