Machen Union und AfD beim Familiennachzug gemeinsame Sache?
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Streitfall Flüchtlingsnachzug: Eine Flüchtlingsfamilie auf dem Gelände der Landesaufnahmebehörde in Braunschweig.
© Quelle: dpa
Berlin. Falls der Bundestag nicht spätestens Ende Januar eine Anschlussregelung für den ausgesetzten Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus beschließt, erhalten rückwirkend alle Flüchtlinge das Recht, engste Familienangehörige nachzuholen. Union und FDP sind für eine Anschlussregelung. Die AfD ebenfalls, aber sie ist kein politisch akzeptierter Partner. Die Junge Gruppe in der CDU/CSU-Fraktion will sich nicht wehren, sollte die AfD gemeinsame Sache machen wollen.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marian Wendt, der für den Vorsitz der Gruppe kandidiert, sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Wie bei den laufenden Bundeswehrmandaten erwarten wir von der SPD im Sinn eines sondierungsfreundlichen Verhaltens, noch im Januar zumindest einen Erhalt des Status quo beim Familiennachzug für drei oder sechs Monate zuzustimmen, bis es eine entsprechende Vereinbarung in einem Koalitionsvertrag gibt.“ Sollte die SPD dazu nicht bereit sein, „werden wir die Verlängerung für den ausgesetzten Familiennachzug trotzdem zur Abstimmung stellen“, kündigte Wendt an. „Wir werden bei unserer eigenen Position konsequent bleiben. Wir kalkulieren dabei nicht die Zustimmung der AfD ein, aber wir werden uns auch nicht dagegen wehren.“ In der Jungen Gruppe haben sich diejenigen Unionsabgeordneten zusammengeschlossen, die zum Zeitpunkt der Wahl höchstens 35 Jahre alt waren.
Familiennachzug bei GroKo-Gesprächen mit hohem Streitfaktor
Mit dem am 17. März 2016 in Kraft getretenen Asylpaket II wurde der Familiennachzug für zwei Jahre für Personen ausgesetzt, die lediglich internationalen subsidiären Schutz erhalten. Sollte diese Regelung nicht rechtzeitig verlängert werden, ergäbe sich ein rückwirkender Anspruch auf Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus. Ein entsprechendes reguläres Gesetzgebungsverfahren hätte noch im Dezember gestartet werden müssen. Bei Nutzung aller Möglichkeiten zur Fristverkürzung müsste die Verlängerung des eingeschränkten Familiennachzugs laut Bundesinnenministerium bis spätestens Ende Januar parlamentarisch erfolgt sein.
Am Mittwoch treffen sich die sechs Partei- und Fraktionsvorsitzenden der potenziellen alten und neuen GroKo-Partner in Berlin zur zweiten Kennenlernrunde, ehe es ab 7. Januar zu offiziellen Sondierungen kommen soll. Der Familiennachzug gehört dabei zu den politisch höchst umstrittenen Themen.
Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) zeigte sich in diesem Zusammenhang am Dienstag besorgt über die eingetretene Spaltung der Parteienlandschaft. Union, SPD und Grüne seien bereit, „durch Kompromisse Verantwortung für unser demokratisches Gemeinwesen zu übernehmen“.
Auf der anderen Seite hingegen stünden mit AfD und Linkspartei „zwei populistische Parteien am rechten und linken Rand, die zur Verantwortung nur dann bereit sind, wenn sie ihre Positionen maximal durchsetzen können“, meinte Oppermann. „Leider hat sich jetzt auch die FDP im Bundestag zu dieser Gruppe gesellt. Maximalismus und Populismus auf der einen, Kompromissbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein auf der anderen Seite: Das macht jede Regierungsbildung schwierig.“
Von Dieter Wonka/RND