Maskenpflicht-Debatte: Mehrere Bundesländer lockern

In mehreren Bundesländern wird die Maskenpflicht im Freien gelockert.

In mehreren Bundesländern wird die Maskenpflicht im Freien gelockert.

Schwerin/Hamburg/Stuttgart. Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien soll in der kommenden Woche in Mecklenburg-Vorpommern weitestgehend abgeschafft werden. Das kündigte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag in Schwerin an.

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Außerdem werde es ein neues Ampelsystem geben, anhand dessen weitere Corona-Maßnahmen oder Lockerungen abgeleitet werden sollen. Es berücksichtigt laut Schwesig nicht allein die Sieben-Tage-Inzidenz, also den Wert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche, sondern zudem etwa die Krankenhausauslastung mit Covid-19-Patienten.

Angesichts eines stabil niedrigen Corona-Infektionsgeschehens lockert der Hamburger Senat die Maskenpflicht. Im Freien muss ein Mund-Nasen-Schutz vom Wochenende an nur noch dort getragen werden, wo es besonders eng ist, wie Senatssprecher Marcel Schweitzer am Dienstag mitteilte.

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Auch Hamburg schafft Maskenpflicht im Freien weitgehend ab

Auf Wochenmärkten und in Innenräumen sowie in Bussen und Bahnen bleibt die Maskenpflicht vorerst bestehen. Ob im öffentlichen Nahverkehr weiterhin FFP2-Masken vorgeschrieben sein werden, sei noch offen. Die Verkehrsminister der Länder würden am Mittwoch über diese Frage beraten, sagte Schweitzer. Der Senat befürworte mindestens eine medizinische Maske.

Die Maskenpflicht an zahlreichen besonders belebten Orten im Freien hatte der Senat Ende Februar eingeführt. Im öffentlichen Nahverkehr müssen Masken bereits seit Ende April vergangenen Jahres getragen werden. Im Januar wurden medizinische Masken vorgeschrieben, seit dem 24. April muss der Mund-Nasen-Schutz in Bussen und Bahnen dem FFP2-Standard entsprechen.

Brandenburg öffnet Clubs und schafft Kontaktbeschränkungen ab

Brandenburgs Landesregierung hat angesichts sinkender Infektionszahlen weitreichende Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. So würden sämtliche Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit aufgehoben und Tanzclubs könnten mit beschränkter Personenzahl und strengen Hygiene-Auflagen wieder öffnen, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung.

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Zudem soll die Maskenpflicht im Freien komplett entfallen. Auch in Grundschulen und Horten müssen Kinder keine Masken mehr tragen. Weiterhin gelten soll die Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen wie in Geschäften und im Nahverkehr.

Ohne Maske über den Berliner Kudamm

Auch in Berlin gilt künftig an einigen Orten keine Maskenpflicht mehr. Dazu zählen zum Beispiel 35 belebte Plätze und Einkaufsstraßen wie der Kurfürstendamm oder der Alexanderplatz - bis auf Stellen, an denen es nicht möglich ist, den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten wie in Warteschlangen.

Auch im Zoo und Tierpark muss im Freien keine Maske mehr getragen werden. Das beschloss der Senat am Dienstag, wie der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) nach der Sitzung mitteilte.

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Die Infektionsschutzverordnung soll entsprechend geändert werden; die neuen Regeln gelten den Angaben zufolge ab Freitag (18.6.). Müller sagte, zum Glück gebe es endlich bundesweit fallende Inzidenzwerte - auch in Berlin. In den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen sei ebenfalls eine deutliche Entlastung spürbar. Bei den Lockerungen müsse aber klar zwischen draußen und drinnen unterschieden werden. Das wurde auch beim Thema Maskenpflicht berücksichtigt.

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In Bussen und Bahnen des Berliner ÖPNV müssen weiterhin FFP2-Masken getragen werden. Der ÖPNV werde wieder zunehmend voller, sagte Müller. FFP2-Masken zu tragen, sei ein „echter Gesundheitsschutz“ - gerade da, wo der Mindestabstand nicht einzuhalten sei.

Auch Sachsen-Anhalt und Bremen lockern

Das Tragen einer Maske in Sachsen-Anhalt bleibt dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann - etwa im öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen - bestehen. Vorgeschrieben ist künftig aber keine FFP2-Maske mehr, eine einfache medizinische Maske, etwa eine OP-Maske, reicht. Die Maskenpflicht im Unterricht entfällt ganz. Künftig soll der Mund- und Nasen-Schutz nur noch außerhalb des Unterrichts in Gebäuden, etwa auf den Fluren, vorgeschrieben sein.

Die Maskenpflicht in Bremen demnach im Freien nur noch an Haltestellen des Personennahverkehrs sowie an Bahnhöfen. Im Nahverkehr und in Innenräumen müssen Menschen weiter einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für Beschäftigte in Kitas, Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte der weiterführenden Schulen wird die Maskenpflicht aufgehoben. Auf den Gängen und in Treppenhäusern der allgemein- und berufsbildenden Schulen müssen die Menschen aber weiter Maske tragen, ausgenommen sind Grundschülerinnen und -schüler.

RND/dpa

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