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Einheitliche Maßnahmen laufen aus

Maskenpflicht, Hot­spot­regeln, Super­markt: Welche Corona-Regeln im April gelten

Eine FFP2-Maske liegt auf dem Boden einer Fußgängerzone (Symbolbild).

Eine FFP2-Maske liegt auf dem Boden einer Fußgängerzone (Symbolbild).

Spätestens ab Sonntag gelten in Deutschland keine flächen­deckenden Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mehr. Das geänderte Infektions­schutz­gesetz der Ampelkoalition erfordert von den Bundesländern einen jeweils eigenen Beschluss zu einer Vielzahl von Maßnahmen – eine seit dem 20. März geltende Übergangsfrist läuft am 2. April aus.

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Dabei sind den Ländern jedoch enge Grenzen gesetzt. Ab Sonntag können nur noch wenige allgemeine Regeln im Rahmen eines sogenannten Basisschutzes umgesetzt werden. Hierzu gehören Maskenpflichten in Pflege­ein­richtungen, Kranken­häusern und weiteren Einrichtungen des Gesund­heits­wesens. Der Basisschutz erlaubt auch eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie Testpflichten in Pflege­einrichtungen, Kranken­häusern, Schulen, Kinder­tages­stätten und anderen Einrichtungen.

In Flugzeugen und im Fernverkehr gilt weiterhin bundesweit eine einheitliche Masken­pflicht. Eine Maskenpflicht in anderen Bereichen, etwa in Geschäften oder bei Veranstaltungen, ist mit dem Basisschutz nicht möglich. Die Länder können nur dazu appellieren, dort eigen­verantwortlich eine Maske zu tragen. Auch können etwa Supermärkte nach Hausrecht eine Maskenpflicht verhängen.

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Mehr Maßnahmen nur mit der Hotspot­regelung

Auflagen, die darüber hinausgehen, sind nur mit der Verhängung eines so­genannten regionalen Hotspots möglich. Den Beschluss darüber müssen die Landes­parlamente in den Bundes­ländern fällen. Zu diesen Maßnahmen können dann etwa eine Maskenpflicht in weiteren Bereichen, Abstandsgebote, Nachweis­pflichten für Impfungen oder Tests – also Regelungen wie 2G plus, 2G oder 3G – sowie weitere Hygiene­auflagen gelten, wie das Bundes­gesundheits­ministerium bekannt gab.

Corona-Umfrage: 58 Prozent der Befragten sind besorgt über Auslaufen der Maskenpflicht
ARCHIV - 30.03.2022, Hessen, Frankfurt/Main: Eine FFP-2-Maske liegt auf dem nassen Pflaster in der Frankfurter Innenstadt. In vielen Bereichen dürfen die Menschen ab jetzt auf die Masken verzichten. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa - Nutzung nur nach vertraglicher Vereinbarung ACHTUNG: Dieses Foto hat dpa bereits im Bildfunk gesendet. - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Nachrichten für Kinder +++ dpa-Nachrichten für Kinder +++

Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland blickt einer Umfrage zufolge mit Sorge auf das Ende vieler Corona-Schutz­maßnahmen am Wochenende.

Für den Beschluss eines Corona-Hotspots gelten Kriterien, die sich nicht mehr nur an den Inzidenzzahlen orientieren. Ausschlaggebend ist etwa, ob Krankenhäuser planbare Eingriffe nicht mehr durchführen können, die Notfall­versorgung gefährdet ist, in der Pflege Personal­untergrenzen unterschritten werden oder Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden müssen. Lauterbach appellierte an die Länder, die Hotspot­regelung zu nutzen.

Von allen 16 Bundesländern machen vorerst nur Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg von dieser Möglichkeit Gebrauch. Andere Länder hatten die Regelung zuvor als rechtlich zu unsicher kritisiert. „Alle 16 Länder halten die derzeitige Rahmensetzung für verfehlt“, sagte etwa der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag nach einem Treffen zwischen den Gesund­heits­ministern der Länder mit Bundes­gesund­heits­minister Karl Lauterbach.

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Hamburg und MV beschließen Hotspot­regelung

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte das Gesetz am Freitag erneut verteidigt. Es sei „streng, aber nicht schlecht“, so der Minister im ARD-„Morgen­magazin“. „Das Gesetz ist sehr klar und handwerklich gut gemacht. Aber einigen gefällt nicht, dass die Voraussetzungen für die Hotspot­regelung genauso präzise gefasst sind und eben, wenn missbräuchlich von der Regelung Gebrauch gemacht würde, Gerichte dann auch ein Stoppschild aufstellen würden.“

In Hamburg hat die Bürgerschaft am Mittwoch die Einstufung der Stadt als Hotspot beschlossen. Schutz­maßnahmen wie eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Einzelhandel wird es in Hamburg vorerst bis Ende April geben. Ein entsprechender Antrag wurde mit der rot-grünen Regierungs­mehrheit bei Unterstützung der Linken angenommen. Die CDU forderte zwar weitere Maßnahmen, stimmte jedoch wie AfD und FDP gegen den Antrag.

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hatte zuvor bereits die Hotspot­regelung für alle Landkreise, Städte und Regionen beschlossen. Die Schweriner Regierung ist sich sicher, dass die Kriterien hierfür erfüllt sind. „Bis zu 30 Prozent des Personals fallen aus, Stationen werden geschlossen, Operationen verschoben, Not­fall­patienten in Nach­bar­häuser umgelenkt, Beschäftigte in Kern­bereichen zentralisiert“, sagte die zuständige Gesund­heits­ministerin Stefanie Drese (SPD) vergangene Woche. Die Hotspot­regelung greift ab dem heutigen Freitag.

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