Maskenpflicht in Schulen: Diese Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern

Schülerinnen und Schüler nehmen mit Mund-Nasen-Schutz am Unterricht teil (Archivfoto).

Schülerinnen und Schüler nehmen mit Mund-Nasen-Schutz am Unterricht teil (Archivfoto).

Hannover/Berlin. In vielen Lebensbereichen werden die Corona-Regeln immer weiter gelockert – auch an den Schulen. In einigen Bundesländern müssen Schülerinnen und Schüler keine Masken mehr im Unterricht tragen. Zuletzt kündigten Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen entsprechende Lockerungen für den Schulbetrieb an.

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Doch die Herangehensweisen der Länder unterscheiden sich mitunter stark, auch wegen der stetig steigenden Corona-Zahlen bei Kindern und Jugendlichen. So erwägt etwa Bayern die Maskenpflicht einzuführen.

Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) gibt einen Überblick, welche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten.

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Dieser Text wird fortlaufend aktualisiert. Aktueller Stand: 28. Oktober.

Maskenpflicht an Schulen in Baden Württemberg

Im Südwesten müssen Schüler im Unterricht keinen Mund- und Nasenschutz mehr tragen, wenn sie an ihrem Platz sitzen. Auch Lehrerinnen und Lehrer können im Unterricht auf die Maske verzichten, sofern sie den Mindestabstand von 1,50 Metern zu den Schülerinnen und Schülern einhalten. Überall sonst im Schulgebäude muss weiterhin eine Maske getragen werden. In Grundschulen entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer komplett, wie das Kultusministerium mitteilte. Das Land will nach Angaben des Ministeriums aber Sicherheitsmechanismen einbauen, falls sich die Corona-Lage zuspitzt. Masken am Platz müssten wieder getragen werden, wenn die Corona-Alarmstufe des Landes greife, hieß es.

Die in der Corona-Verordnung des Landes verankerte Alarmstufe tritt in Kraft, sobald 390 Covid-19-Patienten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 12 liegt. Auch wenn es in einer Klasse einen positiven Corona-Fall gibt, müssen die Schüler der jeweiligen Lerngruppe oder Klasse die Masken an ihren Plätzen wieder nutzen.

Maskenpflicht an Schulen in Bayern

Schülerinnen und Schüler in Bayern müssen im Unterricht seit 4. Oktober keine Masken mehr tragen. Am 4. Oktober endete auch die Maskenpflicht im Sportunterricht. Außerhalb des Klassenzimmers muss im Schulhaus aber weiter Maske getragen werden.

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Angesichts explodierender Corona-Zahlen müssen die Kinder und Jugendlichen aber nach den Herbstferien - also ab dem 8. November - voraussichtlich auch wieder im Unterricht Masken tragen. Endgültig soll dies in einer Sondersitzung des Kabinetts in der kommenden Woche beschlossen werden. Das kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Donnerstag in München an. Auch wie lange die Maskenpflicht gelten solle, solle nächste Woche beraten werden.

Die Maske sei die schnellste und einfachste Form des Schutzes, sagte Söder. Schon nach den Sommerferien hatten Schülerinnen und Schüler auch am Platz Masken tragen müssen - diese umfassende Maskenpflicht war dann aber nach einigen Wochen wieder wie geplant ausgelaufen.

Maskenpflicht an Schulen in Berlin

In den Berliner Schulen wurde am 4. Oktober die Maskenpflicht bis zur einschließlich sechsten Klasse aufgehoben. Das gelte vor allem für Grundschulen, Gemeinschaftsschulen sowie für die fünfte und sechste Klasse von Gymnasien, wie Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Dienstag nach der Sitzung des Senats mitteilte. „Ich finde, dass das jetzt wirklich auch an der Zeit ist“, sagte Scheeres.

Gerade für die Kleinen sei das Thema Mimik sehr wichtig. „Es gibt Kinder, die eineinhalb Jahre Maske getragen haben und Schule noch nie ohne Maske erlebt haben.“ Das habe Auswirkungen auf die Sprachentwicklung, Rechtschreibung, Lesefähigkeit oder auch den Englischunterricht, betonte die Senatorin. Kinder könnten allerdings, wenn sie es möchten, auch weiterhin eine Maske tragen.

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An den weiterführenden Schulen werde die Maskenpflicht zunächst nur während der Klassenarbeiten und Klausuren abgeschafft, so die Senatorin. Nach den Herbstferien werde der Senat über weitere Schritte auch an diesen Schulen beraten.

Maskenpflicht an Schulen in Brandenburg

In Brandenburg gilt die Maskenpflicht nur für Schülerinnen und Schüler ab der siebten Jahrgangsstufe. Die Jugendlichen sind verpflichtet, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Keine Masken müssen in den Außenbereichen der Schulen, während des Sportunterrichts, beim Singen und Spielen von Blasinstrumenten im Musikunterricht (bei Mindestabstand von zwei Metern), während des Stoßlüftens der Unterrichtsräume oder bei Klausuren mit einer Dauer ab 240 Minuten (Mindestabstand 1,5 Meter) getragen werden. Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter (Jahrgangsstufen eins bis sechs) sind generell von der Maskenpflicht befreit.

Maskenpflicht an Schulen in Bremen

Eine Maskenpflicht zum Infektionsschutz gibt es in Bremen lediglich in Schulgebäuden und auf den Fluren, aber nicht im Unterricht und in den Mensen. Laut Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp (SPD) seien die Klassenräume in der Stadt Bremen vollständig mit mobilen Luftfiltern ausgestattet, andere Unterrichtsräume seien zu 80 Prozent mit den Anlagen eingerichtet. Die Luftfilter sollen unterstützend zum Lüften eingesetzt werden.

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Maskenpflicht an Schulen in Hamburg

Mit Präsenz-, Masken- und Testpflicht hat in Hamburg 18. Oktober wieder die Schule begonnen. Trotz anderslautender Forderungen seitens der Opposition gilt in Hamburg die Maskenpflicht in Unterrichtsräumen und in allen Klassenstufen auch nach den Ferien - zumindest vorerst - weiter. Nach dem Wegfall der Maskenpflicht an den Schulen in Schleswig-Holstein zeigt sich nun aber auch Hamburg aufgeschlossen für eine solche Regelung - zumindest für die Jüngsten. Man fahre aber einen vorsichtigen Kurs, sagte ein Senatssprecher am 26. Oktober. Das Thema soll den Angaben nach frühestens Anfang November angegangen werden. Wenn es die Lage zulasse, wäre ein Verzicht am Platz aber durchaus möglich.

Nach rund zehnmonatiger pandemiebedingter Aussetzung gilt ab sofort auch wieder die Präsenzpflicht. Bislang konnten Eltern oder volljährige Schüler selbst entscheiden, ob sie beziehungsweise ihre Kinder in den Schulen oder digital zu Hause am Unterricht teilnehmen. Ausnahmen von der Präsenzpflicht sind jetzt nur noch aus medizinischen Gründen und mit entsprechender ärztlicher Bescheinigung möglich.

Maskenpflicht an Schulen in Hessen

Nach dem Ende der Herbstferien hat in Hessen am 25. Oktober wieder der Schulunterricht begonnen - und zwar mit verschärften Corona-Regeln. Aus Sorge vor steigenden Infektionszahlen hat das Kultusministerium in Wiesbaden zwei Präventionswochen mit mehr Tests und strengerer Maskenpflicht angekündigt. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Kinder eine Corona-Infektion aus dem Urlaub an der Schule weiterverbreiten.

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Bis zum 5. November müssen die Schülerinnen und Schüler auch im Unterricht am Platz eine Maske tragen. Außerdem müssen alle nicht geimpften Kinder und Jugendlichen für die Teilnahme am Präsenzunterricht drei- statt zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen.

Dieser Corona-Test kann weiterhin kostenfrei in der Schule gemacht werden. Das Ergebnis wird im Testheft vermerkt. Alternativ kann der Nachweis auch über eines der Testzentren erfolgen. Der Test darf zu Beginn des Schultags aber höchstens 72 Stunden alt sein.

Maskenpflicht an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern besteht grundsätzliche eine Maskenpflicht für alle Personen, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhalten. Diese wird nach aktueller Corona-Verordnung jedoch ausgesetzt, wenn sich eine Region in der grünen Stufe (Stufe eins) der Corona-Ampel des Landes befindet. Dabei ist die Hospitalisierungsrate der ausschlaggebende Faktor. Sollte diese den Schwellenwert von acht in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt erreichen, springt die Corona-Ampel auf Gelb (Stufe zwei). In der Folge gilt wieder die Maskenpflicht.

Aufgrund der in der Gesamtbevölkerung gestiegenen Infektionszahlen sind inzwischen alle Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern auf der Landes-Risikokarte in der Stufe gelb angekommen. In allen Regionen bis auf den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte herrscht deshalb wieder Maskenpflicht in der Schule. An der Seenplatte könnte dies in den nächsten Tagen eintreten, wenn die Region in der Kategorie gelb bleibt.

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Maskenpflicht an Schulen in Niedersachsen

Seit Beginn des neuen Schuljahres Anfang September müssen alle Schülerinnen und Schüler im Bundesland eine Maske anlegen – auch während des Unterrichts. Für Jugendliche ab 14 Jahren ist eine medizinische Maske verpflichtend. Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klassen wurden mit der neuen Corona-Verordnung von der Maskenpflicht ausgenommen. Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) hatte vor einigen Wochen angekündigt, dass die Maskenpflicht bei den Jahrgängen drei und vier als nächster Schritt wegfallen soll. Entschieden ist dies jedoch noch nicht. Die derzeitige Corona-Landesverordnung, die auch die Regelungen zum Schulalltag beinhaltet, ist noch bis zum 10. November gültig.

Maskenpflicht an Schulen in Nordrhein Westfalen

In Nordrhein-Westfalen müssen Schülerinnen und Schüler im Unterricht bald keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Die Maskenpflicht auf den Sitzplätzen im Klassenraum werde zum 2. November abgeschafft. Das teilte das NRW-Schulministerium am Donnerstag mit.

Schüler müssen die Maske demnach nur weiterhin noch im übrigen Gebäude tragen und wenn sie ihren festen Sitzplatz verlassen. Für den Außenbereich war die Maskenpflicht schon vor einiger Zeit abgeschafft worden. Für Lehrkräfte entfällt die Maskenpflicht, so lange ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

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Die üblichen Corona-Tests an den Schulen sollen nach den bisherigen Planungen fortgesetzt werden: also drei Corona-Selbsttests pro Woche an weiterführenden Schulen und zwei PCR-Pooltests pro Woche an Grund- und Förderschulen.

Maskenpflicht an Schulen in Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz gilt eine Corona-Warnampel mit Auswirkungen auf die Maskenpflicht in Schulen. So besteht bei der Warnstufe eins lediglich eine Maskenpflicht im Gebäude, nicht aber am Platz und im Freien. Bei Warnstufe zwei besteht die Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen auch am Platz, also während des Unterrichts im Klassenraum. Erst in der Warnstufe drei müssen auch die Kleinen in der Grundschule eine Maske im Unterricht tragen.

Die drei neuen Warnstufen richten sich nach der Sieben-Tage-Inzidenz, der Hospitalisierungsinzidenz und dem prozentualen Anteil von Menschen mit Covid-19 auf den Intensivstationen. Für alle drei Faktoren wurden konkrete Werte für die drei Warnstufen festgesetzt.

Maskenpflicht an Schulen im Saarland

An den Schulen im Saarland gilt ab dem 1. Oktober keine Maskenpflicht mehr – weder in den Klassenzimmern noch in allen anderen Bereichen. Auch auf die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in feste Gruppen wird seither verzichtet. Demzufolge erübrigten sich feste Wegeführungen in den Schulgebäuden oder die Aufteilung des Schulhofes in getrennte Bereiche.

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Die Testpflicht an den Schulen bleibt hingegen bis auf Weiteres bestehen. An den weiterführenden Schulen reichen Selbsttests aus. An Grund- und Förderschulen testet nach wie vor medizinisches Personal. Anfang November ist dann eine Umstellung auf sogenannte Lolli-Antigen-Schnelltests vorgesehen, die von den Grundschülern selbst gemacht werden können.

Maskenpflicht an Schulen in Sachsen

Das Land Sachsen will auch bei steigenden Infektionszahlen am Regelbetrieb festhalten. Neben der Testpflicht für Schülerinnen und Schüler (entfällt für Geimpfte und Genesene) ist dafür auch die Maskenpflicht ein elementarer Baustein. Allerdings nur für Jugendliche an den weiterführenden Schulen. Dort setzt die Maskenpflicht ab einer Inzidenz von 35 ein. Kinder an Grund- und Förderschulen sind von der Tragepflicht ausgenommen.

Maskenpflicht an Schulen in Sachsen-Anhalt

An Sachsen-Anhalts Schulen gilt für alle Personen eine Maskenpflicht, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt allerdings nicht während des Unterrichts. Im Freien können auch Stoffmasken getragen werden. Personen mit leichten Erkältungssymptomen sind dazu verpflichtet, durchgehend eine medizinische Maske zu tragen.

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Maskenpflicht an Schulen in Schleswig-Holstein

Erleichterung in Corona-Zeiten für Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein: Von November an müssen sie keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen, wenn sie in den Schulen an ihren Plätzen sitzen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Schüler bleibt die Testpflicht bestehen. Sollte es in einer Lerngruppe zu einer Infektion kommen, gelte dort für fünf Tage eine tägliche Testpflicht und eine Maskenpflicht.

Maskenpflicht an Schulen in Thüringen

In Thüringen gilt seit dem 21. September ein neues Frühwarnsystem mit vier Stufen. Neben der zentralen Sieben-Tage-Inzidenz gilt auch die Hospitalisierungsrate sowie die Auslastung der Intensivbetten in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt als Frühwarnindikator für das Inkrafttreten strengerer Corona-Maßnahmen. In der Basisstufe sowie der Warnstufe eins gilt für Schülerinnen und Schüler die Maskenpflicht in den Schulgebäuden, nicht aber im Unterricht.

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Bei Erreichen der zweiten Warnstufe müssen auch Jugendliche in den Sekundarstufen sowie an berufsbildenden Schulen im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ohne Nachweis oder Testung in der Schule ist dies auch für Kinder in den Grundschulen verpflichtend. Ab der Warnstufe drei gilt die Pflicht für alle Schülerinnen und Schüler – auch an Grundschulen.

RND/jst/dpa

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