Mehrere Länder fordern wegen Corona: Alte Führerscheine sollen länger gelten
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Der Lappen muss weg. Aber vielleicht bleibt jetzt mehr Zeit.
© Quelle: Oliver Berg/dpa
Berlin. Die Frist läuft bald ab. Bis zum 19. Januar 2022 müssen Autofahrerinnen und Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihre alten Papierführerscheine in neue Dokumente im Scheckkartenformat umtauschen. Doch viele Führerscheinstellen waren in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie zeitweise geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet.
Ähnlich wie für Kfz-Zulassungen waren Termine nur schwer zu bekommen. Kurz vor dem Ende der Umtauschfrist gibt es vielerorts Chaos.
Auf der Verkehrsministerkonferenz dringen daher nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) mehrere Bundesländer darauf, die Umtauschfrist um ein halbes Jahr zu verlängern. So sieht es ein Antrag von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vor, der auf der Tagesordnung der am Donnerstag beginnenden Konferenz steht.
Sie wollen damit vermeiden, dass Autofahrerinnen und Autofahrer im nächsten Jahr ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro bezahlen müssen, weil sie unverschuldet mit dem ungültig gewordenen Papierführerschein unterwegs sind.
Konferenz beschäftigt sich auch mit Corona-Verlusten und Bahnpolitik
Die zweitägige Verkehrsministerkonferenz findet unter dem Vorsitz der Bremer Verkehrssenatorin Maike Schaefer (Grüne) am Donnerstag und Freitag virtuell statt. Es wird erwartet, dass sich auch der am Mittwoch ernannte neue Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) zum digitalen Antrittsbesuch in den Ländern dazuschaltet.
Hauptverhandlungspunkte sind unter anderem ein neuer Rettungsschirm für den öffentlichen Personennahverkehr, der im zweiten Corona-Winter neue Verluste einfährt, auch wegen der Pflicht zu 3G-Nachweisen und deren Kontrolle in Bus und Bahn.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Neuaufstellung der Deutschen Bahn (DB) nach der Pandemie. Ähnlich wie bereits im Ampelkoalitionsvertrag festgelegt, fordern die Länder, dass die Infrastruktur der Bahn innerhalb des DB-Konzerns keine Gewinne mehr erwirtschaften muss, sondern gemeinnützig agieren kann.