Mladic-Urteil: Ein Signal an alle Diktatoren und Folterknechte dieser Welt

Den Haag am 8. Juni: Eine Demonstrantin verlangt „Gerechtigkeit für Bosnien“.

Den Haag am 8. Juni: Eine Demonstrantin verlangt „Gerechtigkeit für Bosnien“.

Den Haag. Aus Den Haag kommt eine schlechte Nachricht für einen Kriegsverbrecher – und eine gute Nachricht für den gesamten Rest der Welt: Die Verurteilung des einstigen bosnisch-serbischen Generals Ratko Mladic zu lebenslanger Haft hat Bestand.

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Warum Mladic sich überhaupt noch einmal aufgelehnt hat gegen das bereits 2017 in erster Instanz ergangene Urteil, bleibt schleierhaft. Es hat wohl zu tun mit seiner Arroganz und Unbeherrschtheit; schon im Prozess wurde er oft ausfallend.

Die Verantwortung von Mladic für den Massenmord von Srebrenica jedenfalls steht seit Langem fest. Es ist bis in viele Details hinein gut dokumentiert, mit welchem Zynismus er sich über seine Opfer erhoben hat. Tausende wehrlose Männer, viele noch Teenager, ließ er zusammentreiben auf Wiesen und reihenweise erschießen, über mehrere Tage hinweg. Europa erlebte im Juli vor 26 Jahren den schlimmsten Massenmord seit dem Zweiten Weltkrieg.

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Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht

Das Mladic-Urteil hilft nicht allein bei der strafrechtlichen Regelung vergangenen Unrechts. Der Gong aus Den Haag erzeugt auch Vibrationen in der Gegenwart – die hoffentlich rund um den Globus von allen wahrgenommen werden, die es angeht.

Jeder durchgeknallte General, der als Instanz über sich nur noch den blauen Himmel wähnt, jeder Diktator, der sich allzu sicher fühlt in seinem Land, aber auch jeder Folterknecht, der sich in irgendeinem Keller seinem Opfer nähert, muss wissen: Er kann eines Tages noch zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Strafe kann jeden treffen: vom hohen Beamten in Minsk, der dieser Tage Missliebige in der Haft misshandeln lässt, bis zum einfachen Soldaten in der äthiopischen Bürgerkriegsregion Tigray, der sein Gewehr gegen Zivilisten erhebt. Egal, wer die Taten begeht und wo: Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des Völkerstrafrechts verjähren nicht.

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