MLPD und Bayernpartei scheitern in Karlsruhe mit Anträgen zu Bundestagswahl

Zwei kleine Parteien sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, die Hürden für ihre Zulassung zur Bundestagswahl zu senken.

Zwei kleine Parteien sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, die Hürden für ihre Zulassung zur Bundestagswahl zu senken.

Karlsruhe. Zwei kleine Parteien sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, die Hürden für ihre Zulassung zur Bundestagswahl zu senken. Konkret ging es um die Zahl von Unterstützungsunterschriften, die sie vorweisen müssen. So seien die Anträge der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) und der Bayernpartei gegen den Deutschen Bundestag hierzu unzulässig, teilte das oberste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Sie hätten nicht ausreichend begründet, dass sie in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt worden seien. Der Gesetzgeber müsse die Unterschriftenquoren in Pandemiezeiten aber dennoch überprüfen, stellte der Senat gleichzeitig fest.

Im vorliegenden Fall führten die durch die Pandemie bedingten Einschränkungen zwar dazu, dass die Parteien unter schwierigen Bedingungen Unterschriften sammeln müssten – so sind etwa kaum Haus-zu-Haus-Besuche oder Infostände auf Marktplätzen möglich –, massiv erschwert oder gar unmöglich, wie von den Klägern behauptet, sei das Unterschriftensammeln aber nicht. So habe eine der beiden Parteien, die Bayernpartei, über 5000 Mitglieder. „Warum es ihr angesichts dessen nicht möglich sein soll, die gesetzlichen Unterschriftenquoren zu erfüllen, erschließt sich nicht“, so das Gericht.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Für Parteien, die weder im aktuellen Bundestag noch in einem Landtag ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, sieht das Bundeswahlgesetz vor, dass Direktkandidaten mindestens 200 Unterschriften von Wahlberechtigten ihres Wahlkreises vorlegen müssen. Landeslisten müssen von bis zu 2000 Wahlberechtigten „persönlich und handschriftlich unterzeichnet“ sein.

Weiterhin anhängig ist eine erst vor zwei Wochen eingereichte Organklage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) gegen den Deutschen Bundestag.

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken