Muss Sarkozy ins Gefängnis? Anklage fordert Haftstrafe im Prozess um Wahlkampfkosten

Frankreichs Ex-Regierungschef Nicolas Sarkozy droht eine Haftstrafe.

Frankreichs Ex-Regierungschef Nicolas Sarkozy droht eine Haftstrafe.

Paris. Im Prozess um mutmaßlich überhöhte Wahlkampfkosten hat die Anklage für Frankreichs Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy eine Haftstrafe von einem Jahr gefordert. Davon sollen sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt werden, wie die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag aus dem Gerichtssaal berichtete. Außerdem soll der 66-Jährige eine Geldstrafe von 3750 Euro zahlen. Der Konservative regierte von 2007 bis 2012 im Élyséepalast.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Sarkozy hatte vor Gericht die Vorwürfe zurückgewiesen. Im Wahlkampf 2012 habe man nicht über die Stränge geschlagen, hatte er gesagt. Dem einstigen Hoffnungsträger der bürgerlichen Rechten in Frankreich wird vorgeworfen, die letztlich gescheiterte Kampagne für seine Wiederwahl illegal finanziert zu haben. Die Verhandlungen in dem Prozess sollen nach bisheriger Planung in der kommenden Woche enden. Das Urteil wird dann erst zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

13 weitere Angeklagte müssen sich vor Gericht wegen Betrugs oder Beihilfe verantworten. In Frankreich sind die Ausgaben für einen Wahlkampf gedeckelt, um mehr Chancengleichheit zwischen Kandidaten zu schaffen. Die erlaubte Obergrenze betrug damals 22,5 Millionen Euro. Tatsächlich sollen von Sarkozys Team mindestens 42,8 Millionen ausgegeben worden sein.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Um die Mehrausgaben zu vertuschen, sollen Ausgaben durch ein System fiktiver Rechnungen von seiner damaligen Partei UMP, inzwischen in Republikaner umbenannt, getarnt worden sein. Die Justiz ermittelt zudem in einer separaten Untersuchung wegen angeblicher Zahlungen Libyens im Wahlkampf 2007. In einer anderen Affäre wurde Sarkozy im März wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu drei Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung. Er kündigte damals an, Berufung einzulegen.

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken