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Nach Korruptionsaffären: Alle Unionsabgeordneten haben Ehrenerklärung unterschrieben

Die Unionsspitze um Ralph Brinkhaus, hat nach den Korruptionsaffären alle Bundestagsabgeordneten dazu aufgefordert, eine Ehrenerklärung abzugeben.

Die Unionsspitze um Ralph Brinkhaus, hat nach den Korruptionsaffären alle Bundestagsabgeordneten dazu aufgefordert, eine Ehrenerklärung abzugeben.

BBerlin. Alle Abgeordneten von CDU und CSU im Bundestag haben die von der Fraktionsspitze angeforderte Ehrenerklärung unterschrieben, dass sie sich nicht an der Not in der Corona-Pandemie bereichert haben.

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In einem Schreiben von Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt vom Freitagabend heißt es: „Am Mittwoch haben wir jeden von Ihnen aufgefordert, eine Erklärung abzugeben, dass sie oder er aus dem Kauf oder Verkauf von Medizinprodukten keine finanziellen Vorteile erzielt hat (...). Alle CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten haben diese Erklärung unterschrieben und damit klargestellt, dass sie in der Corona-Pandemie mit aller Kraft dafür gearbeitet haben, die Krise zu bewältigen, Bürgern zu helfen und Unternehmen zu unterstützen, ohne einen persönlichen Vorteil daraus zu ziehen.“ Das Schreiben liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor.

Zudem hatte der Geschäftsführende Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich auf eine „Zehn-Punkte-Transparenzoffensive“ geeinigt. Bei Verstößen soll es harte Geldstrafen geben. Zur möglichen Höhe werden keine Angaben gemacht.

Abgeordnetenbestechung oder -bestechlichkeit soll nach dem Willen der Fraktionsführung nun zum Verbrechen hochgestuft werden. „Wir werden die Mindeststrafe für Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöhen und sie damit zu einem Verbrechen machen”, heißt es in dem Papier.

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Nebenverdienste ab 100.000 Euro auf den Cent genau angeben

Bundestagsabgeordneten soll es verboten werden, als Interessenvertreter für einen Dritten gegenüber der Bundesregierung oder im Bundestag Geld anzunehmen. Missbrauchen Abgeordnete ihre Mitgliedschaft im Bundestag für eigene wirtschaftliche Vorteile, müssen sie das Geld an den Bundestag abführen.

Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen wie Dividenden und Gewinnausschüttungen müssen künftig angezeigt werden, wenn der Abgeordnete mehr als 25 Prozent an dem Unternehmen hält und damit wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen ausübt. Bisher muss nur die Unternehmensbeteiligung als solche angezeigt werden.

Abgeordnete sollen keine Geldspenden mehr annehmen dürfen

Künftig sollen Abgeordnete ihre Nebenverdienste ab 100.000 Euro auf den Cent genau angeben. Es soll verboten und bei Verstößen bestraft werden, das Mandat für geschäftliche Zwecken zu missbrauchen – beispielsweise den Briefkopf bei Geschäften im Rahmen einer Nebentätigkeit zu verwenden.

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Künftig sollen Abgeordnete anzeigen müssen, wenn sie Aktienoptionen als Gegenleistung im Rahmen einer Nebentätigkeit erhalten. Bisher handelt es sich bei solchen Aktienoptionen nicht um Einkünfte im Sinne des Gesetzes, wenn sie nicht selbstständig handelbar sind und daher keinen quantifizierbaren Vermögenswert haben.

Dieser Punkt ist eine Reaktion auf den jungen Abgeordneten Philipp Amthor (CDU), der solche Aktienoptionen im Zuge von Geschäftskontakten bekommen hatte.

Ferner sollen Abgeordnete keine Geldspenden entgegennehmen dürfen. Zulässig soll bleiben, dass Abgeordnete Parteispenden an ihre Partei weiterleiten.

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