Nach Urteil gegen Maskenpflicht: Staatsanwalt ermittelt gegen Richter aus Weimar
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Eltern klagen bundesweit gegen die Maskenpflicht an Schulen – und trafen in Weimar auf einen Richter, der mit ihnen sympathisierte. Gegen ihn wird nun wegen Rechtsbeugung ermittelt.
© Quelle: Matthias Balk/dpa
Das umstrittene Urteil eines Familienrichters des Amtsgerichts Weimar gegen die Corona-Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen hat Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Erfurt habe ein Ermittlungsverfahren gegen den Juristen eingeleitet, sagte der Behördensprecher am Montag. Es gebe einen Anfangsverdacht auf Rechtsbeugung. Es gehe um die Frage, ob der Richter mit seinem entsprechenden Beschluss seine Zuständigkeit überschritten habe. Gegen den Mann waren bei der Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen eingegangen.
Im Zuge der Ermittlungen gab es eine Hausdurchsuchung bei dem Richter, sein Handy und sein Laptop wurden beschlagnahmt. „Dieser Vorwurf ist objektiv und subjektiv völlig unhaltbar“, sagte sein Verteidiger, der renommierte Hamburger Anwalt Gerhard Strate, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Was der Richter geschrieben hat, mag mit guten Argumenten bestritten werden, es ist aber sorgfältig begründet und keineswegs abwegig. Hier den Vorwurf der Rechtsbeugung zu erheben, kann nur eine Justiz, die im vorauseilenden Gehorsam die zu erwartenden Gängelungen durch die Exekutive schon vorwegnimmt.“
Richter hatte erklärt, dass Schulen im Pandemieverlauf keine Rolle spielen
Laut Staatsanwaltschaft bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Familienrichter willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte. Der Richter hatte im Wege einer einstweiligen Anordnung Anfang April verfügt, dass Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des geltenden Hygienekonzepts des Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten.
In seinem Beschluss hatte sich der Familienrichter auf drei Gutachten gestützt, die die Wirksamkeit verschiedener Corona-Schutzmaßnahmen in Abrede stellen. Außerdem hatte der Richter erklärt, Schulen spielten für den Verlauf der Pandemie keine Rolle.
Das Verwaltungsgericht Weimar dagegen hatte die Maskenpflicht an Thüringer Schulen auch im Unterricht in einem Eilverfahren jüngst für zulässig erklärt. Den Beschluss des Familienrichters stuften die Verwaltungsrichter in ihrer Entscheidung als „offensichtlich rechtswidrig“ ein. Das Familiengericht habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und deren Vertretern zu treffen. Für eine solche Anordnungskompetenz fehle die gesetzliche Grundlage, hieß es.
RND/dpa/jps