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Neue Corona-Regeln beschlossen: Was ist an Weihnachten jetzt noch möglich?

Welche Einschränkungen werden auf die Menschen an Weihnachten zukommen?

Welche Einschränkungen werden auf die Menschen an Weihnachten zukommen?

Erneut steht das Weihnachtsfest unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Am Donnerstag haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten gemeinsam mit der geschäftsführenden Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) über schärfere Corona-Maßnahmen diskutiert. Die beschlossenen Regeln bedeuten für Millionen Menschen Einschränkungen zu Weihnachten.

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Konkret wurden die Regeln für Ungeimpfte und zum Teil auch für die Familien mit ungeimpften Angehörigen deutlich verschärft. Die Maßnahmen reichen von Geschenke kaufen über den Weihnachtsmarktbesuch bis hin zur gemeinsamen Feier mit der Familie.

Corona-Regeln: Was in der Weihnachtszeit gilt

Geschenke kaufen: Wer ungeimpft ist und noch nicht alle Weihnachtsgeschenke hat, muss die meisten Geschenke wohl im Internet kaufen. Denn im Einzelhandel gilt eine 2G-Regel. Das bedeutet, nur noch Geimpfte und Genesene dürfen in Kaufhäuser, Bücherläden und andere Shops. Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs sind für alle weiter offen, dazu gehören etwa Supermärkte und Drogerien.

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Familie treffen: Ungeimpfte dürfen an Weihnachten nur mit dem eigenen Haushalt und bis zu zwei Personen eines (!) weiteren Haushaltes zusammenkommen. Dies gilt auch, wenn in einer Familie alle Angehörige bis auf eine Person geimpft sind. Wenn ausschließlich Geimpfte und Genesene zusammen feiern, gelten keine Beschränkungen. Kinder bis 14 Jahren sind von diesen Regelungen ausgenommen.

Corona-Maßnahmen: Weihnachtsmarkt und Restaurantbesuche

Weihnachtsmärkte: Diese gelten als Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung. Inzidenzunabhängig werden diese nur noch für Geimpfte oder Genesene geöffnet sein. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G plus). Ausgenommen von der Regel sind Personen, die nicht geimpft werden können und Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich.

Restaurantbesuche: Wer an den Weihnachtsfeiertagen einen Restaurantbesuch geplant hat, muss auch hier geimpft oder genesen sein. Genau wie bei den Weihnachtsmärkten können Gäste ohne einen solchen 2G-Nachweis nicht ins Lokal. Ergänzend kann ein aktueller Testnachweis vorgeschrieben werden (2G plus). Bei besonders hohen Infektionszahlen sollen die Länder zudem die Möglichkeit haben, Gaststätten ganz zu schließen. Eine entsprechende Gesetzesänderung soll erarbeitet werden.

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Wie steht es um eine Impfpflicht?

Die Länder haben den Bund aufgefordert, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Krankenhäuser und Pflegeheime auf den Weg zu bringen. Unklar war zunächst aber noch, ab wann diese Impfpflicht gelten solle und ob sie auch Besucherinnen und Besucher mit einbezieht. Doch schon jetzt haben zahlreiche Pflegeeinrichtungen 2G-Regeln für Gäste eingeführt, lassen also nur Geimpfte oder Genesene zu den Bewohnerinnen und Bewohnern. Zudem gilt in vielen Bundesländern eine Testpflicht.

+++Liveblog zu den aktuellen Corona-Beschlüssen+++

Auch Krankenhäuser setzen vermehrt auf 2G und zusätzliche Tests, zum Teil schreiben sie sogar einen aktuellen negativen PCR-Testnachweis vor. Dies betrifft zum Beispiel die Uniklinik in Essen. Dort dürfen Patientinnen und Patienten ohnehin erst ab dem siebten Tag besucht werden.

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