Neues Familienrecht: Union warnt vor „Ehe light“
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/KZR5GHW2LVBBRIX2DD4R6B4W7U.jpeg)
Kommt die „Ehe light“? Justizminister Marco Buschmann kündigte an, die „Verantwortungsgemeinschaft“ komme in den nächsten zwei Jahren (Symbolbild).
© Quelle: Axel Heimken/dpa
Berlin. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat skeptisch auf die von Justizminister Marco Buschmann (FDP) angekündigte Reform des Familienrechts reagiert. Vor allem die Idee einer rechtlich anerkannten Lebensgemeinschaft jenseits der Ehe berge verfassungsrechtliche und bürokratische Risiken, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Die neue ‚Verantwortungsgemeinschaft‘ im Familienrecht hat die Ampel offenbar nicht zu Ende gedacht“, kritisierte der bisherige Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium. Wie sie konkret aussehen soll, sei selbst dem Bundesjustizminister unklar, so Krings.
Der CDU-Politiker zweifelte auch die Sinnhaftigkeit der geplanten „Verantwortungsgemeinschaft“: „Es bleibt vor allem unklar, ob es für ein solches gänzlich neues Rechtsinstitut überhaupt einen Bedarf gibt“, sagte Krings dem RND. Für gestärkte Auskunfts- und Vertretungsrechte von Menschen, die ohne Ehe Verantwortung füreinander übernehmen, brauche es kein neues Familienrechtsmodell, sondern lediglich unbürokratische Reformen der Vertragsfreiheit, so Krings. „Wenn hier eine ‚Ehe light‘ erfunden werden soll, riskiert man nicht nur einen handfesten Konflikt mit Artikel 6 des Grundgesetzes, der die Ehe besonders schützt, sondern muss vor allem ein hochkomplexes neues Regelungssystem schaffen.“
Rechte und Pflichten der Ehe
Der Rechtspolitiker betonte, dass die Ehe den Partnern Rechte und Privilegierungen gewähre, insbesondere im Steuerrecht. Damit seien jedoch auch gegenseitige finanzielle und rechtliche Pflichten verbunden. „Die Ampelpläne zur ‚Verantwortungsgemeinschaft‘ dürfen nicht darauf hinauslaufen, alle Vorteile einer Ehe zu gewähren, Verpflichtungen aber unter den Tisch fallen zu lassen“, forderte Krings. „Wer ein neues eheähnliches Rechtsinstitut will, muss dauerhafte Rechte und Pflichten definieren und zusätzlich ein besonderes umfassendes Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht entwickeln.“
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte am Samstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur „die größte familienrechtliche Reform der letzten Jahrzehnte“ durch die Ampelkoalition bis zur Mitte der Wahlperiode angekündigt. Ein wichtiger Baustein sei die geplante „Verantwortungsgemeinschaft“ für Nichteheleute. Zudem plane man neue rechtliche Möglichkeiten für unverheiratete Paare, homosexuelle Eheleute mit Kindern sowie für Gemeinschaften, die nicht auf einer Liebesbeziehung fußen.
Die Lebenswirklichkeiten der Menschen in Deutschland hätten sich in den vergangenen Jahren stark verändert, sagte Buschmann der Nachrichtenagentur dpa. Im Familienrecht habe sich dies allerdings bisher kaum abgebildet, weil sich unter den Vorgängerregierungen der zurückliegenden 16 Jahre viele „einfach schwergetan haben mit den gesellschaftspolitischen Realitäten“.