Neues Gesetz: Nawalny-Unterstützer sollen bei Wahlen nicht mehr kandidieren dürfen

Unterstützer des russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny sollen in Zukunft nicht mehr bei Wahlen kandidieren dürfen.

Unterstützer des russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny sollen in Zukunft nicht mehr bei Wahlen kandidieren dürfen.

Moskau. Mitarbeiter und Unterstützer des inhaftierten Kremlgegners Alexej Nawalny sollen künftig bei Wahlen in Russland nicht mehr kandidieren dürfen. Das sieht ein neues Gesetzesvorhaben der Kremlpartei Geeintes Russland vor, das Unterstützern oder Mitgliedern extremistischer oder terroristischer Bewegungen die Teilnahme an allen Wahlen verbieten soll. Zuvor hatten Behörden die politischen Regionalstäbe Nawalnys ohne Gerichtsurteil auf eine Liste solcher Organisationen gesetzt.

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Neues Gesetz soll für alle Abstimmungen landesweit gelten

Bisher sollte das neue Gesetz nur für die Parlamentswahl gelten – die nächste ist im September. Nun seien Korrekturen eingebracht worden, wonach sich die neue Regel auf alle Abstimmungen landesweit beziehe, meldete die Staatsagentur Tass am Freitag. Die Opposition wirft der Kremlpartei vor, sich mit dem Gesetz dauerhaft die Macht sichern zu wollen.

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Demnach soll auch niemand, der Nawalny unterstützt oder seinen Organisationen Geld gibt, antreten dürfen. Nawalny-Mitarbeiter hatten zuletzt bisweilen Erfolge erzielt bei Regionalwahlen. Andersdenkende, die nach politischem Einfluss streben, sehen sich immer wieder als Extremisten oder ausländische Agenten an den Pranger gestellt. Zuletzt hatten Angestellte des öffentlichen Dienstes wie bei der Metro in Moskau berichtet, dass sie wegen Unterstützung für Nawalny ihre Arbeit verloren hätten.

Derzeit entscheidet ein Moskauer Gericht über einen Antrag der Staatsanwaltschaft, auch die Antikorruptionsstiftung Nawalnys als extremistisch einzustufen. Die Organisation deckt immer wieder große Fälle von Korruption, persönlicher Bereicherung und Amtsmissbrauch im russischen Machtapparat auf. Die Ermittler gehen aber meist gegen die Enthüller und nicht gegen die belasteten Staatsbeamten vor.

RND/dpa

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