Urteil des EuGH

Nord Stream 2 AG darf gegen EU-Gasrichtlinien klagen

Blick auf Rohrsysteme und Absperrvorrichtungen in der Gasempfangsstation der Ostseepipeline Nord Stream 2 (Archivbild).

Blick auf Rohrsysteme und Absperrvorrichtungen in der Gasempfangsstation der Ostseepipeline Nord Stream 2 (Archivbild).

Luxemburg. Die vom russischen Energiekonzern Gazprom kontrollierte Nord Stream 2 AG darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die EU-Gasrichtlinie klagen. Das höchste europäische Gericht hob am Dienstag einen Beschluss des untergeordneten EU-Gerichts auf, das eine Klage des Unternehmens zunächst abgewiesen hatte (Rechtssache C-348/20 P).

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Ob das Urteil für die Nord Stream 2 AG mehr als symbolische Bedeutung hat, blieb zunächst unklar. Grund ist, dass das Unternehmen die gleichnamige Gaspipeline in absehbarer Zeit ohnehin nicht in Betrieb nehmen kann. Das Genehmigungsverfahren für Nord Stream 2 wurde im Februar wegen der russischen Eskalation im Ukraine-Konflikt von der Bundesregierung gestoppt.

Hintergründe

Hintergrund der Klage der Nord Stream 2 AG ist die EU-Gasrichtlinie von 2019. Sie legt Auflagen für Energieunternehmen fest - etwa die Trennung vom Betrieb einer Leitung und dem Vertrieb des Gases.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Nord Stream 2 AG ist eine Tochtergesellschaft des russischen Gaskonzerns Gazprom und hat ihren Hauptsitz im schweizerischen Zug. Ihre durch die Ostsee verlegte und fertig gestellte Pipeline sollte russisches Gas nach Deutschland bringen. Die USA verhängten Sanktionen gegen die Nord Stream 2 AG und untersagten damit weitere Geschäfte mit dem Unternehmen. Eine Insolvenz hat die Nord Stream 2 AG im Mai vorerst abgewendet.

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken