Österreich, Frankreich, Italien und Co.: So wird die Impfpflicht im Ausland geregelt
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Frankreich, Italien, Österreich: Im Kampf gegen die Corona-Pandemie rückt eine Impfpflicht immer mehr in den Fokus.
© Quelle: Marijan Murat/dpa
Hannover. Österreich führt angesichts der dramatischen Corona-Lage im Land ab Februar eine generelle Impfpflicht ein. International wurde diese Maßnahme in dieser Härte bisher nirgends durchgesetzt. Dagegen müssen sich vielerorts bereits Beschäftigte in Heil- und Pflegeberufen immunisieren lassen. Das könnte bald auch in Deutschland der Fall sein. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag hatten sich die Länder auf eine solche Regelung geeinigt. Sie haben den Bund aufgefordert, ein Gesetz für eine entsprechende Impfpflicht vorzubereiten. Ein Überblick, wer sich im Ausland impfen lassen muss.
Impfpflicht in Österreich
Österreich wird im Februar eine generelle Impfpflicht einführen. Trotz aller Überzeugungsarbeit und Kampagnen hätten sich zu wenige Menschen impfen lassen, sagte Bundeskanzler Alexander Schallenberg. Daher werde es ab 1. Februar 2022 zu einer Impfpflicht kommen. Bei Verstößen würden Verwaltungsstrafen drohen, sagte Schallenberg. Details der Regelung sollen in den kommenden Wochen ausgearbeitet werden. „Wir wollen keine fünfte Welle, wir wollen keine sechste und siebte Welle.“ Das Virus werde nicht weggehen, sondern bleiben.
Impfpflicht im Vatikan
Im Vatikan gilt bereits seit dem 8. Februar eine Impfpflicht für alle 5000 Bediensteten des Kirchenstaats. Wer eine Impfung gegen das Coronavirus ohne nachweislichen medizinischen Grund ablehne, riskiere „die Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses“. Kurz gesagt: Im Zweifel droht die Kündigung.
Impfpflicht in Frankreich
In Frankreich müssen sich Angestellte in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie Arbeitskräfte mit Kontakt zu Risikopatienten impfen lassen. Auch die Feuerwehr ist von der Impfpflicht betroffen. Insgesamt sind der Pflicht 2,7 Millionen Menschen unterworfen, die seit Mitte September gilt.
Für Angestellte mit Publikumskontakt gilt an allen Orten, zu denen der Zutritt nur mit dem Gesundheitspass erfolgt, die Pflicht zu einem Impf-, Genesungs- oder Testnachweis. Der Verantwortliche für die Arbeitsstelle oder Niederlassung ist für die Kontrolle verantwortlich. Wer keinen Nachweis vorzeigen kann oder will, muss mit einer Aufhebung seines Vertrages rechnen und kann zumindest vorerst nicht arbeiten.
Impfpflicht in der Ukraine
In der gerade stark von der aktuellen Corona-Welle betroffenen Ukraine wird eine Impfpflicht für Staatsangestellte durchgesetzt. Mehrere Hundert Lehrerinnen und Lehrer und auch Polizistinnen und Polizisten wurden deshalb bereits vom Dienst ohne Lohnfortzahlung freigestellt.
Impfpflicht in Großbritannien
In Großbritannien gibt es Regeln je nach Landesteil. Für England gilt bereits eine Impfpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen. Von April an soll dies auch für Personal mit Patientenkontakt des Nationalen Gesundheitsdiensts NHS gelten. Bis 1. April haben NHS-Mitarbeiter also Zeit, um vollständig geimpft zu sein. Für Schottland, Wales und Nordirland gibt es bisher keine entsprechenden Vorschriften.
Impfpflicht in Belgien
In Belgien hat die Regierung zu Beginn der Woche die Impfpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens auf den Weg gebracht. Einen entsprechenden Entwurf stellte die Regierung am Montagabend fertig. Am 1. Januar beginnt damit eine Übergangsphase von drei Monaten, in der alle noch nicht geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zeit haben, diesen Schritt nachzuholen.
In der Übergangszeit kann das nicht geimpfte Personal noch eine Bescheinigung über eine Genesung von Covid-19 oder regelmäßige negative Tests vorlegen und damit seinen Arbeitsplatz behalten. Ab April können die Mitarbeiter jedoch entlassen werden, wenn sie keine angemessene Begründung für die Verweigerung der Impfung vorlegen. Schätzungen zufolge sind in Belgien rund 60.000 Mitarbeiter in der Pflege nicht gegen das Coronavirus geimpft. Der Gesetzentwurf muss noch vom Parlament bestätigt werden.
Impfpflicht in Slowenien
Seit dem 1. Oktober gilt in Slowenien eine Impfpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes an. Rund 31.000 Beschäftigte sind davon betroffen. Es droht der Jobverlust, wenn die Immunisierung abgelehnt wird und Homeoffice nicht möglich ist.
Impfpflicht in Italien
In Italien gilt die Impfpflicht für Personal im Gesundheitsbereich bereits seit April. Nur wer nachweisen kann, dass eine Impfung die eigene Gesundheit gefährdet, kann sich davon befreien lassen. Seit Oktober besteht die Pflicht auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Senioreneinrichtungen.
Im gleichen Monat wurde auch der „Grüne Pass“ für die gesamte Arbeitswelt eingeführt. Der Schritt wurde von manchen als indirekte Impfpflicht verstanden. Mit dem digitalen oder ausdruckbaren Dokument können Menschen nachweisen, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind.
Für den Arbeitsplatz gilt damit die 3G-Regel. Um etwa ins Büro gehen zu können, müssen Angestellte das Dokument vorzeigen. Wer das nicht kann, erhält keinen Zutritt. Firmen, die den „Grünen Pass“ nicht kontrollieren, droht eine Geldstrafe, Angestellten ohne Pass droht Lohnausfall. Wer ohne Pass die Arbeitsstelle betritt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Ausweitung der Regel hat zu Protesten geführt.
Impfpflicht in Griechenland
In Griechenland gilt seit Mitte August eine Impfpflicht für Beschäftigte in Senioreneinrichtungen. Mit Beginn des Septembers wurde die Regel auf den Gesundheitsbereich ausgeweitet.
Davon sind laut Gesundheitsbehörde gut 20.000 Beschäftigte in Gesundheit und Pflege betroffen. Medienberichten zufolge lehnen noch etwa 6000 davon eine Impfung ab und sind deshalb freigestellt.
Impfpflicht in Lettland
In Lettland wurde eine Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen festgelegt: Beschäftigte von medizinischen, sozialen und pädagogischen Einrichtungen müssen vom 15. Dezember an ein Impfzertifikat vorweisen. Gleiches gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und diejenigen, die in direktem Kontakt mit Kundinnen und Kunden oder größeren Personengruppen stehen. Personal, das der Impfpflicht nicht nachkommt, kann von Unternehmen entlassen werden. Dazu wurde vom Parlament eine Gesetzesänderung beschlossen.
Impfpflicht in den USA
In den USA hat Präsident Joe Biden für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung eine Impfpflicht angeordnet. Die greift auch für Unternehmen, die für die Regierung arbeiten. Es gelten nur wenige Ausnahmen, etwa aus bestimmten gesundheitlichen oder religiösen Gründen. Biden hat außerdem angestoßen, dass für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten und bestimmte Arbeitnehmer im Gesundheitswesen weitgehende Impfpflichten gelten sollen. Ein Bundesgericht in New Orleans setzte die Umsetzung der entsprechenden Verfügung aber vorerst aus.
RND/jst/dpa/AP