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Gesetz im Bundeskabinett

Paritätischer Gesamtverband warnt: Rentenerhöhung wird von Inflation aufgefressen

Foto: Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein erreicht im Neugeschäft das größte Fördervolumen ihrer Geschichte.

Reicht die geplante Rentenerhöhung aus?

Berlin. Der Paritätische Gesamtverband warnt, die diesjährige Rentenerhöhung werde von der Inflation aufgefressen. „Die zum 1. Juli kommende überfällige Rentenerhöhung von etwa 5,3 Prozent in Westdeutschland und 6,1 Prozent in Ostdeutschland darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Rentnerinnen und Rentner in Westdeutschland 2021 eine Nullrunde und in Ostdeutschland nur eine geringe Erhöhung hatten“, sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Rentnerinnen und Rentner sind darüber hinaus massiv von den inflationsbedingten Kostensteigerungen betroffen“, fügte er hinzu.

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Der konkrete Kaufkraftverlust wirkt wie eine Rentenkürzung.

Ulrich Schneider,

Paritätischer Gesamtverband

Altersarmut sei „das am schnellsten wachsende Armutsrisiko“, betonte Schneider. „Ältere Menschen leiden daher auch besonders stark unter den aktuellen Preissteigerungen, der konkrete Kaufkraftverlust wirkt wie eine Rentenkürzung.“ Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands forderte die Bundesregierung auf, sie solle auf die Wiedereinsetzung des Nachholfaktors verzichten, der in diesem Jahr die Rentenerhöhung dämpft.

„Die Wiedereinführung des Nachholfaktors bedeutet in dieser Lage nichts anderes, als die Renten von der Lohnentwicklung abzukoppeln“, sagte er. „Auch das wirkt in Zukunft wie eine Rentenkürzung und betrifft vor allem jüngere Menschen, die dadurch in teure und unsichere private Rentenverträge gedrängt werden.“ Schneider betonte: „Der Nachholfaktor muss deshalb ausgesetzt und das Rentenniveau wieder erhöht werden.“

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Das Bundeskabinett will am Mittwoch ein Rentenpaket auf den Weg bringen, das neben der diesjährigen Rentenerhöhung auch die Wiedereinsetzung des Nachholfaktors bei der Rente sowie Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente umfasst.

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