Parlament in Namibia debattiert Aussöhnungsabkommen mit Deutschland

Ein Denkmal erinnert im Zentrum der namibischen Hauptstadt an den von deutschen Kolonialtruppen begangenen Völkermord an den Herero und Nama von 1904 bis 1907.

Ein Denkmal erinnert im Zentrum der namibischen Hauptstadt an den von deutschen Kolonialtruppen begangenen Völkermord an den Herero und Nama von 1904 bis 1907.

Windhuk. Im südwestafrikanischen Namibia hat das Parlament mit der Debatte über das geplante Aussöhnungsabkommen mit Deutschland begonnen. Premierministerin Saara Kuugongelwa wies bei der Vorstellung des Rahmenabkommens am Dienstag auf die unterschiedlichen öffentlichen Bewertungen des Dokuments hin, meinte aber: „Es ist wichtig, dass wir uns bei dieser Sache nicht spalten, sondern als Nation geeint bleiben.“

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Das Parlament in der Hauptstadt Windhuk soll in den kommenden Tagen über das Dokument abstimmen, in dem die Bundesregierung die Verbrechen der deutschen Kolonialmacht im heutigen Namibia als Völkermord anerkennt. Danach kann es von den Außenministern beider Länder unterzeichnet werden.

Mehr als 100 Jahre nach den Verbrechen der deutschen Kolonialmacht im heutigen Namibia erkennt die Bundesregierung in dem Abkommen die Gräueltaten an den Volksgruppen der Herero und Nama als Völkermord an. Deutschland will die Nachkommen offiziell um Vergebung bitten und in den nächsten 30 Jahren mit 1,1 Milliarden Euro unterstützen.

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Vorausgegangen waren jahrelange Verhandlungen. Das Deutsche Reich war von 1884 bis 1915 Kolonialmacht im damaligen Deutsch-Südwestafrika und schlug Aufstände brutal nieder. Während des Herero-und-Nama-Kriegs von 1904 bis 1908 kam es zu einem Massenmord, der als erster Genozid im 20. Jahrhundert gilt.

Historiker schätzen, dass 65.000 von 80.000 Herero und mindestens 10.000 von 20.000 Nama getötet wurden. Seit 2015 verwendet das Auswärtige Amt dafür den Begriff Völkermord in seinem allgemeinen Sprachgebrauch. Nun werden die Gräueltaten auch offiziell als Völkermord bezeichnet. Die Bundesregierung hatte immer wieder betont, dass es aus ihrer Sicht keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung gebe.

RND/dpa

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