„Partygate“-Skandal: Scotland Yard bittet, Bericht nur stark zensiert zu veröffentlichen

Boris Johnson, Premierminister von Großbritannien, hält bei einem Besuch der RAF Valley in Wales beide Daumen nach oben.

Boris Johnson, Premierminister von Großbritannien, hält bei einem Besuch der RAF Valley in Wales beide Daumen nach oben.

London. Die Londoner Polizei will, dass der mit Spannung erwartete Bericht über Lockdown-Partys im britischen Regierungssitz Downing Street nur stark zensiert veröffentlicht wird. „Wir haben darum gebeten, in dem Bericht des Cabinet Office nur minimalen Bezug auf die Veranstaltungen zu nehmen, die von der Metropolitan Police untersucht werden“, hieß es in einer Mitteilung von Scotland Yard am Freitag. Damit solle „jegliche Befangenheit“ bei den Ermittlungen verhindert werden, hieß es zur Begründung.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Polizei hatte am Dienstag überraschend angekündigt, in der Sache zu ermitteln. Die Veröffentlichung des internen Regierungsberichts durch die Spitzenbeamtin Sue Gray wurde dadurch verzögert. Eigentlich wurde schon in dieser Woche mit dem Bericht gerechnet.

Für den seit Wochen heftig unter Druck stehenden Premierminister Boris Johnson sind das gute Neuigkeiten. Der interne Bericht zu mehreren Events in dessen Amtssitz 10 Downing Street und anderen Regierungsgebäuden gilt als hoch brisant. Berichten zufolge sollen Regierungsmitarbeiter und auch Johnson selbst während der Pandemie mit Feiern gegen die eigenen Lockdown-Regeln verstoßen haben.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Sollte sich das bestätigen, gilt ein Misstrauensvotum gegen den Premier als wahrscheinlich. Johnson hatte bislang so gut wie alle Fragen dazu jedoch unter Verweis auf die laufenden internen Untersuchungen abgeschmettert. Nun dürfte er weiter wertvolle Zeit gewinnen, denn ein stark zensierter Bericht dürfte ihn wohl kaum gefährden.

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken