Patientenschützer warnen: Notbremse nicht allein auf Inzidenz stützen

Ein Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus.

Ein Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus.

Berlin. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat davor gewarnt, die geplante bundeseinheitliche Corona-Notbremse allein von den aktuellen Infektionszahlen abhängig zu machen. „Das Parlament handelt fahrlässig, wenn sich bundeseinheitliche Corona-Maßnahmen allein auf Inzidenzen stützen. Es ist zu befürchten, dass das Bundesverfassungsgericht so eine Regelung umgehend kassieren wird“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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Neben der Infektionslage seien die Impfrate der vulnerablen Menschen und zusätzlich die Belastung der Krankenhäuser zu berücksichtigen. Hierbei reiche allerdings der Blick allein auf die Intensivstationen nicht aus, weil dort nur nur ein kleiner Teil der Covid-19-Patienten versorgt werde. Notwendig sei, alle infizierten Patienten in einer Klinik einzubeziehen. „Scheitert das Bundesgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht, wird die dritte Welle verheerender sein als jede zuvor“, warnte Brysch.

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Grundsätzlich begrüßte er ein bundeseinheitliches Vorgehen. Die Menschen hätten genug vom „Regelungswirrwarr“ der Landesregierungen. „Deutschland braucht endlich bei gleicher Lage die gleichen Instrumente“, saget er. Nur so sei ein wirksamer Schutz der Risikogruppen möglich.

Über die bundeseinheitliche Notbremse, die im Infektionsschutzgesetz verankert werden soll, wird am Freitag erstmals im Bundestag beraten. Mit ihr soll der Bund die Kompetenz erhalten, über pandemiebedingte Einschränkungen im privaten und öffentlichen Bereich zu entscheiden, für die grundsätzlich die Länder zuständig sind.

Das Gesetz erlaubt das Einschreiten des Bundes, wenn die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen den Wert von 100 übersteigt. Aktuell liegt sie im bundesweiten Schnitt bei 160. Vorgesehen sind zum Beispiel nächtliche Ausgangssperren.

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