Polizei warnte vor Anschlag durch Amri
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/TVYAH4NBIRVTJQDS3VVGYEGMCM.jpg)
Bei dem Anschlag mit einem Lastwagen auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche waren zwölf Menschen gestorben.
© Quelle: dpa
Berlin. Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, hat das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt schon im März 2016 intern das Innenministerium davor gewarnt, dass der tunesische Attentäter Anis Amri einen Anschlag planen könnte. Damit könnte Landesinnenminister Ralf Jäger weiter unter Druck geraten. Der SPD-Politiker soll am Mittwoch vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss aussagen.
Wörtlich heißt es in dem Schreiben,wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, dass „nach den bislang vorliegenden, belastbaren Erkenntnissen zu prognostizieren ist, dass durch Amri eine terroristische Gefahr in Form eines (Selbstmord-)Anschlages ausgeht“. Deshalb habe das LKA vorgeschlagen, eine Abschiebung anzuordnen. Als Beleg für Amris Gefährlichkeit diente den Ermittlern demnach unter anderem ein überwachter Chat.
Opposition kritisiert Innenminister
Der Chef der CDU in Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, sagte dem Blatt: „Diese neuen Enthüllungen sind dramatisch.“ Jäger sei „ein Sicherheitsrisiko für die Menschen in ganz Deutschland“.
Amri hatte am 19. Dezember einen Lastwagen auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche gesteuert und zwölf Menschen getötet. Zuvor hatte er sich fast anderthalb Jahre lang in Deutschland aufgehalten. Er nutzte mehr als ein Dutzend gefälschte Identitäten, wurde als Gefährder eingestuft, von der Polizei observiert und sogar kurz in Abschiebehaft genommen. Und doch konnte er den schwersten islamistischen Terroranschlag in Deutschland verüben.
Der stellvertretende Chef der FDP im Landtag, Joachim Stamp, forderte Jäger zum Rücktritt auf. „Dieser Vermerk ist der klare Beleg, dass im Verantwortungsbereich von Innenminister Jäger versagt wurde.“ Doch verweigere dieser eine Fehleranalyse.
Eine Abschiebung Amris war an Bedenken des NRW-Innenministeriums gescheitert. Es war der Rechtsauffassung, dass dies gerichtlich nicht durchsetzbar wäre.
Von dpa/RND