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Prozess gegen Franco A. wegen Terrorverdachts beginnt am 18. Mai

Eine Bundeswehruniform (Symbolfoto). Franco A. war früher Bundeswehroberleutnant.

Eine Bundeswehruniform (Symbolfoto). Franco A. war früher Bundeswehroberleutnant.

Frankfurt/Main. Der Fall des unter Terrorverdachts stehenden früheren Bundeswehroberleutnants Franco A. wird ab Mai vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verhandelt. Die Hauptverhandlung beginne am 18. Mai, teilte das OLG am Dienstag mit.

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Franco A. ist wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt. Er soll aus mutmaßlich rechtsextremistischer Motivation Waffen beschafft haben, um Anschläge auf den damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD), die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne) und die Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung, Anetta Kahane, zu verüben. Dazu gab er sich laut Anklage als Syrer aus, um den Verdacht auf Flüchtlinge zu lenken.

Der 32-Jährige sitzt nicht in Untersuchungshaft, weshalb das Verfahren nicht in beschleunigter Form vor Gericht kommt. Ursprünglich war der Beginn bereits für 2020 geplant gewesen, der Prozess wurde aber wegen starker Belastung des Gerichts verschoben. Bisher sind neun weitere Verhandlungstermine bis Ende Juni angesetzt.

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Die Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung, Anetta Kahane, erhofft vom Prozess gegen den terrorverdächtigen Bundeswehr-Offizier Franco A. Aufklärung über rechtsextreme Strukturen in Bundeswehr und Polizei. Dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) sagte sie: “Der Prozess soll beleuchten, wie rechtsextreme Strukturen in den gesamten bewaffneten Apparat der Bundesrepublik eindringen konnten - also in Bundeswehr und Polizei und auch Spezialeinheiten wie das KSK. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass dies vor dem Oberlandesgericht gelingen kann. Die Tatsache, dass Franco A. wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt ist, lässt hoffen.”

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Nachgewiesen ist, dass A. Umfeld und Tiefgarage der Amadeu-Antonio-Stiftung ausspionierte. Kahane sagte dem RND: “Der Prozess soll auch ein Anlass sein, über die sehr unterschiedliche Sicherheitslage von Politiker*innen und NGO-Mitarbeiter*innen zu sprechen. Als Franco A., der mich anscheinend ermorden wollte, aus der Untersuchungshaft entlassen wurde und nach Berlin fuhr, hat die Polizei mich nicht einmal informiert.”

Das OLG hatte das Verfahren zunächst an das Landgericht Darmstadt abgegeben, da es keinen hinreichenden Verdacht für die Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sah. Auf Beschwerde des Generalbundesanwalts hatte der Bundesgerichtshof (BGH) diesen Beschluss aufgehoben, weshalb nun vor dem OLG verhandelt wird.

RND//jps/dpa

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