Rechtliche Zusammenarbeit mit Polen in Gefahr
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Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes (DRB), Jens Gnisa.
© Quelle: dpa
Berlin. Einem Bericht des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) zufolge wären nach dem Umbau des Rechtssystems zukünftig kaum noch reguläre Auslieferungen und Amtshilfe bei Vollstreckungsmaßnahmen möglich. Auf dem Spiel stehe die gesamte nachbarstaatliche Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, nicht zuletzt auch die bisher nach EU-Recht praktizierte grenzüberschreitende Strafverfolgung und die Auslieferung von Straftätern.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, erklärte dem RND, das System der Rechtshilfe erfolge im Vertrauen darauf, dass die beteiligten Länder Rechtsstaaten seien. „Sobald Polen aber kein Rechtsstaat nach dem gemeinsamen Verständnis der EU mehr ist, dürften sich die anderen Mitgliedsstaaten sehr schwer tun, Polen etwa bei der Strafverfolgung vorbehaltlos zu unterstützen.“ Sofern einem Beschuldigten in Polen „kein faires, sondern ein von der Regierung beeinflusstes politisches Verfahren droht, liefert die deutsche Justiz ihn im Zweifelsfall eher nicht aus“, sagte Gnisa. Polen sei dabei, sich durch die Justizreform in der EU-Rechtsgemeinschaft zu isolieren.
Insbesondere der europäische Haftbefehl erscheint nach Einschätzung der Fachleute zukünftig im Zusammenspiel mit Polen nicht mehr reibungslos praktikabel. Polen ist bei den europäischen Auslieferungsersuchen besonders rührig, Hauptadressat bei der Erfüllung eines europäischen Haftbefehls ist dabei die Bundesrepublik.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte dem RND: „Die Eingriffe in die Unabhängigkeit der Justiz gefährden Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung.“ Dem könne die EU „nicht tatenlos zusehen“.
Von RND