Vorwurf der arglistigen Täuschung
Ein Polizeianwärter soll in Sachsen die Ausbildung abbrechen, nachdem er sich als Mann identifizierte. Man wirft ihm vor, nicht die Wahrheit bei der Einstellung gesagt zu haben.
Dresden.Der Fall, der derzeit Verwaltungsgerichte beschäftigt, hat in der sächsischen Polizei bereits Kreise gezogen. Auch der Landespolizeipräsident ist mittlerweile eingeschaltet worden. Denn die Fragen, die in der juristischen Auseinandersetzung diskutiert werden, sind für Sachsens Polizei durchaus heikel. Die Polizei möchte einen Polizeianwärter aus ihren Reihen entfernen, der sich als Frau bewarb und auch eingestellt wurde – sich in der Ausbildung aber als Mann identifizierte.
Der Polizeianwärter pocht nun auf sein Recht, die Ausbildung beenden zu dürfen. Die Bereitschaftspolizei wirft ihm dagegen vor, arglistig getäuscht zu haben.