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„Nicht integeres Verhalten“

Förderaffäre im Sozialministerium: Sachsens Rechnungshof bleibt bei Vorwürfen

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Sommer hat Petra Köpping (SPD/Foto) sich von Staatssekretär Sebastian Vogel (SPD) getrennt und Fehler im Haus eingeräumt. Nun hat der Rechnungshof seinen Prüfbericht, in dem er die Fördermittelvergabe für Integrationsprojekte unter die Lupe nimmt, offiziell vorgestellt.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Sommer hat Petra Köpping (SPD/Foto) sich von Staatssekretär Sebastian Vogel (SPD) getrennt und Fehler im Haus eingeräumt. Nun hat der Rechnungshof seinen Prüfbericht, in dem er die Fördermittelvergabe für Integrationsprojekte unter die Lupe nimmt, offiziell vorgestellt.

Dresden. Der Sächsische Rechnungshof hat erstmals öffentlich Stellung zur Förderaffäre im Sozialministerium von Petra Köpping (SPD) genommen. Der Sonderbericht, der die Förderung von Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge überprüft hat, wurde am Donnerstag vorgestellt. Der Rechnungshof blieb darin bei seinen Vorwürfen.

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„Die Förderung verlief inhaltlich und fachlich weitgehend ungesteuert. Es entstand der Eindruck, dass es oftmals eher darum ging, wer gefördert wird und weniger für welchen Zweck“, sagte Rechnungshofdirektor Gerold Böhmer. Die Kritik richte sich gegen das gesamte System im Ministerium. Die Prüfer gehen weiter davon aus, dass sich im Sozialministerium „korruptionsgefährdete Strukturen“ entwickelt haben. Es ergebe sich eine „deutliche Häufung von Anzeichen für nicht integres Verhalten“, heißt es im Bericht. „Ich habe in meinen zehn Jahren beim Rechnungshofs so ein Ergebnis noch nicht gehabt“, sagte Böhmer.

Köpping räumt Fehler ein

Der Prüfbericht, der sich vor allem mit der Fördermittelvergabe in den Jahren von 2015 bis 2019 beschäftigt, lag bislang nur intern vor. Ein Zwischenstand war im August öffentlich geworden. Vor allem ein Verdacht gegen den ehemaligen Staatssekretär Sebastian Vogel (SPD) sorgte für Aufsehen. Ihm wurde vom Rechnungshof vorgeworfen, er habe als damaliger Abteilungsleiter bei Entscheidungen über Zuwendungsverfahren gegen ein „Mitwirkungsverbot“ verstoßen, das die damalige Staatssekretärin erlassen hatte. Vogels Lebensgefährtin ist Geschäftsführerin eines beteiligten Vereins. Inzwischen wurde Vogel als Staatssekretär entlassen.

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Ministerin Köpping hat zwar eingeräumt, dass es zu Fehlern in ihrem Haus gekommen ist. Sie weist einen Korruptionsverdacht aber zurück: „Niemand in unserem Haus hat Bescheide verfasst und dabei bewusst gegen Recht verstoßen. Niemand wollte rechtswidrige Bescheide erlassen. Es gibt nicht einmal ansatzweise ein strafbares Handeln“, sagte sie bei einer Sondersitzung des Landtags.

Ministerium beauftragt Wirtschaftsprüfung

Auch der Rechnungshof hat keine Hinweise für Korruption gefunden. Auf der Pressekonferenz betonten dessen Vertreter darüber hinaus, dass sie im Bericht keinen konkret Verdacht gegen die Ministerin selbst äußerten: „Wir haben kein Dokument gefunden, wo mit grünen Stift von der Ministerin formulierz wird, es solle irgendetwas rechtswidrig ausgezahlt werden“, sagte Rechnungshofpräsident Jens Michel.

Das Sozialministerium hat in der Zwischenzeit eine Wirtschaftsprüfung beauftragt, etwaige korruptionsgefährdete Strukturen zu untersuchen. Diese seien zum Ergebnis gekommen, dass die im Sozialministerium „ergriffenen Maßnahmen zur präventiven Korruptionsbekämpfung (...) ausreichend Rechnung getragen werde“, schreibt das Ministerium in seiner Stellungnahme zum Bericht.

Rechnungshof kritisiert „Näheverhältnisse“

Die Ministerin und die SPD verweisen zudem auf die Generalstaatsanwaltschaft. Die Ermittlungsbehörde sieht „keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten“, wie ein Sprecher im Sommer mitteilte. Das Sozialministerium selbst hat aber Strafanzeige gegen einen Träger gestellt, wie es aus der Stellungnahme hervorgeht.

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Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht prinzipiell, dass es „Näheverhältnisse und Beziehungsgeflechte“ zwischen den Fördermittelempfängern und den Entscheidern im Ministerium gegeben habe. Das Ministerium wehrt sich dagegen.

Förderverfahren verlief nicht rechtmäßig

„Die politische und gesellschaftliche Entwicklung lebt davon, dass miteinander gesprochen und gemeinsam Lösungen und Fortschritte gesucht werden“, argumentiert das Sozialressort in der Stellungnahme. „Zu den Kernaufgaben von politischen Entscheidungsträgern gehören Besprechungstermine mit verschiedenen Einrichtungen und Personen.“ Eine Entscheidung über die Mittelvergabe sei damit nicht verbunden.

Köpping gibt zu, dass die Förderverfahren nicht rechtmäßig abliefen. Man habe die Rechtmäßigkeit des Förderverfahrens nicht „in all seinen Phasen und zu jedem Zeitpunkt“ sichergestellt“, sagte sie im Landtag. Die Innenrevision des Ministeriums kommt zur gleichen Einschätzung. Sie wird vom Rechnungshof folgendermaßen zitiert: „Bei allen Verfahrensschritten ist erhebliches rechtswidriges Verhalten festzustellen.“

Neue Richtlinie überzeugt auch nicht

Das Ministerium hat die Förderrichtlinie für Integrative Maßnahmen inzwischen weiter überarbeitet. Die aktuelle Version wurde vom Kabinett am 14. November beschlossen. Die alleinige Zuständigkeit für das gesamte Bewilligungsverfahren liegt nun bei der Sächsischen Aufbaubank. Man habe die „nötigen Konsequenzen“ gezogen, sagte Köpping.

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Die neuen Richtlinie erfüllt für den Rechnungshof aber weiterhin nicht die Anforderungen des Haushalts- und Verwaltungsrechts. Er habe aber die Hoffnung, dass das Ministerium die Anregungen des Rechnungshofs noch aufgreife, sagte Präsident Michel.

LVZ

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