Saarland: Grüne reichen Beschwerde gegen abgelehnte Landesliste ein

Das Logo des Landesverbandes Saarland Bündnis 90/Die Grünen ist auf einem Transparent auf der der Bühne des Landesparteitages zu sehen. Die saarländischen Grünen wollen gegen die Ablehnung ihrer Landesliste für die Bundestagswahl durch den Landeswahlausschuss vorgehen.

Das Logo des Landesverbandes Saarland Bündnis 90/Die Grünen ist auf einem Transparent auf der der Bühne des Landesparteitages zu sehen. Die saarländischen Grünen wollen gegen die Ablehnung ihrer Landesliste für die Bundestagswahl durch den Landeswahlausschuss vorgehen.

Saarbrücken. Die saarländischen Grünen haben am Montag Beschwerde gegen die Ablehnung ihrer Landesliste für die Bundestagswahl eingereicht. Der Bundeswahlausschuss werde an diesem Donnerstag darüber entscheiden, sagte Grünen-Politikerin Lisa Becker aus Blieskastel, die als Vertrauensperson der Partei fungiert. „Wir hoffen, dass wir Gehör finden und unsere Landesliste noch zugelassen wird.“ Derweil warnte der Landesvorstand der Saar-Grünen vor „willkürlichen Schuldzuweisungen“.

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Becker sagte, sie habe die Beschwerde bei der Landeswahlleiterin in Saarbrücken eingereicht, die diese dann an den Bundeswahlleiter weitergebe. Der Landeswahlausschuss im Saarland hatte die Landesliste der Grünen am Freitag nicht zugelassen. Begründet wurde das mit dem Ausschluss von 49 Delegierten vom Ortsverband Saarlouis bei der Aufstellungsversammlung der Liste. Dies sei ein schwerer Fehler gewesen und verletze das Demokratieprinzip.

Parteigericht sieht Unregelmäßigkeiten

Die Delegierten sind laut Becker nach einem Beschluss des Bundesschiedsgerichts der Grünen ausgeschlossen worden. Der Grund: Das Parteigericht hatte bei der Wahl der Delegierten in dem Ortsverband Unregelmäßigkeiten festgestellt - und diese als unwirksam erklärt. „Wir hatten gar keine andere Wahl als uns auf die Bundesschiedsgerichtsbarkeit zu verlassen“, sagte Becker. Hätten wir uns dem widersetzt, hätte laut Bundessatzung ein Parteiausschluss gedroht.

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Sie argumentierte, Parteienschiedsgerichte gingen insgesamt der ordentlichen Gerichtsbarkeit vor, sodass es keinem staatlichen Gremium obliege, „sich über diese Parteischiedsgerichtsbarkeit hinweg zu setzen oder eine selbstständige Wertung dieser Beschlüsse vorzunehmen“. Zudem sei in der ganzen Diskussion die demokratische Legitimation der anderen Delegierten, die die Landesliste aufgestellt hätten, nicht berücksichtigt worden. Die Saarlouiser Delegierten machen rund ein Drittel der Delegierten aus.

Grüne rufen zu konstruktiver Zusammenarbeit auf

Der geschäftsführende Landesvorstand der Saar-Grünen rief nun zu trotz aller Differenzen zu einer konstruktiven Zusammenarbeit auf. Schatzmeisterin Yvonne Brück sagte nach einer Mitteilung, der Landesverband befinde sich durch die Nichtanerkennung der grünen Liste durch den Landeswahlausschuss in einer desolaten Lage. „Willkürliche Schuldzuweisungen bringen andieser Stelle nichts, sie verschärfen nur eine für die Grünen insgesamt schädliche Auseinandersetzung.“ Die stellvertretende Landesvorsitzende Kiymet Göktas sagte, es bringe nichts, „ständig Öl ins Feuer der innerparteilichen Querelen zu gießen“.

Ohne Landesliste könnte man im Saarland bei der Bundestagswahl am 26. September keine Zweitstimme für die Grünen abgeben. Bei der Bundestagswahl 2017 hatten die Grünen an der Saar 35 117 Zweitstimmen bekommen.

RND/dpa

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