Schleswig-Holstein: 2G-Modell abgeschafft, nur noch Maske beim Shoppen
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Eine Einkaufsstraße in Eckernförde - ab dem heutigen Mittwoch gilt hier nur noch Maskenpflicht. Das 2G-Modell entfällt.
© Quelle: Greta Weber
Kiel. Wer in Schleswig-Holstein shoppen gehen will, muss seit Mittwoch nur noch eine medizinische oder FFP2-Maske tragen. Ihren Impf- oder Genesenen-Status müssen Kundinnen und Kunden im Handel nicht mehr nachweisen. Mit der Neufassung der Corona-Landesverordnung hatte die Landesregierung das 2G-Modell für den Handel wie angekündigt gestrichen. Bislang durften nur Menschen shoppen gehen, die geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen sind.
Ausnahmen galten für Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und Discounter, Drogerien und Apotheken sowie Poststellen und Baumärkte, aber auch Buchhandlungen und Blumengeschäfte. Nur noch Maskenpflicht gilt nun auch für Ladenlokale mit Dienstleistungen wie Reisebüros oder Änderungsschneidereien.
Lockerungen greifen auch bei Veranstaltungen: Nun sind wieder größere Sport-Veranstaltungen oder Konzerte mit mehreren Tausend Besuchern möglich. Das betrifft auch die beiden Handball-Bundesligisten THW Kiel und SG Flensburg-Handewitt sowie Fußball-Zweitligist Holstein Kiel. Generell können künftig unter 2G-Bedingungen drinnen 500 Menschen an Veranstaltungen teilnehmen.
Bis zu 10.000 Zuschauer im Stadion
Drinnen sind bei einer Auslastung von maximal 30 Prozent bis zu 4000 Besucher erlaubt. Draußen - etwa im Stadion - dürfen bei halber Auslastung bis zu 10.000 Zuschauer dabei sein. Voraussetzung ist drinnen, dass die Gäste feste Sitzplätze haben, die sie höchstens kurz verlassen. Draußen müssen Besucher feste Sitz- oder Stehplätze haben, die sie nur kurzzeitig verlassen. Die Gäste müssen gleichmäßig auf den Tribünen oder der Veranstaltungsfläche verteilt sein.
In der Gastronomie gibt es keine Sperrstunde mehr ab 23 Uhr. Für Proben und Veranstaltungen von Laienchören gilt jetzt 2G plus. Singende müssen geimpft oder genesen sein sowie über einen negativen Corona-Test verfügen. Dafür brauchen sie beim Singen keine Maske mehr. Das gilt aber nicht für die Zuschauer. Blasmusiker dürfen auch außerhalb von beruflichen Tätigkeiten und Prüfungen wieder musizieren.
RND/dpa