Sind die neuen Regeln für die Fleischindustrie rechtlich einwandfrei?
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Kommen die neuen Regeln für die Fleischindustrie?
© Quelle: imago images/Panthermedia
Berlin. Das Bundeskabinett hat das Gesetz zu den neuen Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht – doch beschlossen ist es damit noch nicht. Die Reform muss noch durch Bundestag und Bundesrat, damit sie Anfang kommenden Jahres in Kraft treten kann. In Teilen der Union gibt es noch immer Bedenken und Widerstand. Auch die Fleischindustrie stemmt sich weiter mit Vehemenz gegen das Vorhaben.
“Wir schützen die Beschäftigten und beenden die Verantwortungslosigkeit in Teilen der Fleischindustrie”, hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gesagt, als das Kabinett den Gesetzentwurf gebilligt hatte. Die Bundesregierung reagierte damit auf massenhafte Corona-Fälle in der Fleischindustrie. Dadurch war der Druck gestiegen, etwas gegen Ausbeutung osteuropäischer Fleischarbeiter in Deutschland zu tun.
Am juristischen Hochreck
Das Vorhaben sei “juristisches Hochreck” hatte Heil während der Erarbeitung des Gesetzentwurfes gesagt – in Erwartung, dass die Fleischindustrie genau prüfen würde, ob sich gegen das Gesetz erfolgreich juristisch vorgehen lässt.
Ein Gutachten von Wolfgang Däubler, emeritierter Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bremen, kommt nun zum Ergebnis, dass der Gesetzentwurf rechtlich einwandfrei ist.
“Der Ausschluss von Werkvertrags- und Leiharbeit sowie der Beschäftigung von Soloselbständigen in den mittleren und größeren Unternehmen der Fleischwirtschaft verstößt nicht gegen das Grundgesetz”, schreibt er in dem Gutachten, das der Deutsche Gewerkschaftsbund in Auftrag gegeben hat und das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Däublers Argument zum Kern des Gesetzes – nämlich dem Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie – lautet: Die in Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes garantierte Berufsfreiheit werde auch für Unternehmer in der Fleischwirtschaft nicht verletzt. Sie würden durch das neue Gesetz zwar gezwungen, Arbeitskräfte ausschließlich als eigene Arbeitnehmer zu beschäftigen – das hindere sie aber nicht grundsätzlich daran, weiterhin ihrer gewählten Tätigkeit nachzugehen.
Ein Problem bei der Rekrutierung von Arbeitnehmern werde es für die Unternehmer nicht geben: Schließlich würden sich diejenigen, die bislang auf der Grundlage von Werkverträgen oder als Leiharbeitnehmer eingesetzt seien, wohl kaum dagegen wehren, zu besseren Bedingungen ihre bisherige Arbeit fortzusetzen.
Gesundheitsschutz von Beschäftigten hat ganz klar Vorrang vor unternehmerischer Freiheit.
Anja Piel,
DGB-Vorstandsmitglied
Auch gegen den Gleichheitssatz in Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt das Gesetz nach Ansicht Däublers nicht, da der Gesetzgeber “erkannten Besonderheiten der Fleischindustrie und den dort existierenden Missständen” Rechnung trage. Die Ausnahmen für Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 Personen hält der Gutachter für vertretbar, empfiehlt aber, sie von der Betriebsgröße her strikter zu definieren.
“Gesundheitsschutz von Beschäftigten hat ganz klar Vorrang vor unternehmerischer Freiheit”, sagte das DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel dem RND. Sie warnte zugleich davor, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren abzuschwächen: “Wenn einige in der Union meinen, man könne die Leiharbeit ausklammern oder noch mehr Ausnahmen schaffen, dann rollen eben diese Abgeordneten von CDU und CSU den Fleischbaronen den roten Teppich aus, um das Ziel des geplanten Gesetzes zu umgehen.”
RND