„Sind in einer anderen Situation“: FDP-Politikerin verteidigt Corona-Fahrplan der Ampel

Dr. Marco Buschmann (v.l.n.r., FDP), Erster Parlamenarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen), Fraktionsvorsitzende im Bundestag, und Dirk Wiese (SPD), Stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion, stellen Eckpunkte zur geordneten Beendigung der sogenannten empidemischen Lage von nationaler Tragweite vor. (Archivbild)

Dr. Marco Buschmann (v.l.n.r., FDP), Erster Parlamenarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen), Fraktionsvorsitzende im Bundestag, und Dirk Wiese (SPD), Stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion, stellen Eckpunkte zur geordneten Beendigung der sogenannten empidemischen Lage von nationaler Tragweite vor. (Archivbild)

Berlin. Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus, hat die Entscheidung von SPD, Grüne und FDP verteidigt, die gesetzliche Sonderlage wegen der Corona-Pandemie zum 25. November auslaufen lassen zu wollen.

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„Wir ignorieren nicht, dass das Virus noch vorhanden ist. Aber wir sind in einer anderen Situation als noch vor anderthalb Jahren“, sagte sie im RTL/ntv-Frühstart.

Die Gesundheitspolitikerin wies darauf hin, dass das Infektionsgeschehen in den Ländern sehr unterschiedlich sei. „Da muss ein Land wie Schleswig-Holstein natürlich anders beurteilt werden als zum Beispiel Bayern, die ganz andere Zahlen haben.“

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„Ärmel-Hoch-Kampagne“ reiche nicht aus

Aschenberg-Dugnus erklärte, dass die Ampel-Regierung die Impfkampagne neu anschieben wolle. Es reiche nicht aus, „wenn wir die Ärmel-Hoch-Kampagne weiterführen. Sondern wir müssen mit Streetworkern, Influencern und den Menschen sprechen, die in den Communities etwas zu sagen haben.“

Die drei Parteien, die eine gemeinsame Bundesregierung bilden wollen, hatten am Mittwoch erklärt, dass für eine Übergangszeit bis zum 20. März 2022 eine neue rechtliche Basis für Corona-Vorgaben geschaffen werden solle. Damit sollen die Bundesländer weiterhin „weniger eingriffsintensive“ Maßnahmen anordnen können - unter anderem zu Masken oder Zugangsregeln nur für Geimpfte, Genesene und Getestete.

RND/dpa

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