Fall Hauptmann und andere: Ampelkoalition will Gesetz zur Abgeordnetenbestechung verschärfen
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Eine Passantin trägt eine FFP2-Maske in der Hand. Abgeordnete von CDU und CSU haben damit Millionen verdient.
© Quelle: Marijan Murat/dpa
Berlin. Die Ampelkoalition will das Strafgesetzbuch so ändern, dass Bundestagsabgeordnete wie der Thüringer Mark Hauptmann (CDU) künftig mit Sicherheit bestraft werden können. Hauptmann, der sein Mandat bereits im vorigen Jahr niederlegte und aus der CDU austrat, hatte für die Vermittlung eines Geschäfts mit Corona-Masken im Wert von 7,5 Millionen Euro eine Provision von 997.000 Euro bekommen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Thüringen stellte das Verfahren nun ein mit der Begründung, dass das Verhalten nach geltendem Recht nicht strafbar sei. Die Justiz hatte im Falle der CSU-Politiker Georg Nüßlein und Alfred Sauter zuvor ähnlich entschieden.
Die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Angesichts der schamlosen Selbstbereicherung einzelner, ehemaliger Abgeordneter aus CDU/CSU mit Maskendeals sind viele Menschen zu Recht empört, dass die Betroffenen nun offensichtlich straffrei bleiben. Es ist wichtig, dass diese Strafrechtslücke endlich geschlossen wird.“
Rechtshandwerklich schwierig
Es sei gut, dass die Koalition die Reform des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit im Koalitionsvertrag vereinbart habe und dies jetzt auch angehe, betonte die Grünen-Politikerin und fügte hinzu: „Wir Grüne hatten in der letzten Wahlperiode immer wieder gefordert, den Straftatbestand deutlicher zu fassen und sich nicht auf das Strafmaß zu konzentrieren. Das war mit der CDU/CSU seinerzeit nicht zu machen.“
Die zuständige Grünen-Abgeordnete Canan Bayram bestätigte, dass einschlägige Gespräche zwischen den Koalitionsfraktionen begonnen hätten. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte dem RND, da der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit eng mit der Geschäftsordnung und den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages verknüpft sei, gehe die Initiative für entsprechende Regelungen „traditionell nicht von der Bundesregierung aus, sondern erfolgt aus der Mitte des Bundestages“. Allerdings werde das Ministerium „eine Reform mit fachlicher Unterstützung begleiten, so dies im Sinne eines zügigen Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens gewünscht ist“.
Der einschlägige Paragraf 108e des Strafgesetzbuches besagt: „Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Bayram zufolge besteht in der Absicht, Verhalten wie das von Hauptmann unter Strafe zu stellen, zwischen SPD, Grünen und FDP kein Dissens. Es gebe jedoch ein rechtshandwerkliches Problem. Denn man müsse vermeiden, dass dann automatisch jeder Kontakt von Parlamentariern zu offiziellen Stellen unter Verdacht gerate. Deshalb könne es sein, dass sich die Ampel in vier Wochen auf eine Gesetzesänderung verständige, es könne aber wegen dieses rechtshandwerklichen Problems auch länger dauern.
40 Parlamentarier involviert
Die Vorsitzende von Transparency International, Alexandra Herzog, hatte direkt nach der Entscheidung in Thüringen auf eine Reform gedrungen. „Das Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung erfasst bisher nicht das missbräuchliche Handeln von Abgeordneten außerhalb des Parlaments, wie zum Beispiel bei der Maskenaffäre“, sagte sie dem RND. „Hier braucht es zügig eine Reform.“ Denn das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Abgeordneten und den Rechtsstaat insgesamt drohe Schaden zu nehmen, „wenn das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger von der Gesetzeslage zu weit entfernt ist“.
Die Maskengeschäfte hatten im Frühjahr 2021 erheblichen Wirbel ausgelöst und dazu beigetragen, dass die Union die Bundestagswahl verlor. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums hatten sich 40 Parlamentarier in Sachen Masken an das Haus gewandt.