Transparency zum Maskendeal-Urteil: „Den Raffkes muss ein Riegel vorgeschoben werden“

Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency International Deutschland, bei einer Pressekonferenz im Jahr 2020.

Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency International Deutschland, bei einer Pressekonferenz im Jahr 2020.

Berlin. Herr Bäumer, die Maskendeals, bei denen Abgeordnete Provisionen für die Vermittlung von Corona-Schutzmasken kassiert haben, haben für große Aufregung gesorgt. Nun hat das Oberlandesgericht München geurteilt, der Vorwurf der Bestechlichkeit sei beim Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein und dem bayerischen Landtagsabgeordneten Alfred Sauter nicht erfüllt. Können Sie das nachvollziehen?

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Juristisch kann ich das nachvollziehen. Das Gericht hält den Maßstab, den der Paragraf 108e des Strafgesetzbuchs für Bestechlichkeit setzt, für nicht erfüllt. Die Richter sagen das mit einer wunderbaren Klarheit. Schon jeder mittelmäßig begabte Jurist sieht ja, dass es sich um einen leeren Paragrafen, ein Placebo handelt. Er kann einfach nicht greifen.

Woran liegt das?

Es gibt in dem Paragrafen drei Voraussetzungen, die nie zutreffen. Zunächst ist eine nachvollziehbare Abrede zwischen dem Abgeordneten und dem Geldzuwender vorgesehen, dass man im Auftrag oder auf Weisung handelt. So dumm müsste man erst mal sein. So direkt läuft so etwas nicht. Das Gesetz bezieht sich nicht auf Vorteile, die nachträglich mit großem zeitlichen Abstand gewährt werden – was eher die Regel ist als die Ausnahme. Außerdem ist festgelegt, dass die Bestechung bei der Wahrnehmung des Mandats geschehen muss, also bei der Abstimmung im Parlament oder bei Vorbereitung solcher Abstimmungen. Das ist völlig unzureichend.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Was wäre besser?

Das Gesetz sollte geändert werden und die Ausnutzung der Stellung des Abgeordneten unter Strafe stellen. Ein normaler Bürger würde im Gesundheitsministerium doch gar nicht bis zum Minister durchgestellt, wenn er ein Geschäft vermitteln wollte.

Nach der Maskenaffäre ist im Bund das Abgeordnetengesetz geändert worden. Es ist Parlamentariern nun verboten, sich an Geschäften mit der Bundesregierung zu beteiligen. Das reicht Ihnen noch nicht?

Das ist eine wichtige Entscheidung gewesen. Aber es reicht nicht. Man muss an den Straftatbestand rangehen. Ein Verstoß gegen das Abgeordnetengesetz zieht auch Sanktionen nach sich, aber das Strafgesetzbuch ist ein deutlicheres Signal.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Was erwarten Sie von der künftigen Bundesregierung?

Ich erwarte, dass der Paragraf 108e geändert wird. Das Urteil ist eine Steilvorlage für den Gesetzgeber. Den Raffkes muss ein deutlicher Riegel vorgeschoben werden.

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken